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Bei den behaupteten Fehlanreizen schweigen sich BaFin und BMF aus

Seit Monaten bewegt der vom BMF geplante LV-Provisionsdeckel große Teile der Versicherungsbranche. Wir haben die ‚amtlichen’ Aussagen zum Hauptargument für einen Provisionsdeckel zusammengetragen und hinterfragen die Belege für dieses Hauptargument: „(…) es bestehen Fehlanreize durch zu hohe Vergütungen der Vermittler. Diese werden mit einem gesetzlichen Provisionsdeckel korrigiert“, ist der BMF-Website im Zuge der Veröffentlichung (vom 28.06.2018) zum LVRG-Evaluierungsbericht (vgl. ‚vt’ 27/18) unter der Überschrift „Maßnahmen der Bundesregierung nach der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes“ zu entnehmen. Auf Seite 21 des Evaluierungsberichtes heißt es: „Durch einen gesetzlichen Provisionsdeckel sollte etwaigen Fehlanreizen entgegengewirkt“ werden. Auf Seite 22 wird ausgeführt: „Insbesondere die Vertriebskosten sind ggf. noch zu hoch und können Fehlanreize setzen. Mit einem gesetzlichen Provisionsdeckel sollen mögliche Fehlanreize durch zu hohe Vergütungen begrenzt werden.“ Die Formulierungen „etwaige Fehlanreize“, „können Fehlanreize setzen“, und „mögliche Fehlanreize“ könnten die Vermutung nahelegen, dass dem BMF keine konkreten Fehlanreize bekannt sind. Wir haben daher das BMF befragt, ob Untersuchungen vorliegen, die belegen, dass die bisherigen Vergütungshöhen zu Fehlberatungen geführt haben. Insbesondere: In welchem Umfang (Anzahl der Fehlberatungen und daraus resultierender Gesamtschaden für Versicherungsnehmer) erfolgten Fehlberatungen, die durch das Vergütungssystem induziert waren und die bei einem Provisionsdeckel nicht vorgekommen wären? Wir hoffen auf Antwort. Auf Seite 2 des LVRG-Evaluierungsberichts informiert das BMF zur Mitwirkung der BaFin: „Zur Vorbereitung dieses Berichts hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Informationen von den von ihr beaufsichtigten Lebensversicherungsunternehmen abgefragt.“ Daher haben wir auch die Aufsicht befragt, die sich aber zu unseren Fragen nicht äußern möchte.

‚vt’-Fazit: Wir gehen davon aus, dass das BMF an dem (in der Tiefe nicht bezifferten, aber angekündigten) LV-Provisionsdeckel trotz vieler Gegenargumente festhält und im Referentenentwurf zum ‚LVRG 2.0’ aufnimmt. Dann sollte man der Gesetzesbegründung entnehmen können, welche belastbaren Erkenntnisse BaFin und BMF über Fehlanreize durch zu hohe Vergütungen der Vermittler, die durch einen Provisionsdeckel vermieden werden, vorliegen. Der Entwurf könnte frühzeitig im kommenden Jahr vorliegen. Den werden wir uns gemeinsam mit der von ‚vt’ koordinierte Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) genau anschauen und uns mit konstruktiven Vorschlägen für Sie, den Berufsstand der Versicherungsmakler und Verbraucher bei der Verbändeanhörung einsetzen.

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