Die Insurance Distribution Directive (IDD) war ein großes Gesprächsthema auf der DKM 2016. Denn es reift die Erkenntnis, dass in der Richtlinie Tretminen versteckt sind. „Die anfängliche Gelassenheit hat jedoch mittlerweile einer gewissen Besorgnis Platz gemacht. Betrachte man die Details, könne doch noch einiges mehr auf Vermittler zukommen, als bisher angenommen, fachsimpelten Rechtsexperten auf der DKM“, berichtet AssCompact. Diese Auffassung haben wir bereits vor knapp einem Jahr vertreten: „IDD: Nicht so harmlos wie es auf den ersten Blick aussieht“ (vgl. ‚vt’ 49/2015). Obwohl die Richtlinie kein Provisionsverbot regelt, warnten wir, dass sie dennoch „die Instrumentarien für Provisionsoffenlegung und -verbot liefert“. Als eines der ‚Sorgenkinder’, die uns frühzeitig warnen ließen, als viele andere die IDD als wenig besorgniserregend einstuften, führten wir „die Ermächtigung der EIOPA, die sich gerne in alles einmischt“, auf. Leider warnten wir zu Recht, wie sich in dem am 04.07.2016 veröffentlichten Konsultations-Papier der EIOPA zeigte. Zu den auf 171 Seiten ausgebreiteten ‚technischen Ratschlägen’ berichteten wir: „Abschlussvergütungs-Verbot: EIOPA mischt sich in nationale Regelungshoheit ein“ (vgl. ‚vt’ 28/16). Die von ‚versicherungstip’ koordinierte Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) hat an der Konsultation im Interesse der Versicherungsmakler teilgenommen und sich gegen ideologische Regulierungsbestrebungen und kostensteigernde Überbürokratisierung ausgesprochen (vgl. ‚vt’ 41/16). Inzwischen sind auf der EIOPA-Homepage die knapp über 50 Stellungnahmen aus den 28 Mitgliedstaaten veröffentlicht (http://tinyurl.com/hjakl4x), aus Deutschland u. a. von Allianz, BdV, BVK, GDV, vzbv, VDVM und eben BFV. Infos zur BFV und den Mitgliedern finden sie unter www.kapital-markt-intern.de/versicherungstip/bfv.