Bei der letzten Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) standen turnusmäßig Vorstandswahlen an. Die Information zur neuen Vorstandsbesetzung verbinden wir mit einem Blick auf die IGVM und zwei langjährige, aber nun ausgeschiedene Vorstandsmitglieder:
„Vom Vollmitglied bis zum Vorstand: Alles aktive Versicherungsmakler“, formuliert die IGVM eine der Prinzipien des Berufsverbandes. Das schlägt sich folgerichtig auch bei der Vorstandsbesetzung nieder. Bei den Vorstandsmitgliedern der IGVM, die direkt von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt werden, handelt es „sich ausnahmslos um aktive Versicherungsmakler, die ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen und von den übrigen Mitgliedern dabei unterstützt werden“, so der Berufsverband. Der zuletzt 2021 gewählte fünfköpfige Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
++ Vorsitzender ist Stefan Rumpp/Fellbach, der seit 1985 in der Branche tätig sowie seit 2001 Versicherungsmakler ist und zu dessen Aufgabenbereichen Bildung, Presse und Dialog mit Anbietern zählen ++ Peter Leibold/Rheinstetten ist 1. Stellvertretender Vorsitzender und unterstützt den Vorsitzenden bei der Geschäftsführung. Leibold ist seit 1990 in der Branche tätig und Versicherungsmakler seit 2002
++ 2. Stellvertretender Vorsitzender ist Bastian Zink/Gunzenhausen, der seit 2002 in der Branche tätig und seit 2005 Versicherungsmakler ist. Neben der Unterstützung des Vorsitzenden bei der Geschäftsführung zählt Social Media zu seinem Aufgabenbereich
++ Harald Banditt/Hoenow ist Schatzmeister, in der Branche seit 1990 und als Versicherungsmakler seit 1992 tätig. Die Finanzangelegenheiten des Vereins sind sein Aufgabenbereich
++ Schriftführer ist der seit 1999 in der Branche und seit 2002 als Versicherungsmakler tätige Michael Melchert/Heiligenhaus, der sich bei der IGVM um Schriftwesen, Foren- und Webseitenadministration sowie Mitgliedschaftsanträge kümmert.
Rumpp und Zink sind neu im Vorstand. Zwei bisherige Vorstandsmitglieder, Wilfried E. Simon und Michael Otto, die „über viele Jahre und mit sehr großem, persönlichem Einsatz die Interessen unseres Berufstandes vertreten haben, geben den Staffelstab in neue Hände. Beide wollten aus Altersgründen nicht erneut zur Wahl antreten“, bedankt sich der neue Vorsitzende Stefan Rumpp bei den IGVM-Urgesteinen Simon und Otto.
Urgesteine auch in anderen Hinsichten: Der Isernhagener Michael Otto ist seit 1969 in der Branche und seit 1985 als Versicherungsmakler tätig. Bei der IGVM war er seit 2010 im Vorstand, zuletzt als 1. Stellvertretender Vorsitzender, und hat die Aufgabenbereiche Recht sowie Unterstützung des Vorsitzenden bei der Geschäftsführung wahrgenommen.
Der Nistertaler Wilfried E. Simon ist in der Branche seit 1976 und als Versicherungsmakler seit 1994 tätig. Sein Verantwortungsbereich als Vorsitzender der IGVM, zu dessen Vorstand er seit der Vereinsgründung 2008 zählte, waren Recht, Bildung und Pressearbeit. Und noch eine langjährige Gemeinsamkeit findet sich: Beide sind bereits seit den 90ern ‚versicherungstip‘-Abonnenten und bringen ihr Expertenwissen seit langem bei ‚vt‘ ein. Dazu einige Beispiele:
„Wie ich ihrem Bericht in der Ausgabe ‚vt‘ Nr. 27 vom 05.07.2005 entnommen habe, werden die mit staatlichen Mitteln fürstlich honorierten Verbraucherschützer immer dreister bei ihren Forderungen nach mehr“, kritisierte Simon damalige Forderungen vom vzbv nach einer aus Beiträgen der Versicherungsbranche finanzierten unabhängigen Stiftung zur Verbraucherberatung und formulierte provokant: „Wer warnt und schützt Deutschlands Verbraucher vor den Verbraucherschützern?“ (vgl. ‚vt‘ 29/05).
Der neben seiner Versicherungsmaklertätigkeit auch als Dozent für Versicherungsrecht tätige Nistertaler verfasste so manches Spezial für ‚vt‘-Leser, bspw: ++ „Außer Spesen nichts gewesen? Ist die Honorarberatung durch Versicherungsmakler erlaubt?“ (vgl. Spezial zu ‚vt‘ 46/05)
++ „Versicherungsvermittler-Gesetz und -Verordnung: Die Auswirkungen des fehlenden Nachweises einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für den unabhängigen Vermittler ab dem 22.05.2007“ (vgl. Spezial zu ‚vt‘ 16/07) ++ „Das neue Versicherungsvermittlerrecht in der Praxis: Erlaubnisbeantragung, Registrierung und Erstinformation“ (vgl. Spezial zu ‚vt‘ 32/07) ++ „Endet der Courtageanspruch des Versicherungsmaklers durch die Beendigung der Zusammenarbeit mit den Versicherern?“ (vgl. Spezial zu ‚vt‘ 05/09).
Auch der gestandene Versicherungsmakler Michael Otto ließ sich von Versicherern nicht ins Bockshorn jagen. Er teilte seinen fundierten, nicht selten auch den Rechtsweg beschreitenden, energischen Widerstand bereitwillig mit den Maklerkollegen via ‚versicherungstip‘: ++ Im Bericht „Betreuungs-Wilderei der Versicherer im Maklerbestand unzulässig“ berichteten wir über Ottos Auseinandersetzung mit der Deutsche Krankenversicherung AG (vgl. ‚vt‘ 44/08)
++ Otto stellte diverse Verstöße der C&A Bank GmbH gegen Impressums-Pflichtinformationen gemäß VersVermV fest – „C&A gibt IGVM Verpflichtungserklärung ab“, lautete die Überschrift zum erfolgreichen Vorgehen gegen den Wildwuchs (vgl. ‚vt‘ 27/10) ++ Und im Bericht „Bestandsumverteilung durch R+V nach Beendigung Courtagevereinbarung“ thematisierten wir Erlebnisse des Versicherungsmaklers Otto mit der R+V Allgemeine Versicherung AG (vgl. ‚vt‘ 13/12).
Zum Ausscheiden von Simon und Otto aus dem IGVM-Vorstand erreichten die ‚vt‘-Redaktion Statements anderer Versicherungsmakler und früherer IGVM-Vorstände. Versicherungsmakler Eberhard Julius Rüdiger/Kaarst würdigt die Verdienste von Wilfried E. Simon:
„Wilfried Simon lernte ich persönlich erst bei der IVGM-Gründungsversammlung kennen. Vorher hatte ich schon von ihm gehört. Durch Mitglieder des Stammtisches, die den versicherungstip lasen. Seine Publikationen fielen durch eine ausgewogene Beurteilung in akademischer Breite auf. Ungewöhnlich bei Informationsblättern, die meist nur einen Informationsabriss vermitteln wollten.
Er war eben ein überzeugter Versicherungsmakler, der seinen Beruf liebte und dem es darauf ankam, die unabhängige Stellung des Berufsstandes zu erhalten. Das sollte einmal durch bessere Unterrichtung erfolgen nach dem Motto: ‚Nur wer die Stärken und Schwächen des Berufsstandes und die rechtlichen Möglichkeiten kennt, kann selbstbewusst handeln und sich mit Hilfe einer Gemeinschaft zur Wehr setzen.‘ Er brachte nicht nur sehr enge Kontakte zu Versicherern ein, sondern auch die engagierte Unterstützung von ‚versicherungstip/markt-intern‘.
Das Letztere war unglaublich hilfreich. Dazu kam sein umfangreiches Rechtswissen mit der Fähigkeit, dieses auch zu vermitteln. Ich schätze an ihm die Loyalität, die Fähigkeit andere einzubeziehen, eigenes Wissen freizügig weiterzugeben. Er war immer der ruhende, wissende Pol, auf Ausgleich bedacht. Solche Menschen sind für eine Gemeinschaft unglaublich wichtig, weil sie das Auseinanderdriften verhindern.“
Rüdiger war in den Gründerjahren selbst Vorstandsmitglied (2. Stellvertretender Vorsitzender) des Berufsverbandes und appellierte seinerzeit an praktizierte Solidarität in der Maklerschaft durch Mitgliedschaft in Berufsverbänden (vgl. ‚vt‘ 06/2009):
„Wer die Unabhängigkeit des Maklerstandes schon aus Eigeninteresse erhalten will, wird Mitglied eines Verbandes wie des IGVM e.V., der sich dafür einsetzt; denn gemeinsam sind wir stark. Wer als Versicherungsmakler durch aktuelle Informationen Haftungsfallen, Versicherungslücken sowie Berufshemmnisse vermeiden will, ist gut beraten, den versicherungstip regelmäßig zu lesen.“
Ein Statement von IGVM-Gründervater Matthias Helberg/Osnabrück zeigt die Wertschätzung der IGVM-Vorstandstätigkeit von Michael Otto: „Michael Otto haben wir Gründungsmitglieder der IGVM durch die vt-Berichterstattung kennengelernt: Ein einzelner Versicherungsmakler, der nicht klein beigibt, sondern auch großen Versicherern wie damals der DKV die Stirn bietet und verklagt? Das hat uns großen Respekt eingeflößt.
Aber auch Michael traf mit Wilfried E. Simon einen Gleichgesinnten, dem die juristische Argumentation im Blut liegt. So dauerte es nicht lange, bis Michael Otto IGVM-Mitglied und im Juni 2010 zweiter stellvertretender Vorsitzender wurde. Seitdem hat Michael unseren Vereinsmitgliedern wohl in zahllosen Fällen uneigennützig geholfen. ‚Ruf mich mal an‘ – so sein vielfaches und oft genutztes Angebot.
Dass seine Argumente pro Versicherungsmakler stichhaltig sind, haben diverse Urteile gegen Versicherer aber auch gegen Versicherungsvermittler, die ohne Erlaubnis tätig wurden, gezeigt. Viel Herzblut floss auch in die IGVM-Nachfolgeregelung für Versicherungsmakler – lange, bevor das Thema so aktuell wie heute geworden ist.
Geradezu zum ‚IGVM-Wortschatz‘ wurde seine in Bezug auf Versicherungsgesellschaften geäußerte Erkenntnis: ‚Sie sind nicht unsere Freunde.‘ Bis heute gibt es immer wieder Versicherer, die anscheinend genau das bestätigen wollen, man braucht nur den vt zu lesen. Danke für Deinen unermüdlichen Einsatz für uns alle, Michael!“