… und wie spezielle Versicherer Kunden, Versicherungsmakler und Politik zum Narren halten wollen, berichtet ‚versicherungstip’ in seiner aktuellen Ausgabe:
Axa akzeptiert Vertreter-Anträge ohne Kunden-Willen trotz Maklervollmacht
Bei der Axa Versicherung AG können Versicherungsvertreter, trotz vorliegender Vollmacht für einen Versicherungsmakler, ohne den Willen des Kunden Versicherungsverträge verlängern lassen. Einer transparenten Aufklärung des Missstandes verweigert sich der Versicherer:
Abschaffung der spontanen Anzeigenpflicht des Versicherungsnehmers
Im aktuellen ‚Spezial Recht’ beleuchtet Rechtsanwältin Kathrin Pagel, Partnerin in der Kanzlei Michaelis, das Urteil des OLG Celle vom 09.11.2015 (Az.: 8 U 101/15). Die Fachanwältin für Versicherungsrecht zieht das beachtenswerte Fazit: „Alle Lager dürften sich jedoch einig sein, dass es grundsätzlich eine spontane Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers heute nicht mehr gibt, allenfalls absolute Ausnahmefälle bedürfen einer juristischen Aufarbeitung.“ Die Rechtsanwältin erläutert, inwiefern das OLG Celle in seinem Urteil dazu eine Begründung wagt.
Axa verscherbelt Bestand und streut Kunden und Politikern Sand in die Augen
Die Axa Konzern AG entledigt sich eines Teils ihrer Vorsorge-Bestände und optimiert „Managementkapazitäten und Kapital, um Wachstum in anderen Feldern der betrieblichen Altersversorgung zu beschleunigen“. Während andere Versicherer zu ihren teuren Verpflichtungen stehen und die Kunden nicht an fremdländische Investoren verscherbeln, verschafft sich die Tochter der französischen Axa in Deutschland einen Wettbewerbsvorteil:
„Versicherung wegen Rufmord verklagt – Adlon-Gründer fordert eine Mrd. €“
So titelt ‚BILD’ am 05.02.2018 und legt im Bericht nach: „Sollte Jagdfeld am Ende tatsächlich eine so hohe Summe zugesprochen bekommen, hätte das wohl auch ernste Folgen für die finanzielle Lage der Signal Iduna Versicherung.“ Richtig ist, dass am 06.02.2018 vor dem LG Dortmund (Az. 2 O 387/14) ein Prozess fortgesetzt wurde, aber zu dessen Hintergrund berichtet ‚versicherungstip’ über ganz andere Erkenntnisse. Zudem könnte die Klage mangels Zulässigkeit ohnehin abgewiesen werden, wie die Agentur Faktenkontor, die die Verhandlung im Gerichtssaal als Prozessbeobachter verfolgt, berichtet: „Nach Ansicht des Gerichts könnte hierfür ein Gesellschafterbeschluss nötig sein, mit dem der Geschäftsführer Anno August Jagdfeld zur Klage berechtigt wird.“ Doch den habe Jagdfeld nicht, das Gericht habe dazu eine Frist bis zum 15.02. gesetzt.
Wann PKV-Treuhänder unabhängig und Beitragserhöhungen zulässig sind, ist unklar
Das LG Potsdam hatte mit Urteil vom 27.09.2017 (Az.: 6 S 80/16) entschieden (nicht rechtskräftig), dass die Axa Krankenversicherung AG die PKV-Beiträge eines Versicherten unzulässig erhöht hatte. Die Begründung des LG Potsdam für eine fehlende Unabhängigkeit des Treuhänders ist, dass dieser von der Axa „über einen Zeitraum von mehreren Jahren für seine Tätigkeit als Treuhänder eine Vergütung, die mehr als 30 % seiner Einkünfte ausmachte“, erhielt. Dieser Begründung auf Basis einer HGB-Vorschrift für Wirtschaftsprüfer hält die BaFin VAG- und VVG-Vorschriften für Treuhänder entgegen. Dennoch hat das LG Frankfurt/Oder mit Urteil vom 18.01.2018 (Az.: 14 O 203/16) eine Prämienerhöhungen der DKV für unwirksam erklärt.
Qualifizierte Fachtagung mit Fortbildungs-Nachweis
Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft/Hamburg feiert ihren 20. Geburtstag und Versicherungsmakler können davon profitieren. Denn am 22.02.2018 findet in Hamburg in der Bucerius Law School die alljährliche Fachtagung für das Versicherungswesen der Kanzlei Michaelis statt, an der Versicherungsmakler kostenfrei teilnehmen können. Ein Blick in die Themen: „Wichtige und aktuelle Rechtsprechung aus dem Versicherungsrecht für Versicherungsmakler“, darunter auch zum brandheißen Thema ‚spontane Anzeigepflicht‘.