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BSV-Totalverweigerung: So kann sich Helvetia aus dem deutschen Markt schießen

Die Helvetia Versicherungen Deutschland sehen bei ihren MultiRisk-Produkten das Coronavirus nicht als Leistungsauslöser an. „Die Aufzählung von Erregern/Krankheiten, die einen möglichen Versicherungsfall im Sinne der Helvetia-Bedingungen auslösen können, ist abschließend“, teilt Helvetia mit. Die kategorische Sichtweise, es würde „kein Versicherungsschutz für Ansprüche im Zusammenhang mit Corona“ bestehen, teilen wir aber nicht. Jedenfalls werten wir die Aufzählung in den uns vorliegenden AVB nicht als abschließend, sondern als beispielhaft.

Andere Versicherer mit (bis zur Kommasetzung) identischer Formulierung leisten bei ‚Corona‘ zwar nicht auf Basis von Allgemeinverfügungen, aber zumindest dann, wenn die intrinsische Betroffenheit gegeben ist. Wird Helvetia dann wenigstens der ‚bayerischen Empfehlung‘ beitreten, will ein Versicherungsmakler von uns wissen.

Das fragen wir umgehend den Schweizer Versicherer und erhalten prompt die Antwort: „Wir möchten keine Stellungnahme abgeben.“ Wir können dennoch für Aufklärung sorgen. Zwischenzeitlich liegt uns von Versicherungsmakler Jürgen Philipp, Geschäftsführer AIDA GmbH/Unterschleißheim, die Antwort der Helvetia auf dessen Frage vor, ob die Helvetia der bayerischen Vereinbarung folgt und 15 % der Tagesentschädigung an die Geschädigten auszahlen wird.

An der „bereits mitgeteilten Rechtsauffassung der Helvetia“ hat sich nichts „verändert“, bekräftigt Helvetia die gänzliche Regulierungsablehnung. „Es kann doch nicht angehen, dass sich die Politik durch Soforthilfen aus dem Fenster lehnt und die Helvetia sich dem einfach verschließt“, moniert Philipp.

‚vt‘-Fazit: Die uns vorliegenden AVB der Helvetia sind mit Blick auf Corona strittig. Wir halten sie sogar für eindeutig, dass Corona umfasst ist. Noch nicht einmal der 15-%-Regelung beizutreten ist für viele Versicherungsmakler und deren Mandanten eine Hiobsbotschaft, die Folgen für die zukünftige Zusammenarbeit haben könnte. Unser Appell geht daher an die Helvetia, sich zumindest der ‚bayerischen Empfehlung‘ anzuschließen.

 

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