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Bundeswahlleiterin liefert keine Argumente mehr für Vertrauensfrage-Verschleppung

„Soweit Termine und Fristen in die Weihnachtszeit oder in den Zeitraum zwischen den Jahren fallen würden, wäre der nur sehr knappe Zeitraum von 60 Tagen maßgeblich verkürzt. Dies könnte zu unabwägbaren Risiken auf allen Ebenen, insbesondere auf Gemeindeebene, führen“, schreibt Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand an Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz.

Ein Verschleppen der Vertrauensfrage und damit der Neuwahl ist nicht im Interesse der Branche, bedarf es doch schnellstens einer handlungsfähigen Bundesregierung, die wichtige Gesetze beschließen kann, so auch zu einer Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Daher haben wir die Bundeswahlleiterin um Stellungnahme gebeten, ob grundsätzliche Erwägungen dagegensprechen, dass der Bundespräsident ‚seine‘ 21-Tage-Frist nach der Vertrauensfrage bis zur Auflösung des Parlaments voll ausschöpft und ob diese weiteren 21 Tage die durch Weihnachten und Neujahr bedingten zeitlichen Einschränkungen aufwiegen.

Die Antwort aus Wiesbaden an die ‚vt‘-Redaktion: „Es ist die Aufgabe der Bundeswahlleiterin, die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung bundesweiter Wahlen, also Bundestags- und Europawahlen, sicherzustellen und hier auch auf Risiken hinzuweisen. Frau Brand hat das in dem Schreiben getan und erklärt, dass die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl essentiell für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie ist und es deshalb erforderlich ist, den vom Grundgesetz vorgegebenen Zeitraum der 60 Tage ab Auflösung des Deutschen Bundestages voll ausschöpfen zu können, um alle erforderlichen Maßnahmen rechtssicher und fristgemäß treffen zu können. Das gilt genauso für die 21-Tage-Frist des Bundespräsidenten.“

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‚vt‘-Fazit: Das hört sich nach Zurückrudern an. Niemand hat eine Verkürzung der 60-Tage-Frist oder der 21-Tage-Frist gefordert. An einer ordnungsgemäßen und rechtssicheren Bundestagswahl dürften alle Interesse haben. Die Hinweise der Bundeswahlleiterin liefern jedenfalls kein Argument mehr für taktisches Hinauszögern der Vertrauensfrage!

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