Im bayerischen Markenrechtsstreit haben bald die Richter das Wort. Die eine Verwechslungsgefahr monierende Versicherungskammer Bayern (VKB) hat ‚die Bayerische‘ verklagt (vgl. ‚vt’ 48/16). Bemühungen um eine außergerichtliche Streitbeilegung sind bisher gescheitert, im Mai steht der Verhandlungstermin an. Die VKB gibt sich fürsorglich, man wolle „eine weitere Verwechslungsgefahr für unsere Kunden vermeiden“. Doch die Enthüllungen von ‚versicherungstip’ lassen einen ganz anderen Grund vermuten: Die Bayerische Beamten Versicherungen (BBV) hatten bereits auf der DKM 2012 ihren neuen Markennamen ‚die Bayerische‘, ebenso wie das neue Logo mit dem Löwen in den bayerischen Farben und den Claim „Versichert nach dem Reinheitsgebot“ vorgestellt (vgl. ‚vt‘ 47/12). Bevor Millionen in den Aufbau eines neuen Markennamens investiert werden, klärt man üblicherweise die markenrechtlichen Seiten ab. Erste Informationsgespräche mit dem VKB-Vorstand habe es bereits im Januar 2012 gegeben, Bedenken zum Markenauftritt seien von Seiten VKB aber nicht geäußert worden, so ‚die Bayerische’. Folgerichtig wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) „die Wort-Bildmarke am 07.05.2012 angemeldet und am 01.06.2012 für die Dienstleistungen ‚Versicherungswesen, Finanzwesen‘ eingetragen“. Wie dem DPMA-Register zu entnehmen ist, wurde am 07.11.2012 die Wort-Bildmarke ohne Widerspruch eingetragen. Auch auf gerichtlichem Wege ist die VKB nicht gegen die Marke vorgegangen, offenbar hatte man keine Bedenken. Im Gegenteil, Vorstandsmitglieder und Führungskräfte der VKB traten u. a. auf gemeinsamen Veranstaltungen mit der neuen Marke auf, so z. B. bei einer Jahreseröffnungstagung 2013. Missfallen des Markenauftritts seien von Seiten VKB dann erst 2016 geäußert worden, sagt ‚die Bayerische’. Erstmals den Weg in die Öffentlichkeit fand der entflammte Markenrechtsstreit dann am 17.08.2016 in der ‚tz‘/München und im ‚versicherungstip’ (vgl. ‚vt’ 34/16). Doch jetzt gibt es neuere Entwicklungen: So hat die VKB begonnen, Geschäftsstellen umzubenennen. Daher haben wir bei beiden Versicherern zum aktuellen Stand der Streitigkeiten nachgefragt. Während die VKB sich auf unsere Anfrage beim Vorstandsvorsitzenden Dr. Frank Walthes äußerst zugeknöpft zeigt, erfahren wir von der Bayerischen zumindest kurz und knapp ein paar Fakten:
Das Verfahren ist vor dem Landgericht München I anhängig. Die Klageschrift der VKB datiert vom 24.08.2016 und wurde der Bayerischen nach deren Angaben am 13.09. zugestellt. „Die Klageerwiderung und Widerklage vom 02.11. wurde am gleichen Tag in den Gerichtseinlauf gegeben“, teilt ein Sprecher der Bayerischen mit. Nachdem Streitbeilegungsbemühungen bisher nicht von Erfolg gekrönt sind, steht am 16.05.2017 der Termin zur mündlichen Verhandlung an. Derweil scheint die VKB ihrerseits mit Umbenennungen Fakten schaffen zu wollen, wie wir bei unserer Recherche enthüllen:
++ Die VKB hat laut DPMA-Register am 13.04.2016 die Wortmarke ‚Bayerische Versicherungskammer‘ angemeldet, diese wurde am 28.07.2016 eingetragen. Warum die VKB diese Wortmarke hat eintragen lassen, beantwortet sie auf unsere aktuelle Anfrage nicht ++ Laut Eintragung im Handelsregister (Amtsgericht München, Az.: HRB 122441) wurde die ‚Versicherungskammer Bayern – Landesbrand Vertriebs- und Kundenmanagement GmbH‘ am 01.08.2016 umbenannt in ‚Bayerische Versicherungskammer Landesbrand Kundenservice GmbH‘. Warum die Umbenennung erfolgte, beantwortet die VKB nicht
++ VKB-Geschäftstellen wurden, nach unserer Kenntnis in den letzten Monaten, von ‚Versicherungskammer Bayern Geschäftsstelle’ umbenannt in Geschäftsstellen der ‚Bayerische Versicherungskammer Landesbrand Kundenservice GmbH‘. Wir stellen 15 Umbenennungen fest, von Augsburg bis Weilheim. Warum die Umbenennungen erfolgten und wann diese vollzogen wurden, beantwortet die VKB nicht ++ Wortmarke-Registrierung und Umbenennungen: Da drängt sich der Verdacht auf, die Versicherungskammer Bayern plant als Konzern mit ihren operativen Versicherungstöchter zukünftig unter dem Markennamen ‚Bayerische Versicherungskammer‘ aufzutreten. Doch auch diese Frage beantwortet die VKB nicht ++ Noch im August 2016 hatte die VKB gegenüber ‚vt’ behauptet, sie stelle „zunehmend Verwechslungen bei ihren Kunden mit der Marke ‚die Bayerische‘ fest“. Daher habe man die „markenrechtliche Prüfung angestoßen. Dies erfolgt im Interesse unserer Kunden, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.“
Wir fassen den zeitlichen Ablauf zusammen: Anfang 2012 führt die BBV Gespräche mit der VKB über die geplante Dachmarke. Bedenken werden nicht bekannt. Es folgt im Mai 2012 die Anmeldung der Wort-Bildmarke ‚die Bayerische’ beim DPMA. Rund vier Jahre passiert nichts bzgl. Markenrechten. Im April 2016 meldet die VKB beim DPMA-Register die Wortmarke ‚Bayerische Versicherungskammer‘ an, Ende Juli erfolgt die Eintragung. Anfang August erfolgt die Umbenennung der ‚Versicherungskammer Bayern – Landesbrand Vertriebs- und Kundenmanagement GmbH‘ in ‚Bayerische Versicherungskammer Landesbrand Kundenservice GmbH‘. Die Klageschrift der VKB datiert vom 24.08.2016.
