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Der GDV-Verhaltenskodex muss weiteren Abrieb hinnehmen

Ein Blick in die Beitrittsliste mit Stand Mai 2022 offenbart, dass weitere Versicherer dem Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten den Rücken gekehrt haben. Über Austritte berichteten wir zuletzt im Juli 2021 (vgl. ‚vt‘ 28/21). Diese erfolgten nicht, weil man sich nicht zu einem fairen Umgang mit den Verbrauchern verpflichtet sieht, im Gegenteil. Die IDD hat deutlich strengere Normen für die Qualität der Beratungsleistungen geschaffen, die über die freiwillige Selbstverpflichtung des Kodex hinausgehen. Diese weitergehenden Verpflichtungen, sind ohnehin einzuhalten, daher sind die zusätzlichen Kosten für die Kodex-Umsetzung und -Pflege nicht mehr zu rechtfertigen, argumentierten Versicherer (vgl. ‚vt‘ 17/21 und 39/20).

Nun haben auch  ++ uniVersa Allgemeine Versicherung AG  ++ uniVersa Krankenversicherung a. G. und  ++ uniVersa Lebensversicherung a. G. ihren Austritt aus dem Verhaltenskodex per 01.05.2022 erklärt. Bereits zuvor ausgetreten waren: ++ ARAG Allgemeine (30.04.2020)  ++ ARAG Kranken (30.04.2020) ++ ARAG SE (30.04.2020)  ++ Bayerische Beamten Lebensversicherung a. G. (30.04.2020)  ++ Bayerische Beamten Versicherung AG (30.04.2020)  ++ Delta Direkt Leben (30.04.2021)  ++ Fahrlehrerversicherung VaG (19.08.2017)  ++ Freie Arzt- und Medizinkasse der Angehörigen der Berufsfeuerwehr und der Polizei VVaG (30.04.2020)  ++ GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG (12.04.2017)  ++ INTER Allgemeine (30.04.2020)  ++ INTER Kranken (30.04.2020)  ++ INTER Leben (30.04.2020)  ++ Interlloyd (30.04.2020)  ++ LV 1871 (30.11.2020)  ++ Neue Bayerische Beamten Leben (30.04.2020)  ++ OKV – Ostdeutsche Kommunalversicherung aG (31.12.2018)  ++ Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse (30.04.2018)  ++ TRIAS Versicherung AG (30.04.2021).

Insgesamt haben bereits 21 Versicherer den GDV-Verhaltenskodex verlassen. Doch diese Versicherer werden trotz Austritt in der Beitrittsliste weiterhin aufgeführt, der Name ist mit einem roten ‚X‘ durchgestrichen! Diese Brandmarkungs-Praxis des GDV bleibt weiterhin rechtlich höchst fragwürdig, denn laut Kodex-Verfahrensregeln werden austretende VU aus der Beitrittsliste gestrichen. „Mit dem Beitritt akzeptieren die Versicherer den Kodex und die dazugehörigen Verfahrensregeln. Dort ist vorgesehen, dass Unternehmen, die austreten, aus der Beitrittsliste gestrichen werden“, antwortete der Versichererverband auf unsere Anfrage an GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen (vgl. ‚vt‘ 17/21).

 

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