Der 15. Hauptstadtgipfel des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW am 28.11.2018 glänzte mit Top-Referenten und lieferte spannende Ausführungen zu brennenden Themen. Im Vordergrund stand dabei die Frage des vom BMF geplanten LV-Provisionsdeckels. Walter Wunsch vom Grundsatzreferat Lebensversicherung der BaFin erläuterte u. a. den LVRG-Evaluierungsbericht (vgl. ‚vt’ 27/18). Er verwies darauf, dass zwar die „kalkulierten Abschlusskosten“ um 21,8 % gesunken seien, die Provisionen hingegen nur um durchschnittlich 5 %.
Aus Sicht der BaFin würde dies keine ausreichende Senkung darstellen. Die BaFin befürworte daher einen Provisionsdeckel – auch um Fehlanreize bei der Vergütung von Versicherungsvermittlern zu vermeiden. Wir können da nur unsere in der ‚vt’-Ausgabe vom 03.07.2018 gemachte Auffassung wiederholen: Die satte Reduzierung der Abschlusskosten um über 5 % sollten BMF und BaFin ebenso ein Lob wert sein wie das weitere Evaluierungsergebnis, das eine Entwicklung von AP zu BP konstatiert. Gerade ‚weniger vorne’, aber dafür mehr über die Laufzeit war ein wichtiges Anliegen des LVRG.
Der in der CDU u. a. für das Thema LVRG-Evaluierung zuständige Berichterstatter Dr. Carsten Brodesser kritisierte deutlich, dass die BaFin mit ihren öffentlichen Äußerungen als „Exekutivbehörde Politik mache“. Er betonte, dass das Parlament Gesetze verabschiede. Dr. Brodesser berichtete zudem, dass die AG Finanzen der CDU mehrheitlich klar gegen einen Provisionsdeckel sei, da sie einen Provisionsdeckel als potentiell verfassungswidrig ansieht (Art. 12 Grundgesetz). Außerdem würde er „vor allem die Makler treffen und damit sowohl Arbeitsplätze kosten als auch die Versorgung der Bevölkerung mit Altersvorsorgeberatung gefährden“.
Auch der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler lehnt den Provisionsdeckel ab. Nach seiner Auffassung würde der § 48a VAG bereits ausreichen, um Fehlanreize bei der Vermittlung von Lebensversicherungen zu vermeiden. Im Hinblick auf eine mögliche BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler warnte er vor einem „höheren vierstelligen Betrag“, den die betroffenen Vermittler dann für ihre eigene Aufsicht aufbringen müssten. Schäffler befürchtet über diese zusätzliche Kostenbelastung ein faktisches Aus für viele § 34f-GewO-Vermittler. Auch Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität kritisierte den angedachten Provisionsdeckel sowohl aus europarechtlichen als auch aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten deutlich und lehnt diesen klar ab.
‚vt’-Fazit: Wenn das BMF einen Provisionsdeckel plant und die BaFin sich dafür ausspricht, bedeutet das noch lange nicht, dass die Bundesregierung einen Provisionsdeckel beschließt. Da konnten die Teilnehmer des AfW-Hauptstadtgipfels Mut schöpfen, den wir hiermit gerne weiterreichen. Verbunden mit dem Versprechen, dass wir zusammen mit der von ‚vt’ koordinierten BFV – Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler das politische Gespräch und das Gesetzgebungsverfahren nutzen und uns für Ihre Belange einsetzen werden.