Nachdem die VKB seit Monaten mit strategischer Planung generalstabsmäßig die Weichen für eine Umbenennung und einen Markenauftritt ‚Bayerische Versicherungskammer’ stellt, behauptet sie Ende August ganz keck, den Markenrechtsstreit im Kundeninteresse, „um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen“, auszufechten. Dabei hat sie monatelang alles dafür getan, um, wenn es denn tatsächlich eine maßgebliche Verwechslungsgefahr gibt, diese zu erhöhen. Mit konsequenter Fortsetzung, indem ca. Ende 2016/Anfang 2017 die VKB-Geschäftsstellen in BVK-Geschäftsstellen umbenannt werden. Arbeitet ein Versicherer im Kundeninteresse, wenn er eine Verwechslungsgefahr erhöht? Zu hinterfragten Auswirkungen auf die Verwechslungsgefahr äußert sich der Konzern nicht. Lediglich, wie zu allen gestellten Fragen, heißt es: „Unserer am 30.11.2016 Ihnen gegenüber getroffenen Aussage können wir während des laufenden Gerichtsverfahrens nichts hinzufügen.“ Die war allerdings auch nicht wirklich erhellend: Aufgrund der (behaupteten) Verwechslungsgefahr lasse man „prüfen, inwieweit der Name ‚Die Bayerische’ mit unseren Markenrechten vereinbar ist“ (vgl. ‚vt’ 49/16). Die ‚Bayerische’ wehrt sich dagegen, dass sie nach Vorstellung der VKB „den Wortbestandteil ‚die Bayerische‘ nicht mehr verwenden“ darf. Ihrerseits hat sie Bedenken hinsichtlich der Umbenennungen der VKB-Geschäftsstellen. Dagegen „wurde zeitgleich mit der Klageerwiderung Widerklage gegen die VKB erhoben“, so die Bayerische. Dem Vernehmen nach geht es der Bayerischen aber nicht darum, der VKB etwas untersagen zu lassen, sondern darum, den eigenen Markenauftritt wie bisher weiter betreiben zu können. Das klingt nach Gesprächsbereitschaft. Doch die klagende VKB scheint auf dieser Basis bisher kein Interesse an einer außergerichtlichen Streitbeilegung zu haben.
‚vt’-Fazit: ++ Eine für Kunden schlimme Verwechslungsgefahr sehen wir nicht, in jeder Police wird der Versicherer genannt. Zudem wird die VKB überwiegend am Banksschalter verkauft, während ‚die Bayerische’ insbesondere mit Versicherungsmaklern zusammenarbeitet ++ Vielleicht hält Walthes, der bis 2011 bei der Allianz war und seit Mai 2012 VKB-Chef ist, den Kammer-Namen für angestaubt und verbindet mit der Voranstellung ‚Bayerische’ frischen Marketingwind. Mit der Umbenennung wird aber die behauptete Verwechslungsgefahr erhöht. Die Behauptung, im Kundeninteresse gegen ‚die Bayerische’ zu klagen, entlarvt sich damit selbst ++ Wenn es denn eine maßgebliche Verwechslungsgefahr gäbe, dann wäre das nicht zum Nachteil der VKB. Der frische Markenauftritt der Bayerischen, leistungsfähige Produkte, Kundenorientierung und Service für die beratenden Geschäftspartner sprechen eine andere Sprache. Da markenrechtliche Scharmützel weder den Verbrauchern noch Beratern helfen, wäre die VKB gut beraten, das Kriegsbeil wieder einzugraben. Bei der Bayerischen scheint man offenbar zu einer Einigung bereit zu sein, die jedem den gewünschten Namen und Markenauftritt belässt.