(…) Branchenexperten bezweifeln, dass es der BaFin möglich war, die Daten zur Restschuldversicherung sauber rauszurechnen. „Aufgrund der komplexen Ermittlung der Zahlen bei der LVRG-Erhebung ist der BaFin ein Rausrechnen der Restschuldversicherungs-Anteile nicht möglich. Künftige Zahlungen für Vermittler mussten hochgerechnet werden, dabei Storno- und Sterblichkeitswahrscheinlichkeiten berücksichtigt werden, von den Zahlungen mussten Rückbelastungen abgezogen werden, das Endergebnis wurde über alle Vermittler je Vertriebsweg summiert und dies musste auf einen Barwert abgezinst werden.
Erhalten hat die BaFin den finalen Barwert. Wie soll die BaFin bei so einer Komplexität irgendetwas rausrechnen“, bezweifelt ‚versicherungstip‘-Chefredakteur Erwin Hausen einen Abzug der Restschuldversicherungs-Anteile. (…) Doch diese BMF-Interpretation der BaFin-Zahlen ist falsch. „Bei den genannten Werten handelt es sich um Werte einzelner Versicherungsunternehmen, die sich (…) als Durchschnittswert der Abschlussprovision für den betreffenden Vertriebsweg ergeben haben“, räumt die BaFin auf Anfrage des Branchendienstes ein.
Wenn es sich bei dem Maximalwert von 10,76 % im Vertriebsweg Mehrfachagenten um den Durchschnittswert gezahlter Provisionen eines Versicherers handelt, zahlt dieser Versicherer also auch über dem Durchschnittswert liegende Vergütungen. „Das sind Provisionshöhen, die weit über dem liegen, was Vermittler für die Beratung und Vermittlung üblicher Altersvorsorgeprodukte und Berufsunfähigkeitsversicherungen erhalten“, weiß Branchenexperte Hausen und erläutert: „Allerdings sind die hohen Durchschnittswerte je Vertriebsweg damit erklärbar, dass diese je einem Versicherer zuzuschreiben sind, der Spezialist für Restschuldversicherungen ist.“ (…)
aus: Cash Online vom 05.09.2019