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Chinese Walls beim Allianz vertretenden Versicherungsmakler

Ein Ausschließlichkeitsvermittler und ein Versicherungsmakler mit Namensähnlichkeit unter einem Dach mit Nutzung der gleichen Infrastruktur bis hin zu den Kommunikationsdaten? Wie kann sich ein Verbraucher da sicher sein, mit wem er gerade telefoniert?

Wir sind einer die Allianz Deutschland AG betreffenden Spur nachgegangen: Unter identischer Anschrift in Mülheim an der Ruhr ist sowohl die Allianz Versicherungsagentur Krauss Vers.-Verm. KG als auch die Krauss Vers.-Makler GmbH ansässig. Die Kraussche Namensidentität und das Bürogebäude unter einem Dach sind eine fragwürdige Kombination von gebundenem Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Da zudem die identische Telefonnummer verwendet wird, stellt sich erst recht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit.

Von Allianz Deutschland-Boss Dr. Klaus-Peter Röhler wollten wir wissen: ++ Darf in einer Allianz-Agentur eines gebundenen Vertreters ein Versicherungsmakler beheimatet sein oder gibt es agenturvertragliche Regelungen, die dagegen sprechen?  

++ Der dort anrufende Verbraucher kann nicht erkennen, dass er sowohl in einer Allianz-Vertreter-Agentur als auch bei einem Versicherungsmakler anruft. Ruft er bspw. in dem Glauben dort an, dass er von einem in seinem Lager stehenden Versicherungsmakler beraten wird, ist ihm nicht bewusst, dass er von einem Mitarbeiter einer Allianz-Agentur bedient wird. Wie ist dies mit dem GDV-Verhaltenskodex und § 1a VVG vereinbar? 

++ Ist dieses Geschäftsmodell, ein gebundener Vertreter und ein Versicherungsmakler mit ähnlicher Firmierung unter gleicher Anschrift, gleicher Telefonnummer, mit der die gleichen Mitarbeiter angerufen werden, aus Sicht der Allianz rechtlich zulässig? Die Antwort des Münchner Konzerns:

„Nach unseren Informationen sind die beiden Unternehmen sowohl räumlich als auch von der Geschäftsführung getrennt und voneinander unabhängig, obwohl sie im selben Gebäude ansässig sind. Die Allianz Generalvertretung Krauss Vers.-Vermittlungs KG wird geführt von Herrn Ralf Krauss. Das Maklerunternehmen Horst Krauss GmbH wird geführt von Herrn Horst Krauss. Leider war ohne Kenntnis des jeweiligen Unternehmens 1. auf einigen Webseiten bei der Horst Krauss GmbH (Makler) eine falsche Telefonnummer angegeben. Hier wurde nun veranlasst, dass die Telefonnummer berichtigt wird. 2. unsere Generalvertretung in einem Makler-Verzeichnis geführt worden. Hier wurde veranlasst, die Listung zu löschen.“

Die der Allianz vorliegenden Informationen sind demnach recht dürftig. Oder schaut der Konzern – Stichwort verkappte ‚Ventillösung‘ – auch schon mal nicht so genau hin? Zur räumlichen Aufteilung können wir nichts sagen. Die angeblich getrennte und voneinander unabhängige Geschäftsführung gilt es aber zu beleuchten.

Reichlich merkwürdig ist, dass gleich auf mehreren Webseiten der Horst Krauss Makler GmbH eine falsche Telefonnummer angegeben wurde und dies niemandem auffiel oder Anlass zur Korrektur gab, bis die ‚vt‘-Redaktion eine Anfrage bei Allianz-Chef Röhler stellte. Erstaunlich ist zudem, dass eine Allianz Generalvertretung in einem Makler-Verzeichnis geführt wurde. Auch wenn so mancher Versicherungsmakler über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeitet, so halten wir die Tätigkeit von Krauss Senior mit 91 Jahren, wie wir dem Handelsregister entnehmen, für höchst beachtlich.

Oder bekräftigt das nicht vielmehr den Verdacht, dass es mit der von der Allianz behaupteten Unabhängigkeit und Trennung der Geschäftsführung zwischen Allianz Agentur und Versicherungsmakler doch nicht so weit her ist? Dazu kommt eine Beobachtung des aufmerksamen Versicherungsmaklers Dirk Brüggenthies, Brüggenthies Versicherungsmakler GmbH & Co. KG/Bad Salzuflen. Der ,stolperte’ bei einem neuen Mandanten über einen aus seiner Sicht – für einen von einem Versicherungsmakler vermittelten Vertrag – erstaunlich hohen Beitrag einer Kfz-Versicherung bei der KRAVAG Allgemeine Versicherungs-AG. Ein kompetenter Versicherungsmakler müsste doch mit besseren Konditionen aufwarten können, dachte Brüggenthies und schaute sich den Fall genauer an.

Der Fall liegt auf dem ‚vt‘-Redaktionstisch, dank der Aufmerksamkeit des Versicherungsmaklers Brüggenthies können wir der Allianz nun entgegenhalten: Die in der KRAVAG-Rechnung als Betreuer angegebene Krauss Versicherungsmakler GmbH hat exakt die gleiche Telefonnummer wie diejenige, unter der der Allianz-Agenturinhaber, die Assistentin der Geschäftsleitung und die Büroleitung erreichbar ist. Und – rein zufällig? – ist die für den Versicherungsmakler angegebene Faxnummer identisch mit der Faxnummer der Allianz Agentur.

Wer soll jetzt noch an die Allianz-Fehler-These sowie die behauptete Trennung der Geschäftsführung und Unabhängigkeit der beiden Unternehmen voneinander glauben? Vielmehr stellt sich die Frage, in welcher Häufung bei der Allianz Versicherungsmakler und Agentur unter einem Dach zu finden sind. Wir erinnern an unsere Berichte „Der Allianz vertretende Versicherungsmakler“ (vgl. ‚vt‘ 22/14) und „Allianz verharmlost Gesetzesverstoß der Generalvertretung“ (vgl. ‚vt‘ 25/14).

‚vt‘-Fazit: Es ist verständlich, dass die Allianz eine räumliche Trennung sowie getrennte und voneinander unabhängige Geschäftsführungen darstellen will und auf ein Saubermann-Image achtet. Doch wenn Allianz-Vertreter sich solcher Lösungen bedienen, stellt sich die Frage, warum der breit aufgestellte Konzern die Bedürfnisse der Kunden der Allianz-Vertreter nicht decken kann.

Bei Leistung und Preis nicht konkurrenzfähige Produkte? Es dürfte Gründe geben, warum die Allianz den Eindruck vermittelt, lieber wegzuschauen statt ggf. auf Regelungen im Ausschließlichkeitsvertrag zu verweisen.

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