vt – Aktuelle Themen

BaFin-Aufsicht – Jetzt hilft nur noch Ihr Protest!

Als hätten Sie es durch die Corona-Verbote nicht schon schwer genug. Die Bundesregierung treibt im Windschatten der alle Aufmerksamkeit bindenden Pandemie das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin unerbittlich voran, wie unsere Schwesterredaktion ‚k-mi‘ berichtet.

Jetzt soll es als „besonders eilbedürftig“ vom Bundesrat (Bundesratsdrucksache 163/20) abgenickt und noch im Juni vom Bundestag endgültig verabschiedet werden  ++ Die breite Ablehnung der Sachverständigen, wie der von ‚k-mi‘ koordinierten BMI/Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner, in der Verbändeanhörung  ++ die entlarvenden Fragen der Opposition, wie der des FDP-Abgeordneten MdB Frank Schäffler  ++ die harsche Kritik des Nationalen Normenkontrollrates  ++ selbst ein Kompromissvorschlag des CDU-Abgeordneten Dr. Carsten Brodesser, all das wurde bislang von der Bundesregierung insbesondere dem BMF übergangen (vgl. ‚vt‘ 12/20).

Dabei sind die Fehler und falschen Annahmen vielfältig und nachweisbar. So hat die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen zu den Kosten der geplanten BaFin-Aufsicht für unabhängige Finanzdienstleister konkrete Zahlen mitgeteilt, die der AfW analysiert hat. „Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4.000 €. Die Katze ist endgültig aus dem Sack! Keine Rede mehr von geringer Belastung oder sogar Kostenneutralität durch den Aufsichtswechsel!“, erläutert Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, dazu.

‚vt‘-Fazit: Die Argumente liegen auf dem Tisch. Damit es nicht heißt ‚Corona überlebt, der Existenzgrundlage durch die BaFin-Aufsicht aber beraubt‘, müssen jetzt auch Sie aktiv werden, denn es steht zu befürchten, dass in weiteren Regulierungs- oder besser Strangulierungsmaßnahmen auch die Versicherungsvermittler gem. § 34d GewO folgen.

Für Ihren Protest haben die Kollegen der ‚k-mi‘-Redaktion in der heutigen Beilage einen Brief als Kopiervorlage vorbereitet, den Sie gerne auch um Ihre eigenen Argumente verändert an die Bundestags- sowie Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises schicken können. Weitere Infos und die bearbeitbare Vorlage des Protestbriefes finden Sie auf unserer Homepage unter www.k-mi.de

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk