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BT: RIS-Anhörung mit Provisionsverbot und Versicherungsmakler-Unabhängigkeit

Wie positioniert sich die Bundesregierung beim weiteren Gesetzgebungsverfahren zu dem umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission zur Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS)? Geht es nach den Vorstellungen der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, dann steht das bereits fest. Denn die Unions-Fraktion hat in dem 13 Punkte umfassenden Antrag „Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen“ (BT-Drucksache 20/9496) klar umrissen, wofür sich die Bundesregierung einsetzen soll.

Punkt zehn betrifft insbesondere Versicherungsmakler: Hier fordert die Union die Bundesregierung auf, „für eine rechtliche Klarstellung bezüglich Artikel 30 Absatz 5 IDD im Rahmen der Kleinanlegerstrategie zu sorgen, der beispielhaft die Notwendigkeit nationaler Definitionen von verwendeten Begrifflichkeiten unterstreicht. So steht der Begriff der Unabhängigkeit des Maklers im Bereich der Versicherungsvermittler in der Diskussion (…).“ Auch moniert die CDU/CSU-Fraktion, dass „die Kommission zudem die Möglichkeit leichtfertig verstreichen lässt, die Attraktivität von Kapitalanlagen und Versicherungsprodukten durch Bürokratieabbau zu erhöhen. Stattdessen erschwert sie durch zusätzliche Berichts- und Dokumentationspflichten die Klarheit und Verständlichkeit für Kundinnen und Kunden. Spiegelbildlich steigen dadurch Aufwand und Kosten für Unternehmen.

Zu dem Antrag findet am 21.02.2024 beim Finanzausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen statt. Geladen sind trotz der mehrere Finanzbranchen und Produktgeber als auch Vermittler betreffenden Regulierung nur neun Sachverständige, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie der mit fragwürdigen Studien hantierende Provisionsverbotsforderer Prof. Dr. Sebastian Steffen/Universität Regensburg (vgl. ‚vt‘ 17 und 23/23), der mit einem Ticket von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Anhörung gehievt wurde. Aus dem Versicherungsbereich sind der GDV, der Bundesverband Deutscher Vermögensberater und der BVK mit dabei.

Speziell zu dem mit dem RIS-Entwurf drohenden Provisionsverbot für unabhängig arbeitende Versicherungsmakler, der Überregulierung und dem Thema ‚Wert/Value der zusätzlichen Regulatorik‘ hat die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler mit einer Kurzstellungnahme an den Finanzausschuss die Bedeutung der Versicherungsmakler für Verbraucher dargelegt und sich für die Streichung des geplanten Artikel 30 Absatz 5b IDD-Entwurf ausgesprochen. Über den Verlauf der öffentlichen Anhörung werden wir Sie informieren.

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