Die Kleine Anfrage der FDP (BT-Drs. 19/6551) befasst sich nicht nur mit Fragen zum geplanten LV-Provisionsdeckel (vgl. ‚vt’ 05/19). Die FDP-Finanzexperten (u. a. Bettina Stark-Watzinger, Frank Schäffler und Dr. Florian Toncar) fragen auch konkret nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zum Beschwerdeaufkommen über Versicherungsvermittler: „Liegen der Bundesregierung Informationen über eine gestiegene Unzufriedenheit (z. B. anhand von Beschwerdezahlen) der Kunden mit der Leistung von Versicherungsvermittlern oder dem Preis für die Vermittlerleistung vor?“
Offenbar nein, wie der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/7101) vom 17.01.2019 zu entnehmen ist: „Beschwerden über Versicherungsvermittler gehen typischerweise beim Versicherungsombudsmann, bei den Industrie- und Handelskammern, bei der BaFin, bei den Landesdatenschutzbeauftragten und bei der Bundesnetzagentur ein.“ Falls Sie nun glauben, wir hätten nicht richtig oder unvollständig zitiert: Nein, die Frage der FDP als auch die Antwort der Bundesregierung sind exakt wiedergegeben. Während die FDP ganz konkret nach Erkenntnissen zu einer gestiegenen Unzufriedenheit der Kunden, bspw. anhand von Beschwerdezahlen, fragt, liefert das namens der Bundesregierung antwortende SPD-geführte BMF keine einzige Zahl, sondern verweist lapidar auf Stellen, an die Verbraucher Beschwerden adressieren können.
Wenn das BMF Erkenntnisse über eine bedenklich hohe Zahl an Beschwerden über Versicherungsvermittler hätte, dann hätte das BMF diese zur Verdeutlichung, warum ein Provisionsdeckel nötig ist, genüsslich dargelegt. Zumindest über die bei der BaFin vorliegenden Erkenntnisse müsste das BMF doch ‚auf Knopfdruck’ verfügen. Doch die bei der BaFin eingehenden Beschwerden über Vermittler sind bekanntlich wie auch beim Versicherungsombudsmann niedrig und alles andere als besorgniserregend.
‚vt’-Fazit: Die FDP entlarvt, dass die vom BMF verbreitete Behauptung, es bestünden „Fehlanreize durch zu hohe Vergütungen der Vermittler. Diese werden mit einem gesetzlichen Provisionsdeckel korrigiert“, offenbar jeglicher Grundlage entbehrt. Zumal einem LV-Provisionsdeckel u. E. die verfassungsrechtliche Legitimation fehlt, sind wir optimistisch und setzen uns mit der von ‚vt’ koordinierten Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) weiterhin engagiert dafür ein, dass der diskutierte LV-Provisionsdeckel keinen Eingang ins finale Gesetz finden wird.