vt – Aktuelle Themen

Dialog widerruft Courtagezusage mit für Kunden aktivem Versicherungsmakler

In der Ausgabe vor zwei Wochen informierten wir Sie über die „Skandalöse Zahlungsverweigerung mit unterstellter Obliegenheitsverletzung“ der Dialog Versicherung AG (vgl. ‚vt‘ 38/22).

Versicherungsmakler Michael Otto, Geschäftsführer der Otto Assekuranzmakler KG/Isernhagen, hatte der Dialog einen Sturmschaden gemeldet und sich gegen die Ablehnung der Schadenregulierung – u. a. aufgrund einer behaupteten Obliegenheitsverletzung trotz Altvertrag – zur Wehr gesetzt.

Nach erneuter Ablehnung schaltet er die ‚vt‘-Redaktion ein: Wir recherchieren, bitten Dialog-Vertriebsvorstand Dr. Florian Sallmann um Stellungnahme und veröffentlichen den Sachverhalt in der ‚vt‘-Ausgabe vom 20.09.2022 mit der guten Nachricht, dass die Dialog dann doch zahlte. An der Stelle hat sich das Engagement Ottos für seinen Mandanten gelohnt – an anderer Stelle erhält er aber eine Quittung. Am 23.09. liegt Otto die Mitteilung vor, dass seine Courtagezusage widerrufen wurde.

Mit dieser unschönen Entwicklung konfrontieren wir umgehend Dr. Sallmann und wollen von ihm wissen, warum die Dialog die Courtagezusage von Versicherungsmakler Otto aufgehoben hat und ob er ausschließen könne, dass dies im Zusammenhang mit dem Einsatz des Versicherungsmaklers für den Kunden steht.

Antwort eines Konzern-Sprechers: „Uns hat Ihre Anfrage erreicht, zu der wir jedoch keinen Kommentar abgeben werden. Wir geben nach Außen grundsätzlich keine Informationen zu unseren Geschäftsbeziehungen mit aktuellen oder ehemaligen Vertriebspartnern.“

‚vt‘-Fazit: Auch gegenüber Versicherungsmakler Otto erfolgte keine Erläuterung der Gründe für den Widerruf der Courtagezusage. Die zeitliche Nähe zu seinem Engagement für den Kunden sowie die Erinnerung und Aufklärung in ‚vt‘ über den Rechtsstatus von Altverträgen, soweit von der Möglichkeit des Art. 1 Abs. 3 EGVVG kein Gebrauch gemacht wurde, lässt uns nicht an Zufall glauben.

Versicherungsmakler werden sich aber nach dieser schlechten Erfahrung ihres Kollegen Michael Otto mit der Dialog nicht davon abhalten lassen, sich für ihre Mandanten einzusetzen. Eher dürften sie sich noch genauer anschauen, welches Vertrauen man in einen solchen Versicherer bei Geschäftspartnerschaft und Vertragsabschlüssen setzten kann.

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