Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments, namentlich die Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin, hat sich kritisch bis ablehnend zu einigen von der EU-Kommission geplanten RIS-Regelungen positioniert. In dem der ‚vt‘-Redaktion vorliegenden aktuellen Berichtsentwurf spricht sich Yon-Courtin gegen die Einführung eines Teilprovisionsverbotes (auch bei reinen Ausführungsgeschäften) aus.
Während die Kommission bei der Einführung eines vollständigen Provisionsverbots „schrittweise“ vorgehen „und zunächst die Anforderungen an die Zahlung und Entgegennahme von Anreizen“ verschärfen wollte, will die Berichterstatterin Vorschriften einführen, „die dem derzeitigen Beratungsumfeld einen besseren Rahmen geben, indem sie sicherstellen, dass Finanzvermittler den Verbrauchern eine transparentere, verständlichere und maßgeschneiderte Beratung bieten“, damit „den Verbrauchern Produkte angeboten werden, die ihren Bedürfnissen entsprechen, und sie sollen in die Lage versetzt werden, die Beratung, die sie erhalten, besser zu verstehen.“
Die Kommission plant eine Evaluierung holterdiepolter bereits drei Jahre nach Inkrafttreten. Yon-Courtin setzt dagegen darauf, dass erst einmal die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Markt beobachtet werden. Daher soll eine Evaluierung fünf Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist erfolgen. Zudem ist eine Streichung der Regelungen zu den für die Branche brisanten Benchmarks vorgesehen. „Der Vorschlag der Kommission zum Preis-Leistungs-Verhältnis könnte den Markt stören, da er zu einer geringeren Produktvielfalt und zu einer Unterdrückung von Innovationen führen würde“, wird in der Begründung erläutert. Für die Berichterstatterin ist „finanzielle Allgemeinbildung von zentraler Bedeutung für die Behebung der derzeitigen Mängel in der Kapitalmarktunion. (…) Bildung und Wissen sind Instrumente, die jeden Bürger in die Lage versetzen, fundierte Anlageentscheidungen zu treffen.“ Daher soll die Richtlinie die Grundlage für die Verbesserung des Niveaus der Finanzbildung in jedem Mitgliedstaat schaffen.
Im Gespräch mit der ‚vt‘-Redaktion ordnet Markus Ferber (CSU), Abgeordneter des Europäischen Parlaments (Fraktion der Europäischen Volkspartei), die aktuelle Entwicklung für Sie ein: „Der Berichtsentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und bewegt sich von den dogmatischen und praxisfernen Vorschlägen der Europäischen Kommission weg. Die Vorschläge der Berichterstatterin sind eine gute Basis für die weiteren Verhandlungen. Die Positionen im Europäischen Parlament zur Kleinanlegerstrategie liegen weit auseinander. Ich rechne trotz des guten Berichtsentwurfs mit ausgesprochen schwierigen Verhandlungen.“
‚vt‘-Fazit: Die Berichterstatterin setzt nicht auf Verbote, sondern auf mehr Transparenz und finanzielle Allgemeinbildung. Das sind gute Ansätze. Für große Erleichterung ist es zu früh. Doch diese Entwicklung könnte einen wichtigen Wendepunkt darstellen, weg von den ideologiegetriebenen, für Verbraucher und Finanzbranche nachteiligen Plänen der EU-Kommission.
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