„Ampel streitet über Provisionen für Lebensversicherungen“, berichtet, sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die ‚Süddeutsche Zeitung‘ (,SZ‘) am 11.11.2021 unter Berufung auf ein Arbeitspapier aus den Koalitionsverhandlungen. „Wir wollen Maßnahmen ergreifen, um die Abschlusskosten in der Lebensversicherung abzusenken – insbesondere durch einen Provisionsdeckel“, wird daraus zitiert. Doch die FDP wolle „das nicht mittragen“.
Erstaunen darf weder das eine noch das andere. Grund für Panik ist das jedenfalls nicht, auch wenn ‚FONDS professionell online‘ am Folgetag unter Verweis auf den ,SZ‘-Bericht titelt: „Provisionsdeckel steht plötzlich wieder zur Debatte“ und meint, Anfang des Jahres sei das „über den Köpfen von Vermittlern“ hängende „Damoklesschwert (...) verschwunden“, tauche nun aber „in den Koalitionsverhandlungen wieder auf“.
Der LV-Provisionsdeckel war allerdings nur zeitweilig kein heiß diskutiertes Thema, verschwunden war das Damoklesschwert aber nie: ++ Die SPD versuchte in der letzten Legislaturperiode vehement und trickreich, ein LV-Provisionsdeckelgesetz durchzuboxen, scheiterte aber an der Sachkenntnis der Finanzexperten der Union, u .a. Dr. Carsten Brodesser. Auch die FDP sprach sich konsequent gegen den laut renommierter Rechtsgutachter verfassungsrechtlich als auch europarechtlich unzulässigen geplanten Provisionsdeckel (vgl. ‚vt‘ 07/19) aus ++ BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN verweisen in ihrem Wahlprogramm auf eine BaFin-Untersuchung, wonach die AP in der Spitze über 10 % liegen würde.
„Um diese Extreme zu verhindern, halten wir GRÜNE einen Deckel für gerechtfertigt.“ Streitigkeiten waren vorprogrammiert. So hatten wir bereits in der ‚vt‘-Ausgabe zwei Tage nach der BTW 2021 für Sie analysiert, was sich für die Versicherungsbranche je nach Koalition abzeichnen könnte (vgl. ‚vt‘ 39/21): „Ebenso kann ein LV-Provisionsdeckel bei Jamaika ausgeschlossen werden, während bei einer Ampel 324 Abgeordnete der Regierung dafür sind und nur 92 dagegen. Ob die FDP (‚Provisionsdeckel und andere staatliche Eingriffe in die Preisgestaltung bei Versicherungen und Finanzprodukten lehnen wir ab‘) sich da bei den Koalitionsverhandlungen durchsetzt oder an Glaubwürdigkeit einbüßt?“
‚vt‘-Fazit: Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) entlarvte bereits vor über zwei Jahren die gravierende Fehlinterpretation der BaFin-Zahlen durch das SPD-geführte BMF (Eingang der extremen Restschuldversicherungs-Vergütungshöhen in die LVRG-Evaluierung und damit vermeintliche LV-Maximalprovisionshöhen von 10,76 % bei Mehrfachvermittlern; vgl. ‚vt‘ 36/19).
Schade, dass die Grünen mit dieser falsch interpretierten Zahl einen verfassungswidrigen LV-Provisionsdeckel einführen wollen. Ohnehin gibt es § 48a VAG, der die BaFin bei sittenwidrigen Provisionshöhen zum Einschreiten berechtigt. Die Sachargumente liegen klar auf Seiten der FDP, die mit ihren Finanzexperten, wie bspw. Frank Schäffler, die Begehrlichkeiten der Ampel-Partner nach einem verfassungswidrigen und unnötigen LV-Provisionsdeckel im Blick haben dürfte.
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