Enthält der Entwurf der EU-Kommission zur Kleinanlegerstrategie ein Provisionsverbot für Versicherungsmakler? Nein, sagte Dr. Nico Spiegel, Legal and Policy Officer in der EU-Kommission in der Vorwoche auf dem Symposium des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) in Berlin. Das sei kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler. Weder sei dies beabsichtigt gewesen noch habe man ein solches vorgesehen. Soweit Versicherungsmakler die Kunden über die Courtageherkunft informieren, dürften weiterhin Provisionen fließen.
Das ist auf den ersten Blick eine erfreuliche Aussage und ähnelt einer Klarstellung der EU-Kommission im Kleinanlegerstrategie-Entwurf. Doch auf den zweiten Blick beinhalten die Klarstellungen Schwachpunkte: Der für Artikel 30 IDD mit dem neuen Punkt 5b vorgesehene Regelungstext betrifft den „insurance intermediary“, der Kunden informiert, dass „that advice is given on an independent basis“.
Ein Versicherungsvermittler, der versicherungsbasierte Anlageprodukte vermittelt und den Kunden darüber informiert, dass die Beratung auf unabhängiger Basis erfolgt, darf keine Provisionen erhalten. In der EU-Klarstellung heißt es, ein solches Verbot sollte Versicherungsvermittler jedoch nicht daran hindern, eine Beratung anzubieten, für die sie Anreize erhalten können, sofern die Beratung nicht als ‚unabhängig‘ dargestellt wird und die Kleinanleger im Einklang mit den geltenden Transparenzanforderungen über die Anreize informiert werden. Auch soll das Verbot Versicherungsvermittler, die nicht bei einem Versicherungsunternehmen angestellt oder vertraglich an dieses gebunden sind, aber Zuwendungen erhalten, nicht daran hindern, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen.
Es mag sein, dass die EU-Kommission Versicherungsmakler vom Provisionsverbot nicht betroffen sehen will. Doch diese Klarstellungen sind mehr verschwurbelt, als dass sie für den deutschen Versicherungsmakler Rechtssicherheit schaffen. Erstens ist die vorgesehene IDD-Regelung Wasser auf den Mühlen sogenannter Verbraucherschützer und Provisionsverbotsforderer. Welche Parteien zum Zeitpunkt der Umsetzung in deutsches Recht in Deutschland am Ruder sind, steht in den Sternen. Hier droht Gefahr. Auch die Rechtsprechung wird sich nicht von Dr. Spiegels Klarstellungsbemühungen beeindrucken lassen. Auch hier droht Gefahr. Denn ein Versicherungsmakler ist qua Gesetz unabhängig von Versicherern: Es ist eine berechtigte Verbrauchererwartung, dass VM für den Mandanten arbeiten, in dessen Interesse tätig und daher unabhängig von VU sind.
‚vt‘-Fazit: Könnte diese berechtigte Verbrauchererwartung dazu führen, dass in Deutschland Versicherungsmakler als unabhängig im Sinne der Kleinanlegerstrategie eingestuft werden? Entwarnungen halten wir für voreilig. Auch der am Symposium teilnehmende Prof. Dr. Thomas Köhne, Hochschule für Wirtschaft und Recht/Berlin, sieht ein Provisionsverbot für Versicherungsmakler nicht vom Tisch.
Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette mit einem
'versicherungstip'-Abonnement.
Damit erhalten Sie
• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post
• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern
• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag
• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungschreiben etc.)
• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und
• Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.