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„Endlich geben sie es zu: Versicherungsmakler sind nicht unabhängig“

Das ist die Überschrift eines Kommentars von Niklas Hoyer in der ‚WirtschaftsWoche‘ vom 15.06.2023. Die Debatte um das von der EU-Kommission geplante Provisionsverbot liefere Kunden die wichtige Lehre, dass Beratung auf Provisionsbasis auch beim Versicherungsmakler nicht unabhängig sei, schreibt Hoyer. Dabei stützt er sich auf eine Aussage von BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der hatte in der BVK-Pressemitteilung „Kein Courtageverbot für Makler“ am 12.06. betont, dass „das von der EU-Kommission aufgenommene Provisionsverbot nur bei unabhängiger Beratung gilt, also im weitesten Sinne für Versicherungsberater, die auf Honorarbasis arbeiten“.

Sicher hatte Heinz damit nicht zum Besten geben wollen, Versicherungsmakler wären abhängig. Gleichwohl nutzt Hoyer die Äußerungen als Steilvorlage, um vermeintlich Verbrauchern die Augen zu öffnen, „dass diese Unabhängigkeit aus Kundensicht nicht besonders weit reicht“. Die Äußerungen seien „bemerkenswert“, denn, so Hoyer, „jahrelang haben sich Versicherungsmakler dafür gerühmt, dass sie – anders als Versicherungsvertreter – unabhängig berieten. Sie begründeten dies damit, dass sie eben nicht an einzelne oder mehrere Versicherer gebunden sind, sondern aus der ganzen Palette der Angebote am Markt das wählen könnten, das sich am besten für den Kunden eigne.“

Damit ist es gekommen, wie es vorhersehbar kommen musste: Das Bemühen darzustellen, warum das geplante EU-Provisionsverbot angeblich nicht bei Versicherungsmaklern greift, ist ein Spiel mit dem Feuer. ‚versicherungstip‘ hatte von Anfang an gewarnt (vgl. ‚vt‘ 22/23): „Ausgerechnet Versicherungsmakler, die im Lager des Kunden stehen, auf ein breites Produktspektrum zugreifen können, dem Kunden bedarfsgerechte Versicherungsprodukte schulden und für ihre Tätigkeit in Haftung genommen werden können, werden bei der Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten mit einem Provisionsverbot belegt!“ Denn es gibt die berechtigte Verbrauchererwartung, dass ein mandatierter Versicherungsmakler dessen Interessenwahrer und Sachwalter ist, also unabhängig berät.

Auch Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, monierte: „Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein soll. Makler würden im Wettbewerb gegenüber gebundenen Vertretern massiv benachteiligt und diskriminiert. Wir werden auf eine ersatzlose Streichung dieser europarechtswidrigen Regelung hinwirken.“

‚vt‘-Fazit: Ideologische Politiker und sogenannte Verbraucherschützer nutzen jegliche Steilvorlage. Hoyer liefert uns am Ende seines Kommentars allerdings eine entlarvende Botschaft. Kunden sollten die Lehre ziehen: „Wenn sie frei von Verkaufsinteressen beraten werden wollen, müssen sie zu einem Honorarberater gehen. Der berät nicht automatisch gut, aber zumindest frei von Provisionsinteressen.“ Es geht also nicht in erster Linie darum, dass der Kunde qualifiziert beraten wird.

Schlechter Rat, der mit einem Honorar bezahlt wird, ist demnach besser als qualifizierte Beratung und Vermittlung, die mit Courtage vergütet wird. Zudem berücksichtigt Hoyer nicht, dass es auch Honorarberater gibt, die ein Honorarinteresse haben. Schließlich sind diese finanziell abhängig von ausreichend vielen Beratungsstunden.

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