Auf ihrer Homepage hatte die BaFin einen Beitrag über die „Sammelverfügung zur Meldung von Unregelmäßigkeiten im Außen- und Innendienst“ mit einem pauschal alle Versicherungsvermittler verunglimpfendem Foto versehen. So hatte es ‚versicherungstip’ bei der Aufsicht kritisiert, die daraufhin einen Austausch im Falle weiterer Beschwerden erwägen wollte (vgl. ‚vt’ 26/16). Diese sind eingetroffen, das Foto hat die BaFin nun von der Homepage genommen: Ein Langfinger schlägt zu, Geld wird aus einer Jackentasche gezogen. Verbrauchern, Medien und Politikern wird signalisiert, dass alle Versicherungsvermittler Kriminelle sind. Auf die ‚vt’-Kritik antwortete die BaFin, es sei „mitnichten unser Anliegen, mit diesem Foto eine Branche flächendeckend unter Generalverdacht zu stellen.“ Bisher sei ‚versicherungstip’ „der Einzige, der auf dieses Foto reagiert hat“. Aber: „Sollten wir weitere negative Äußerungen erhalten, werden wir selbstverständlich einen Austausch erwägen.“ Daraufhin haben wir einen Musterbrief formuliert und Ihnen diesen in der ‚vt’-Ausgabe der Vorwoche zum Abruf bereitgestellt, was vielfach genutzt wurde. Stellvertretend für diverse Maklerbeschwerden zitieren wir aus dem Brief des Versicherungsmaklers Manfred Lenninghausen, Assekuranz & Consulting Lenninghausen/Burscheid, an die BaFin: „Ich finde es unangemessen und höchst diskreditierend, den bekannten Artikel mit einem derartigen Bild zu versehen. Persönlich bin ich beispielsweise seit über 26 Jahren in Sachen Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare unterwegs. Die pauschale Darbietung ist im Kontext gleichermaßen ehrenrührig wie verleumderisch und wäre aus meiner unmaßgeblichen Sicht möglichst umgehend zu entfernen.“ Am Freitagmittag, da war die ‚vt’-Ausgabe mitsamt Musterbrief zwei Tage auf dem Markt, hat die BaFin reagiert und das Bild von der Homepage genommen und zugleich den Bericht über die Sammelverfügung von der Startseite entfernt. Kritisch festzuhalten bleibt, dass die BaFin überhaupt so ein Foto in diesem Kontext verwendet hat. Positiv ist, dass die Aufsicht nicht stur an ihrer negativen Bildauswahl festhielt, sondern sich einsichtig zeigte und das Foto entfernte.
‚vt’-Fazit: Es wäre skandalös und schikanös, wenn die Auswahl absichtlich erfolgt wäre. Wir wollen aber davon ausgehen, dass hier Unbedachtheit oder eine andere Interpretation der auf dem Foto dargestellten Szene vorlag. Deshalb hoffen wir, dass die notwendige Sensibilität einer Wiederholung entgegensteht. Versicherungsvermittler haben solche pauschalen Verunglimpfungen nicht verdient! Davon sind wir überzeugt und kämpfen gemeinsam mit Ihnen für einen fairen Umgang mit und mehr Respekt vor einem wichtigen Berufsstand.