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Das LV-Provisionsdeckelgesetz steht für den 06.06. in der Kabinettzeitplanung

Will die SPD das LV-Provisionsdeckelgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause durchboxen? Fest steht: ++ Die Kalenderwochen 23 und 26 sind die letzten beiden Sitzungswochen im Deutschen Bundestag vor der Sommerpause und ++ das LV-Provisionsdeckelgesetz vom BMF steht für den 06.06.2019 in der Kabinettzeitplanung. Bereits für die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf ließ das BMF mit der Versendung am Nachmittag des Gründonnerstags unter Fristsetzung 06.05. gerade mal 8 Arbeitstage bis Fristablauf. Was aus der Verbändeanhörung geworden ist – wir rechnen nicht mit der notwendigen Streichung des LV-Provisionsdeckels – ist bisher nicht bekannt.

Das dürfte sich nun aber kurzfristig ändern. Denn der Entwurf muss nun umgehend ins Kabinett eingebracht werden, wenn eine Behandlung am 06.06. stattfinden soll. Sachliche Gründe für eine Eilbedürftigkeit gibt es nicht. Denn für den LV-Provisionsdeckel gibt es keine Eile, da es für diese Vergütungsdeckelung keine Notwendigkeit gibt.

Drückt das SPD-geführte BMF so auf das Gaspedal, weil man ein Ende der GroKo erwartet und man daher das Gesetz schnellstmöglich verabschiedet sehen will, oder weil angesichts anderer ideologischer bzw. missratener Gesetzentwürfe der SPD, wie Heils bedingungsloses Grundeinkommen oder Scholz‘ Grundsteuerreform, möglichst viele Gesetzentwürfe zur Abstimmung gebracht werden sollen, um der Union den einen oder anderen faulen Kompromiss abzutrotzen? Die Kabinettssitzung am 06.06. verspricht Spannung.

Auch wenn die Unions-Kabinettsmitglieder den BMF-Entwurf abnicken sollten: Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist damit nicht am Ende, und da wird es auch auf Ihre Unterstützung ankommen. Mehr dazu in einer der kommenden ‚vt‘-Ausgaben.

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