Im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA ein Gutachten zu bestimmten Aspekten des Kleinanlegerschutzes mit dem Fokus auf Versicherungsanlageprodukte (Insurance-based investment products IBIPs). Dazu führt EIOPA eine Umfrage durch, an der sich Marktteilnehmer und Interessenvertreter beteiligen können („EIOPA und EU lassen Provisionsverbots-Diskussion wieder aufflammen“; vgl. ‚vt‘ 08/22).
Die BFV Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler hat sich auch im Rahmen dieser Konsultation für die Interessen der Versicherungsmakler eingesetzt. Dabei erläutert und begründet die BFV, dass und warum die bereits vorhandenen rechtlichen Regelungen, wie IDD und Product Oversight and Governance, ein hohes Maß an Verbraucherschutz bieten und ausreichend sind. Eine immer wieder neue Regulatorik, für die es keinen konkreten Anlass gibt, diene nicht dem Verbraucherschutz.
Dazu weist die BFV auf die geringen Verbraucher-Beschwerdezahlen über Versicherungsvermittler bei der BaFin und beim Versicherungsombudsmann hin. Diese „zeigen, dass es keine weit verbreiteten Missstände bei den Versicherungsvermittlern oder im Zusammenhang mit dem Provisionssystem gibt“, begründet die BFV in ihrer Stellungnahme. Ohnehin sehe man dort, „wo tatsächlich ein Missstand festgestellt wird, die nationale Aufsicht gefordert, im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten gegen diesen Missstand vorzugehen“.
Auch führe jede neue Regulierung für Produktgeber und Vermittler zu mehr Bürokratie und höheren Kosten, „die letztlich auch teilweise vom Verbraucher zu tragen sind“. Eine Überregulierung stelle keinen Verbrauchernutzen dar. Viele Darlegungen und Ansichten der EIOPA in der Konsultation seien zu begrüßen, jedoch teile man „die in den Optionen vorgeschlagenen Ratschläge nicht.
Von Verfeinerung über Verschärfung bis hin zum kompletten Verbot von Provisionen ist alles vorhanden, außer, erst einmal keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen, da keine erheblichen Probleme identifiziert wurden“, kritisiert die BFV und schlägt vor: „Die Regulierung erst einmal über einen längeren, angemessenen Zeitraum wirken lassen und dann, wenn dennoch gravierende Missstände erkannt werden, punktuell und zielgerichtet die Regulierung entsprechend anpassen.“
‚vt‘-Fazit: Es ist erstaunlich und enttäuschend, dass EIOPA im Konsultations-Kapitel ‚Bekämpfung von schädlichen Interessenkonflikten im Verkaufsprozess‘ verschiedene Handlungsoptionen bis hin zu einem Provisionsverbot aufzeigt, aber die naheliegendste, die bereits umfassenden Regulierungen einfach mal wirken zu lassen, ausblendet. Da legt die BFV im Interesse der Versicherungsmakler zu Recht den Finger in die Wunde. (Die BFV-Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.)
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