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Die Allianz-Gläubigkeit an Firmenstempel

„Bitte überlassen Sie uns eine Maklervollmacht mit einem Firmenstempel, da es sich hier bei dem VN um eine GmbH handelt. Danach werden wir Ihnen die gewünschten Auszüge zukommen lassen“, antwortet die Allianz Versicherungs-AG dem Versicherungsmaklerbüro Volker Müller/Köln. Zuvor hatte der Versicherungsmakler eine von der Geschäftsführerin der GmbH unterschriebene Maklervollmacht sowie eine Anlage mit den zukünftig von ihm betreuten Allianz-Verträgen eingereicht.

Über den bürokratischen Mehraufwand und die Ablehnung der Bereitstellung der angeforderten Dokumente ärgert sich Müller: „Ist ein Firmenstempel auf einer Maklervollmacht rechtlich zwingend vorgeschrieben?“, will der Versicherungsmakler wissen und legt der ‚vt’-Redaktion den Vorgang auf den Tisch. Da können wir prompt auf unsere frühere Recherche zum ‚Firmenstempel’ verweisen, die leider von der Allianz hier nicht berücksichtigt wird. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht Kathrin Pagel, Partnerin in der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte/Hamburg, hatte erläutert (vgl. ‚vt’ 46/14):

„Der Firmenstempel hat im Geschäftsverkehr eine Legitimationswirkung. Falls der Firmenstempel nicht verwendet wird, kommt es lediglich darauf an, ob der Unterzeichnende Alleinvertretungsbefugter ist und als solcher unterschreibt (bei der GmbH ist dies grundsätzlich der ausgewiesene Geschäftsführer, der ja auch aus dem Handelsregister ersichtlich ist). Beispielsweise bei einer GbR kann unklar sein, ob der einzelne Gesellschafter alleinvertretungsbefugt ist, aber auch dann genügt es, wenn bei der Unterschrift zum Ausdruck kommt, dass der Unterschriftenleistende zur Vertretung für alle Gesellschafter berechtigt ist. Fazit: Der Firmenstempel zur Unterschrift kann auch die Berechtigung zum Ausdruck bringen, soweit diese nicht anderweitig schon zum Ausdruck gekommen ist.“

Bei Allianz-Vorstand Dr. Markus Hofmann haben wir nachgehakt, warum die Münchner auf einem Firmenstempel bestehen, obwohl die Legitimation bereits durch die Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person gegeben ist. Dazu die Allianz:

„Es ist nicht so, dass der Firmenstempel immer eingefordert wird. Die Legitimationswirkung durch die Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person bedingt, dass diese auch überprüfbar ist. In einem nur sehr geringen Teil der uns angezeigten Mandate ist die unterschriftsberechtigte Person in Klarschrift nochmals angegeben und dadurch für uns nachprüfbar. Daraus resultiert unsere differenzierte Vorgehensweise, dass ein Firmenstempel als zusätzliche Legitimation für die Firma immer dann nachgefordert wird, wenn die Person nicht identifizierbar ist. Dies ist eine Empfehlung unserer Justitiare zur Unterstützung der Rechtssicherheit im Umgang mit Maklermandaten.“

Dass ein Versicherer auf korrekte Mandatierung zu achten und bei offenkundigen Ungereimtheiten der Sache nachzugehen hat, ist plausibel. Im vorliegenden Fall gelingt es uns aber nicht, die Allianz-Antwort mit der Allianz-Praxis in Übereinklang zu bringen. Denn die Unterschrift der Geschäftsführerin ist leserlich, und dass es sich um die GF handelt, ist überprüfbar. Insbesondere verweist die Allianz-Sachbearbeiterin nicht auf eine nicht identifizierbare Person, sondern fordert pauschal „eine Maklervollmacht mit einem Firmenstempel, da es sich hier bei dem VN um eine GmbH handelt“.

Wir wollen der Allianz nicht unterstellen, der ‚vt’-Redaktion wider besseres Wissen geantwortet zu haben. Ist die Empfehlung der Allianz-Juristen und Arbeitsanweisung auf Sachbearbeiter-Ebene nicht angekommen? Jedenfalls wird sie zum Leidwesen der Makler nicht von jedem praktiziert. Diesem Manko kann die Allianz nun aber Dank der ‚vt’-Recherche schleunigst abhelfen. Denn, so betont die Allianz gegenüber ‚vt’: „Grundsätzlich möchten wir klarstellen, dass wir immer eine vertrieblich akzeptable und rechtlich konforme Lösung mit unserem Geschäftspartnern anstreben.“ 

‚vt’-Fazit: ++ Für weniger als 20 € können Stempel im Internet bestellt werden. Von vielen Unternehmen kann man von deren Website das Firmenlogo herunterladen. Zusammen mit dem entsprechenden Unternehmensnamen ist im Handumdrehen ein Firmenstempel verfügbar. Wenn ein Versicherungsvermittler mit krimineller Energie arbeitet und Unterschriften fälscht, hilft auch die Gläubigkeit an Firmenstempel nicht.

++ Eine Stempelerfordernis zu postulieren, wenn der Unterzeichnende vertretungsberechtigt ist, ist bürokratisch überflüssiger Formalismus. Zunächst ist es bei Zweifeln Aufgabe des Versicherers, mit geeigneten Maßnahmen den Vorgang zu überprüfen, bspw. im Handelsregister die Vertretungsberechtigung zu ermitteln.

++ Möglichem Ärger können Sie natürlich vorbeugen, indem Sie bei Firmen die Maklervollmacht ‚abstempeln’ lassen. 

++ Legen Sie diesen ‚vt’-Bericht in Ihr Archiv und Versicherern, die überflüssiger Weise auf einem Firmenstempel bestehen, vor.

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