vt – Aktuelle Themen

Die europäische Regulierung überrollt sich selbst und lässt alle im Regen stehen

Wenn ab 02.08.2022 Versicherungsvermittler und Versicherer bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten die Nachhaltigkeitspräferenzen des einzelnen Kunden abfragen und bei der Eignungsprüfung berücksichtigen müssen, dann sollte das nach Vorstellung der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA unter Anwendung diverser Leitlinien erfolgen.

Nach deutlicher Kritik bei der Konsultation hat die EIOPA nun zumindest teilweise eine Kehrtwende vollzogen: EIOPA hatte Leitlinien entworfen und mit der Veröffentlichung am 13.04.2022 zur Konsultation gestellt (vgl. ‚vt‘ 16/22). Diese Chance hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) für Versicherungsvermittler ergriffen und nach der Teilnahme an der öffentlichen Anhörung am 06.05. fristgerecht ihre Stellungnahme eingereicht.

Dabei hatte die von ‚vt‘ koordinierte BFV weder mit präziser Kritik noch mit konstruktiven Optimierungsvorschlägen gespart. So bezeichnete die BFV das Abfrageprozedere als „theoretisches Schema und an mehreren Stellen praxisfremd“ und sprach sich „für eine deutliche Vereinfachung aus“ (vgl. ‚vt‘ 21/22).

Berechtigte und konstruktive Kritik, die gewirkt hat, denn am 20.07., und damit weniger als 14 Tage (!) vor deren geplanter Anwendung, hat EIOPA nun keine (rechtsverbindlichen) Leitlinien (Guidelines), sondern einen mehr als Hilfestellung zu verstehenden Leitfaden (Guidance) veröffentlicht.

Nach der Konsultation, begründet EIOPA, habe man beschlossen, „die Arbeit an den Leitlinien zum Thema Nachhaltigkeitspräferenzen zu unterbrechen, um in den kommenden Monaten weitere Informationen auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens zu sammeln“. EIOPA muss einräumen, dass wichtige Regeln zur Ermittlung und ordnungsgemäßen Offenlegung von Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, auch im Rahmen der EU-Taxonomie, noch in der Entstehung sind:

„Diese Angaben sind für Versicherer und Versicherungsvermittler von entscheidender Bedeutung, um zu beurteilen, ob die angebotenen Produkte den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden entsprechen. Einige der Vorschriften sind noch nicht fertiggestellt, und die Umsetzung dieser Initiativen erfolgt nicht zu denselben Zeitpunkten, insbesondere liegt das Datum für die Anwendung der neuen Rechtsvorschriften im Rahmen der IDD vor den Fristen für die Meldung von Unternehmensdaten im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und für die Anwendung der delegierten Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzinstrumente.“

Zwar erkennt EIOPA die u. a. von der BFV kritisierten Probleme, schiebt aber den Ball, um nicht zu sagen die heiße Kartoffel, der Branche zu. „Infolgedessen müssen Versicherer und Versicherungsvermittler auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Daten verantwortungsbewusste Angaben zur Nachhaltigkeit machen und sich nach besten Kräften um eine gute Datenqualität bemühen.“

Da wäre es besser gewesen, gemeinsam mit der für die Probleme ursächlichen EU-Kommission für eine Verschiebung der in der Gesamtheit verkorksten Regulierung auf das nächste Jahr zu sorgen. Für eine solche Verschiebung des Inkrafttretens der Regelungen hat sich die BFV bereits am 13.05. ausgesprochen: Insbesondere, um eine rechtssichere Anwendung zu gewährleisten und, da die Finanzanlagenvermitter nach 34f GewO von den Abfragepflichten bis auf Weiteres nicht betroffen sind, weil eine Wettbewerbsungleichheit auf Vermittler- als auch auf Produktgeber-Ebene entsteht.

Übrigens: Die Strapaze einer Stellungnahme zu den höchst komplexen Ausführungen und Vorschlägen der EIOPA haben aus der gesamten EU gerade einmal 34 Unternehmen/Organisationen/Verbände aus lediglich 9 Ländern auf sich genommen. Von den 34 Stellungnahmen sind 9 aus Deutschland, darunter die der BFV.

Wenn Süd- und Osteuropäer (außer Italien und Polen) an der Konsultation gar nicht teilnehmen, stellt sich die Frage, ob sich für die Vorgaben nicht interessiert wird, weil die dortigen nationalen Aufsichten eher deutlich abgespeckte Leitlinien entwickeln, jedenfalls die bürokratischen EIOPA-Leitlinien ohnehin so nicht übernehmen wollten.  

‚vt‘-Fazit: ++ Es ist zu begrüßen, dass EIOPA sich der Kritik stellt und so manchen Hinweis aufgreift  ++ Doch im regulatorischen Gesamtkontext liegt hier nichts anderes als eine Bankrotterklärung auf höchster europäischer Ebene vor. Da attestiert die europäische Aufsicht der EU-Kommission die regulatorische Unfähigkeit, Rechtsvorschriften mit abgestimmten Fristen zum Inkrafttreten sowie unter Beachtung von Marktrealitäten mit Augenmaß zu verfassen.

„Wichtige Regulierungsinitiativen zur Ermittlung und ordnungsgemäßen Offenlegung von Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, auch im Rahmen der EU-Taxonomie, sind noch nicht abgeschlossen“, konstatiert EIOPA unmissverständlich. Doch statt das einzig Richtige zu tun, nämlich sich für eine Verschiebung des Inkrafttretens nachhaltig einzusetzen, sollen Versicherer und Versicherungsvermittler diese mangelhafte Regulatorik Verbrauchern im Rahmen von Beratungen erklären.

Das ist nicht nur schlecht für die Vermittler und Versicherer, es ist schlimm für den wichtigen Weg zur Nachhaltigkeit. So setzen EU-Kommission und EIOPA nicht den ICE als Investitionszug für Nachhaltigkeit mit Volldampf aufs Gleis, sondern fahren diesen gegen die Wand.

++ Was die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden dringend aus diesem Desaster lernen müssen: Regulierungen erst einmal längere Zeit wirken lassen, statt nach dem Inkrafttreten die Feder in die Hand zu nehmen, um bereits weitere Regulierungen zu verfassen.

Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette  mit einem

'versicherungstip'-Abonnement.

Damit erhalten Sie

• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post

• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern

• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag

• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungschreiben etc.)

• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und

•  Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.

 

 

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk