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Bei Versicherungsmakler.io trotz Aufforderung keine unberechtigten Kosten zahlen

Unter www.versicherungsmakler.io ist ein Versicherungsmaklersuchportal beheimatet, das aktuell mit dubiosen Schreiben negativ auffällt. Unter dem Betreff „Wichtige Änderungen zum 01.10.2023“ werden Versicherungsmakler angeschrieben und informiert, bisher sei „der Firmeneintrag kostenfrei“ gewesen. Doch zum 01.10.2023 „kostet der Firmeneintrag monatlich € 3,49 netto“, die Abrechnung erfolge jährlich. Bis hierhin ist das alles noch unproblematisch.

Doch dann folgen rechtliche Hinweise: „Ihre Zustimmung zu den Änderungen der Konditionen gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 01.10.2023 angezeigt haben. Sie haben selbstverständlich das Recht, den Eintrag kostenfrei und fristlos zu kündigen.“ Eine solche Vorgehensweise könnte dann in Ordnung sein, wenn die Angeschriebenen einen Eintrag vorgenommen und dabei entsprechenden vertraglichen Regelungen/AGB zugestimmt hätten.

Doch das ist bei den uns vorliegenden Fällen nicht der Fall. „Wir haben in der Vergangenheit zwar von diesem Unternehmen immer wieder Werbebriefe erhalten, aber nie einen Auftrag ausgelöst oder uns dort angemeldet. Nun wird hier ein gebührenpflichtiges Abo unterstellt, welches wir hier auch noch aktiv abwählen müssten“, ärgert sich bspw. Versicherungsmakler André Kirschner, Geschäftsführer André Kirschner Finanz- & Versicherungsmakler GmbH & Co.KG/Blankenburg, im Gespräch mit der ‚vt‘-Redaktion. Keinen Eintrag vorgenommen, keinen Vertrag eingegangen: Warum haben Firmen dennoch das Schreiben zur kostenpflichtigen Änderung erhalten? Und auf Basis welcher rechtlichen Regelung sollte eine Umstellung auf einen gebührenpflichtigen Eintrag zulässig sein?

Auf die ‚vt‘-Fragen antwortet Portal-Inhaber Stephan Mattern, der Brief sei an alle eingetragenen Makler im Portal – dort werden 7.141 angegeben – gegangen, um die Bereitschaft eines zahlungspflichtigen Eintrages zu prüfen. „Rechtlich wird im Herbst allen Eintragungswilligen ein separater Vertrag zugehen.“ Zu der im Brief dargestellten Zustimmungs-Fiktion sagt Mattern aber nichts.

Auch die Aussage, dass nur mit Zustimmung der Vertrag bindend wird, passt nicht zu der ‚Rechtsaufklärung‘ im Brief. Auf Basis welcher rechtlichen Regelung müssen die Angeschriebenen der kostenpflichtigen Umstellung widersprechen, wenn ein kostenpflichtiger Eintrag nicht gewünscht ist? Das müssten diese „gar nicht, erst mit dem unterzeichneten Vertrag kommt ein Vertragsverhältnis zustande“, sagt der Portalbetreiber.

‚vt‘-Fazit: Das aktuelle Schreiben sollten Sie in der Rundablage entsorgen. Ob Mattern eine sinnvolle und preiswürdige Leistung bietet, haben wir nicht geprüft. Aber die Vorgehensweise zum kosten­pflichtigen Firmeneintrag ist unseriös. Das lässt auch an der Gesamtqualität zweifeln.

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