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Bundesregierung hat keine Bedenken beim externen Run-Off

Das lässt sich der (vom BMF formulierten) Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/1514 vom 03.04.2018) auf die Kleine Anfrage (BT-Drucksache 19/1235 vom 14.03.) durch (u. a.) die FDP-Abgeordneten Frank Schäffler und Dr. Florian Toncar entnehmen. Zur Frage der Vor- und Nachteile bei Run-Off-Plattformen heißt es, diese könnten „bei entsprechender Größe Versicherungsbestände effizient und kostengünstig verwalten, zumal keine Vertriebskosten anfallen“. Nachteile könnten sich „daraus ergeben, dass der Betrieb zu teuer wird, wenn das Bestandsvolumen zu klein geworden ist“. Die Zukunftssorgen Versicherter vor Nachteilen aufgrund unzufriedener Investoren teilt die Regierung nicht, da die Plattformen „zugelassene Lebensversicherungsunternehmen“ sind, die „dem Versicherungsaufsichtsrecht“ unterliegen und „entsprechend beaufsichtigt“ werden. „Die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen müssen erfüllt werden, unabhängig davon, ob ein Investor mit seiner Rendite zufrieden ist oder nicht.“ Gründe, einen Verkauf an die Zustimmung der betroffenen VN zu knüpfen, sieht die Bundesregierung nicht, da diese „bereits durch die geltenden gesetzlichen Anforderungen geschützt“ seien. Überlegungen zu einer LV-Neugeschäftsregulierung verkaufender Unternehmen erteilt die Regierung eine Absage, da es „weiterer Versagungstatbestände über § 11 VAG hinaus insoweit nicht“ bedürfe. Gegenüber ‚vt’ kommentiert FDP-Finanzexperte Schäffler: „Die Niedrigzinspolitik der EZB auf der einen Seite und das Garantiezinsversprechen der klassischen Lebensversicherungen auf der anderen Seite beißen sich immer mehr. Daher stellen immer mehr Lebensversicherungen ihr Neugeschäft ein und übertragen ihren Bestand auf Run-Off-Plattformen oder verkaufen ihre Lebensversicherungsgesellschaften insgesamt. Der Gesetzgeber und die Versicherungsaufsicht müssen gerade beim Verkauf der Lebensversicherungsgesellschaft prüfen, ob es hier nicht nur zu einem verdeckten Abstoßen von Verträgen mit hohem Garantiezins kommt, um anschließend das Neugeschäft unter einer neuen Gesellschaft wieder ankurbeln zu können. Das würde nicht nur zu einer Wettbewerbsverzerrung im Markt führen, sondern wäre auch gegen die Interessen der Altkunden gerichtet.“ – Dem ist ausdrücklich zuzustimmen!

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