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BVI bestätigt ,vt'-Kritik an EU und Regensburger Studie

Heftige Kritik und Irritationen rief in diesem Jahr im April und Mai eine Studie der Uni Regensburg zum Provisionsverbot hervor. Die Studienautoren beriefen sich auf angebliche wissenschaftliche Erkenntnisse aus OECD-Daten, wonach Retail-Kunden durch ein Provisionsverbot deutlich mehr Rendite erzielen könnten und appellierten an das EU-Parlament, ein Provisionsverbot umzusetzen (vgl. ‚vt‘ 17/23).

Einer Nachprüfung durch ‚vt‘ hielten diese Behauptungen allerdings nicht stand: Die OECD-Daten selbst liefern keine Belege für die abenteuerlichen Behauptungen der Regensburger Forscher, dass z. B. die 25 Kilometer Entfernung zwischen Kleve und Nimwegen ‚automatisch‘ zu einem jährlichen Renditeunterschied von 1,7 % führen würden. Weder lassen sich aus den OECD-Daten eine Mehrrendite für Länder mit Provisionsverbot nachweisen noch Änderungen in der Vermögensstruktur der Haushalte, z. B. zur Umschichtung zuletzt schwach verzinster Spareinlagen zugunsten von Anlageklassen mit besserer Rendite (vgl. ‚vt‘-Spezial 20 und 21/23).

Durch eine aktuelle Studie des Fondsverbands Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) wird diese Kritik von ‚vt‘ nun punktgenau und unabhängig bestätigt: „Ein Provisionsverbot führt nicht zu höheren Renditen für Privatanleger und verhindert sogar, dass diese sich stärker an den Kapitalmärkten beteiligen“, so der BVI. Dies zeigen Daten der Europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde, die der Fondsverband ausgewertet hat. Zwar habe die zuständige Kommissarin Mairead McGuinness vorerst auf ein umfassendes Provisionsverbot verzichtet.

Doch die Idee ist noch nicht vom Tisch, so der BVI. Als erster Schritt sollen Provisionen im beratungsfreien Vertrieb verboten werden. „Die EU-Kommission untergräbt mit dem Vorschlag eines Provisionsverbots ihre eigenen Ziele“, kontert nun BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Die Kommission wolle mit dem Verbot die Produktkosten senken und gehe davon aus, dass dadurch die Rendite des Geldvermögens (Portfoliorendite) der Anleger steigt. Die BVI-Studie zeigt allerdings, dass diese Annahme nicht zutrifft, so der Verband aktuell:

„In England und in den Niederlanden hat sich die Portfoliorendite in Folge des dort vor rund zehn Jahren eingeführten Verbots nicht verändert. Offenbar haben andere Effekte die geringeren Kosten der provisionsfreien Produkte ausgeglichen. Für die unveränderte Portfoliorendite der Anleger gibt es mehrere mögliche Erklärungen. Zum Beispiel werden Vertriebskosten durch ein Provisionsverbot typischerweise nicht reduziert, sondern nur gesondert gezahlt.“ Außerdem können sich durch eine Beratungslücke private Haushalte weniger an den Kapitalmärkten beteiligen. Damit entgehen ihnen Renditechancen.

Die BVI-Auswertung belegt, dass Privatanleger in England und Niederlande aufgrund des Provisionsverbots tatsächlich weniger in Fonds investieren. Der BVI beziffert diesen Rückgang auf im Schnitt knapp 340 € pro Jahr und Kopf. Auf Sicht von 30 Jahren und bei einer unterstellten Wertsteigerung von 6 % p. a. summiert sich der Verbots-Effekt auf eine Renditeeinbuße von rund 20.000 €, wenn das Geld stattdessen unverzinst auf dem Konto liegt. „Bei Fonds verhindern also Verbote – nicht die Provisionsberatung – eine stärkere Beteiligung privater Anleger an den Kapitalmärkten. Das widerspricht allem, was die EU erreichen will“, warnt Richter.

Zur Veranschaulichung beleuchtet der BVI z. B. die durchschnittlichen Renditen seit 2014. Dabei zeigt sich, dass Performance-Unterschiede nicht vorhanden bzw. kaum messbar sind. UK mit Provisionsverbot schneidet deutlich schlechter ab als Länder ohne Provisionsverbot, was die Thesen der Regensburger Studien-Autoren endgültig ins Reich der Legenden verweist: „In Ländern ohne Verbot erzielten die privaten Haushalte eine Performance von 0,50 % pro Quartal. Niederländische Anleger konnten etwas höhere Renditen erzielen (0,57 %); davon können nur etwa 0,04 Prozentpunkte auf das Verbot zurückgeführt werden, der Rest ist auf andere, länderspezifische Faktoren zurückzuführen. Die Haushalte im Vereinigten Königreich hatten mit deutlich niedrigeren Portfoliorenditen zu kämpfen (0,33 %). Ein wichtiger Faktor für die insgesamt geringere Investitionsleistung könnte die mit dem Brexit verbundene wirtschaftliche Unsicherheit gewesen sein. Dieser Vergleich zeigt bereits, dass der Großteil der Varianz bei den Portfoliorenditen durch Faktoren erklärt wird, die nicht auf das Provisionsverbot zurückzuführen sind.“

Die vom BVI ermittelten Ergebnisse widersprechen damit grundlegend den Annahmen der EU-Kommission, so der Fondsverband: „Entgegen der Hypothese der Europäischen Kommission verzeichnen Länder ohne provisionsbasierte Beratung jedoch geringere Netto-Fonds­investitionen in der Größenordnung von 84 € pro Kopf. Der Unterschied im Verhalten der privaten Haushalte ist so ausgeprägt, dass daraus geschlossen werden kann, Verbote haben einen signifikanten negativen Effekt, d. h., dass das Ergebnis nicht auf Zufall beruht.“

‚vt‘-Fazit: Die aktuelle BVI-Studie deutet mit ihren Ergebnissen stark darauf hin, dass ein Provisionsverbot mehr Anleger von Fondsinvestitionen und vermutlich auch anderen kapitalmarktorientierten Produkten abhalten würde. Sie lässt somit erhebliche Zweifel an den praxisfremden Vorstellungen der EU-Kommission aufkommen, die Beteiligung der Anleger würde durch ein Provisionsverbot zunehmen, sei es durch eine angeblich bessere Beratung oder durch provisionsfreie und damit angeblich günstigere Produkte. Auch die äußert spekulativen Thesen der Uni Regensburg über angeblich höhere Renditen durch ein Provisionsverbot werden durch die BVI -Studie – wie zuvor auch schon durch ‚vt‘ – eindeutig widerlegt.

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