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Condor/R+V schmeißen widersprechende Makler und Kunden raus

Die R+V Versicherungen reagieren höchst ungehalten, wenn ein Versicherungsmakler Widerworte gibt. So ergeht es aktuell Versicherungsmakler Matthias Helberg/Osnabrück (www.helberg.info). Der hat der inakzeptablen Ergänzung der vertraglichen Vereinbarung zum Code of Conduct (CoC) – u. a. mit der Verpflichtung zur grundsätzlichen Einholung einer Maklervollmacht zu Beginn der Geschäftbeziehung (vgl. ‚vt’ 03 und 04/15) – widersprochen und wurde umgehend ‚abgestraft’:

„Die mit Ihnen geschlossene Courtagezusage widerrufen wir mit sofortiger Wirkung“, so die R+V. „Dabei hat es mich wenig betroffen gemacht, dass mir die R+V-Gruppe mitteilt, per sofort keine Anträge mehr von mir anzunehmen“, sagt Helberg.

Viel ärgerlicher sind die weiteren Ankündigungen des Wiesbadener Konzerns. Dem Osnabrücker wird eine Bestandsübersicht mitgeliefert. Zwar will man Helberg bei den LV- und KV-Verträgen zukünftig als Korrespondenzmakler führen, aber bei den anderen Sparten geht der R+V Konzern davon aus, dass „diese Versicherungsverträge zur nächsten Hauptfälligkeit umgedeckt werden“. Damit Helberg es keinesfalls missversteht, was die R+V bezwecken will, legen die Wiesbadener kräftig nach: „Wir terminieren das oben genannte Agenturkonto zur Schließung zum 31.12.2015 und werden die dann noch vorhandenen Verträge in den Direktbestand übernehmen/von uns aus zur Kündigung aufgeben.“

Das ist Kundenunfreundlichkeit par excellence! Die R+V schmeißt Kunden raus, die mgw. seit zig Jahren treue Versicherungsnehmer der R+V sind, immer brav den Wiesbadenern die Prämie gezahlt und diese nie mit einem Schadenfall belastet haben. All das nur, weil die R+V Versicherungsmaklern inakzeptable Verpflichtungen auferlegen will, der gesetzestreue Makler dem aber widerspricht und die R+V den Widerspruch mit dem Rauswurf des Maklers kontert! Dass die R+V-Strategie auch Folgen für die Maklervergütung hat, sei nur am Rande erwähnt: „Nach diesem Zeitpunkt werden keine Courtagezahlungen mehr geleistet.“

Der GDV-Verhaltenskodex setzt für die beigetretenen „Versicherungsunternehmen einen Rahmen von Normen und Werten, damit sie den Interessen der Kunden gerecht werden“, verspricht der Kodex. Die R+V Versicherungen, die KRAVAG Versicherungen und auch die Condor Versicherungen sind diesem Verhaltenskodex beigetreten, in dem es u. a. heißt:

„Versicherungsschutz ist für den Verbraucher eine Vertrauensangelegenheit. Um dieses Vertrauen zu wahren, orientieren sich die Versicherungsunternehmen und der Versicherungsvertrieb an den Bedürfnissen des Kunden und stellen diese in den Mittelpunkt ihres Handelns.“ So, wie sich die R+V verhält, dürfen GDV und die beigetretenen Kodexmitglieder sich nicht beklagen, wenn der Verhaltenskodex in den Publikumsmedien als Marketing-Gag entlarvt und diesem nur Feigenblatt-Charakter zugeschrieben wird.

Matthias Helberg steht mit der negativen R+V-Erfahrung nicht alleine. Michael Walter, Finanzmaklerservice Walter/Eltingshausen, hatte im Frühjahr 2014 Courtagezusagen von Condor, KRAVAG und R+V erhalten. Einige nicht zu Maklern passende Passagen überraschten ihn, bspw. fand sich in den Unterlagen die Überschrift „Zusammenarbeit mit gebundenen Vermittlern im Sinne des § 34d Abs. 4 GewO. Die Schreiben der Gesellschaften wiesen sich zwar im Betreff als „Courtageszusage“ aus, den Empfang sollte Walter allerdings per Datum und Unterschrift „kurz bestätigen und damit deren Inhalt als verbindlich anerkennen“.

Vertreterpassagen wollte er aber nicht akzeptieren, berichtet Walter der ‚vt’-Redaktion: „Ich fragte nach, warum ich solche Unterlagen unterzeichnen und als verbindlich anerkennen soll. Doch das konnte mir keiner erklären. Man hat mir dann gesagt, dass es für mich nicht zählt – ich solle es einfach unterschreiben.“ Doch bevor er unterschieb, strich er den bedenklichen Passus. Wochenlang passierte nichts, die Auskunft auf seine telefonische Nachfrage hat der Versicherungsmakler so in Erinnerung: „Der Maklerbetreuer wollte sich eh seit Wochen bei Ihnen melden.

Die Courtagezusage kann so nicht angenommen werden.“ Doch der avisierte Maklerbetreuer meldete sich nicht, ärgert sich Walter. Dann kamen im September 2014 die Courtagezusage-Widerrufe der verschiedenen Gesellschaften. Man sehe „im Augenblick nicht die Voraussetzungen für eine vertrauensvolle, verwaltungseinfache Zusammenarbeit gegeben“, schrieb bspw. die Condor Versicherungsmakler Walter, der weder den Versicherer geschädigt hatte noch durch hohe Stornoquoten auffällig geworden war.

Nicht nachdenken, unterschreiben, Versicherungsprodukte verkaufen? Wenn das die Erwartungshaltung des R+V-Konzerns ist, dann sind Versicherungsmakler nicht die richtigen Geschäftspartner. Ohne Fehlverhalten, ohne Kundenbeschwerden über den Makler diesem den Vertrag zu kündigen, weil der sich nicht als Erfüllungsgehilfe behandeln lässt und obendrein – wie im Falle Matthias Helberg –, Kunden darunter leiden zu lassen, ist „Kodex absurd“, formuliert Helberg.

Der Versicherungsmakler fügt an: „Trotz Kodex gibt es immer noch Versicherer, denen man erklären muss, dass sich das Kundenbedürfnis in starkem Maße gerade durch die Wahl des Vermittlers seines Vertrauens äußert.“

‚vt’-Fazit: ++ Nutzen Sie unseren Service ‚Musterwiderspruch’ gegen inakzeptable und unbegründete Verpflichtungen! Trotz der negativen Erfahrungen Ihrer Kollegen gilt: Solidarität ist gefordert. Wehret den Anfängen! Sonst werden andere Versicherer bald folgen. Natürlich müssen Sie mit Blick auf Ihr Portfolio individuell entscheiden, ob Sie den Widerruf der Courtagezusage(n) durch die Erstversicherer der R+V-Gruppe riskieren können.

  ++ Der GDV regelt in Artikel 20 Abs. 4 Datenschutzkodex: „Personenbezogene Daten von Versicherten oder Antragstellern dürfen an einen Versicherungsmakler übermittelt werden, wenn diese dem Makler eine Maklervollmacht erteilt haben.“ Das genügt. Wir fordern die Versicherer der R+V-Gruppe auf, sich daran zu halten und Versicherungsmaklern keine überzogenen Verpflichtungen  überzustülpen.

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