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Branson für freien Zugang zu einer Beratung ohne Interessenskonflikte

Mark Branson, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, war am 08.02.2023 Gast in der Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung stellte er sich den Fragen der Bundestagsfraktionen.

Die SPD-Fraktion sprach ein mögliches Verbot von Provisionen an, das auf EU-Ebene erörtert wird („Unerwünschte Entscheidung der Anleger: EU auf Verbraucher-Entmündigungs-Kurs“; vgl. ‚vt‘ 03/23). Auch die AfD-Fraktion machte „mögliche Provisionsverbote und den Provisionsdeckel zum Thema. Ein maßvoller Deckel könne nicht schaden, aber bei zu starken Einschnitten drohe es weniger Anbieter zu geben, was andererseits zu einem Beratungsmonopol der Banken führen könne“, berichtet der Kurzmeldungsdienst ‚heute im bundestag‘ (hib).

Was ein ‚maßvoller‘ Deckel ist, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten, je nachdem, ob man dazu sogenannte Verbraucherschützer oder Branchenvertreter befragt. Zudem ist ‚maßvoll‘ problematisch mit Blick darauf, dass gebundene Vertreter aufgrund Patronats-Zuschüssen mit niedrigeren Provisionen auskommen als Versicherungsmakler, die unabhängig von weiteren Versicherer-Zuwendungen ausschließlich von der Courtage alle unternehmerischen Kosten bestreiten und ‚leben‘ müssen.

Unstrittig dürfte sein, dass ein Deckel sowohl einen schwerwiegenden Markteingriff bedeutet als auch die Gefahr mit sich bringt, dass er regelmäßig unter Beschuss genommen und an diesem geschraubt werden kann. Auch der BaFin-Präsident hat sich zur Provisionsthematik im Finanzausschuss geäußert:

„Zur Diskussion über Provisionsverbote sagte Branson, es sei aus Anlegersicht sehr wichtig, dass alle Anlegergruppen Zugang zu Beratung hätten und diese Beratung frei von Interessenskonflikten sein müsse. In einem Teil des Marktes gebe es Übertreibungen, so dass Kunden Produkte erhalten würden, die sie nicht gebrauchen könnten. Die BaFin werde ihre Aufsichtsintensivität erhöhen und nach schwarzen Schafen besonders im Lebensversicherungsbereich suchen, um zu besseren Ergebnissen für Anleger zu kommen“, fasst hib zusammen.

‚vt‘-Fazit:  Es ist zu begrüßen, wenn die BaFin den Zugang zur Beratung für alle Bürger betont. Das spricht gegen ein Provisionsverbot. Zu begrüßen ist auch, dass die Aufsicht schwarze Schafe suchen will. Denn wenn es bei einzelnen Versicherern zu exzessiv hohen Vergütungen kommen sollte, dann sollte die BaFin im Rahmen der Missstandsaufsicht nach § 48a VAG tätig werden. Die im ‚Wohlverhaltens-Merkblatt‘ geplanten Regelungen bedarf es dazu nicht.

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