Nach dem Abtauchversuch am Donnerstagnachmittag regierte die Cogitanda Dataprotect AG wenige Stunden nach der Veröffentlichung unseres Berichtes auf der ‚vt‘-Homepage reagiert. Eine Beantwortung unserer Fragen an den Vorstandsvorsitzenden Jens Lison und den Direktor Maklervertrieb Deutschland Christopher Quast hatte der Assekuradeur zunächst abgelehnt, weil diese angeblich „vertrauliche Unternehmens- sowie weitere Geschäftsinterna berühren“. Am Freitagnachmittag meldet sich Cogitanda, um „eine inhaltliche Einordnung“ anzubieten.
„Die Behauptungen“ der IGVM im offenen Brief seien „nicht korrekt dargestellt und an einigen Stellen überzeichnet“. Aufgrund der massiven Zunahme an Cyberangriffen führe man „im Rahmen der Vertragsverlängerung bei ausgewählten Risiken eine gründliche Risikoprüfung durch“. Es sei „in diesem Underwriting-Prozess üblich, dass zusätzlich weitere Risikofragen gestellt und ggf. Obliegenheiten vereinbart werden. Bei der überwiegenden Anzahl der Fälle kommen wir mit acht Risikofragen aus.“ Zudem sei „der Jahresmeldebogen ein standardisiertes Verfahren, das keinen erheblichen Mehraufwand für die Makler darstellt. Wir bieten flexible Optionen zur Einreichung und unterstützen die Makler dabei, diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.“ Wie sieht die IGVM das?
„Während einzelne VN eine Änderungskündigung und Beitragsanpassung mit zusätzlichen, erheblichen Änderungen der Obliegenheiten erhalten, bekommen andere VN lediglich einen Jahresmeldebogen, der allerdings auch zusätzliche Risikofragen enthält“, sagt deren 1. Vorsitzender Stefan Rumpp. „Dieser neue Jahresmeldebogen kann vom VN per Anklicken direkt an die Cogitanda versandt werden. Der Versand einer Kopie an den Makler erfolgt hierbei nicht. Es ist ebenfalls nicht möglich, ergänzende Informationen einzugeben. Fragen können nur mit ja/ nein beantwortet werden und der VN muss sich damit die Formulierung des Anbieters zu eigen machen, auch wenn diese ggf. den Sachverhalt nicht oder nur unzureichend beschreibt. Hieraus ergeben sich aus unserer Sicht erhebliche Risiken für beide Vertragspartner“, erläutert der IGVM-Vorstand den monierten Mehraufwand und das Haftungsproblem.
„Der neue Kooperationsvertrag mit einer Courtage von 17,5 % betrifft nur wenige ausgewählte Makler“, so Cogitanda, die diese Courtagehöhe „für marktgerecht“ hält. Wenn nur wenige ‚Ausgewählte‘ eine Courtagekürzung um satte 22 % auf eine vermeintlich marktübliche Vergütungshöhe erhalten, stellt sich die Frage, warum dann offenbar an eine Mehrheit eine demnach deutlich über dem marktüblichen liegende Vergütung gezahlt wird. Die Ausführungen der Cogitanda bleiben widersprüchlich: Obwohl doch nur für „wenige ausgewählte Makler“ die Courtage gesenkt wird, will man dazu „viele konstruktive Rückmeldungen von Maklern erhalten“ haben und „die Mehrheit“ habe „den neuen Kooperationsvertrag unterzeichnet“. Man werde „die von der IGVM adressierten Punkte nochmals prüfen und zu gegebener Zeit auf die IGVM zugehen“, so Cogitanda abschließend.
Dabei sollte die Cogitanda das ‚Schwarmwissen‘ des Verbandes nicht unterschätzen, auf das IGVM-Chef Rumpp zurückgreifen kann: „Die Reaktionen, sowohl aus dem Kreis der Maklerkollegen als auch aus den Reihen der Presse zeigen, dass es richtig war, diese Diskussion öffentlich zu führen. So zeigen sich nämlich Widersprüche in der Darstellung. Während die Cogitanda schreibt, dass ‚nur einige ausgewählte Makler den neuen Kooperationsvertrag mit 17,5 % erhalten hätten, schreibt sie an anderer Stelle, dass die Mehrheit der Makler den neuen Vertrag unterzeichnet hätten. In den Fachforen schreiben Kollegen, sie hätten nicht unterzeichnet und andere haben keine Kündigung der bisherigen Zusage erhalten. Von Zustimmung zur Courtagkürzung war dort nichts zu lesen. Zusammenfassend halten wir nach wie vor den aktuellen Kurs der Cogitanda für problematisch. Auch der Umstand, dass man der Presse mitteilt, man müsse den Inhalt des offenen Briefes zunächst sorgfältig prüfen, bevor man sich äußern könne, dann aber, im gleichen Atemzug, der Presse mitteilt, dass Inhalte des Briefes unkorrekt sind, spricht für sich. Wir sind immer an konstruktiven Lösungen im Sinne unserer Mitglieder und damit auch den betreuten Mandanten interessiert. Dabei ist uns allerdings eine nachvollziehbare Firmenpolitik und -strategie sehr wichtig. Klare Vereinbarungen vermeiden Unstimmigkeiten und daraus folgende Rechtsunsicherheit.“
‚vt‘-Fazit: Warum es bei Cogitanda einer nochmaligen Überprüfung der Kritikpunkte der IGVM bedarf, obwohl der Cyber-Anbieter diese bereits als Behauptungen dargestellt hat, die nicht korrekt sind, erklärt Cogitanda nicht. Was konkret an der IGVM-Kritik falsch sein soll, legte der Assekuradeur allerdings auch nicht dar. Transparente Kommunikation sieht anders aus.
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