vt – Aktuelle Themen

Das Image von Versicherungsvertretern ist weiterhin niedrig – aber was sagt das aus?

Beim Ansehen einzelner Berufsgruppen haben laut der aktuellen Umfrage „dbb Bürgerbefragung Öffentlicher Dienst“ Versicherungsvertreter mit einem neuen Tiefststand ihren letzten Platz ‚verteidigt‘. Im Auftrag von dbb beamtenbund und tarifunion befragte die forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH im Juli 2022 insgesamt 2.013 Bürger. Zu untersuchen war, wie die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland u. a. den öffentlichen Dienst wahrnehmen und wie hoch – neben den Beamten – auch verschiedene andere Berufe bei diesen angesehen sind.

Das Ergebnis 2022 zur Fragestellung, ob die genannte Berufsgruppe bei ihnen persönlich ein eher hohes oder eher geringes Ansehen genießt (angegeben ist jeweils der Anteil an Befragten, die ein sehr hohes oder hohes Ansehen von der jeweiligen Berufsgruppe haben): Das geringste Ansehen haben wie bereits in den letzten Jahren die Mitarbeiter von Telefongesellschaften (12 %) und Werbeagenturen (8 %) sowie Versicherungsvertreter (7 %). Das ‚Berufe-Ranking‘ wird nach wie vor von den Feuerwehrleuten angeführt, die bei 93 % der Befragten ein (sehr) hohes Ansehen haben. Es folgen Krankenpfleger (88 %), Ärzte (86 %) sowie Altenpfleger (85 %).

Von Beamten haben derzeit 31 % der Befragten ein (sehr) hohes Ansehen. Die größte Ansehenssteigerung erfuhren Müllmänner, die kletterten seit der ersten Erhebung 2007 von damals 63 % um 7 Prozentpunkte auf aktuell 70 %. Welches Ergebnis eine Befragung der Bürger nach dem Ansehen von Versicherungsmaklern gebracht hätte, bleibt offen.

Bereits 2014 erbrachte die Anfrage der ‚vt’-Redaktion (wurde nach Vertreter, Vermittler oder Makler gefragt?) beim dbb, dass die Benennung der einzelnen Berufsgruppen sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch der Menschen richte. „Hier entstehen hin und wieder mgw. Unschärfen, die aber natürlich keinen Einfluss auf die Position im Berufe-Ranking haben dürfen“, erläuterte der dbb und teilt mit, dass „ausschließlich nach dem ‚Versicherungsvertreter’ gefragt“ wurde (vgl. ‚vt‘ 36/14).

‚vt‘-Fazit: Für Versicherungsmakler mag es kein großer Trost sein, dennoch bleibt die konkrete Fragestellung nach ‚Vertretern‘ festzuhalten. Wir halten es insbesondere für bedeutsam, dass es sich bei der dbb-Untersuchung um eine sehr allgemeine Fragestellung zum Ansehen von Berufsgruppen handelt. Bei einer konkreten Frage nach dem Ansehen des persönlichen Vermittlers würde ein anderes Ergebnis resultieren. Denn hier spielt die eigene Erfahrung mit dem Vermittler, dem man das Vertrauen geschenkt hat, die entscheidende Rolle. Das halten wir auch für weitaus aussagekräftiger und wird der wichtigen Tätigkeit bei Beratung und Vermittlung gerecht.

 

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