Durch das Aus der Ampel-Koalition steht auch das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz), u. a. mit Reform der Riester-Rente und Einführung eines Altersvorsorgedepots, auf dem Abstellgleis (vgl. ‚vt‘ 40, 43 und 46/24). Doch die FDP hat den BMF-Referentenentwurf, bei dem noch die Ressortabstimmung lief, modifiziert und als eigenständigen Entwurf (BT-Drs. 20/14027) am 04.12.2024 in den Bundestag eingebracht. Dieser Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz) sieht Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf vor, die u. a. von der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) eingefordert wurden (vgl. ‚vt‘ 43/24).
So wurde z. B. die Förderung für Selbstständige geöffnet: „Die private Altersvorsorge steht nun allen Bürgerinnen und Bürgern offen – insbesondere Selbstständigen. Damit tragen wir flexiblen Erwerbsbiografien besser Rechnung. Die höhere steuerliche Förderung ermöglicht zudem eine unbürokratische Basisabsicherung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung“, so FDP-MdB Anja Schulz.
Als überraschend kann gewertet werden, dass die sogenannte Positiv-Liste aufgebohrt wurde: Sachwerte bzw. ELTIF sollen förderfähig sein! „European Long Term Investment Funds (ELTIFs) sollen ebenfalls in den Kreis der geeigneten Anlagen eingeschlossen werden. Sie ermöglichen es Anlegern, in illiquide Anlageklassen langfristig zu investieren“, heißt es dazu im aktuellen Entwurf. Zudem wurden EU-Fonds zugelassen, ergänzt Anja Schulz: „Die bisherige Begrenzung auf deutsche OGAW-Sondervermögen haben wir aufgehoben. Damit können Fonds und ETFs aus ganz Europa genutzt werden – nicht nur solche, die in Deutschland aufgelegt werden.“
Großer Wermutstropfen im FDP-Gesetzentwurf: Die bereits von der BFV kritisierte weitreichende Ermächtigung des BMF zu Kostenpositionen ist unverändert drin. Der Entwurf sieht als Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes unter § 2a Abs. 4 vor: „Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Altersvorsorgeverträge und Basisrentenverträge nähere Bestimmungen über zulässige Kostenarten und Kostenformen erlassen (…).“ Damit wären, je nach politischer Couleur des BMF, bedenkliche und ideologisch geprägte Vergütungseingriffe Tür und Tor geöffnet. „Die Gefahr eines Provisionsverbotes durch die Hintertür mittels Umgehung des Parlamentes durch Ermächtigung einer Rechtsverordnung ist durchaus gegeben“, hatte MdB Dr. Carsten Brodesser (CDU), Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, im Gespräch mit der ‚vt‘-Redaktion damals die Bedenken mit Bezug auf den BMF-Referentenentwurf bekräftigt.
Der aktuelle FDP-Entwurf wurde am 04.12.2024 in 1. Lesung im Bundestag beraten. Zur Vorstellung erklärte FDP-MdB Dr. Florian Toncar: „Jedes erfolgreiche System der Altersvorsorge in der Welt setzt heute maßgeblich auf den Kapitalmarkt – nicht als Selbstzweck, sondern mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern bessere Ergebnisse zu liefern. In Deutschland allerdings klappt das leider bisher nicht richtig. Und das kostet uns alle in der Breite der Gesellschaft am Ende nicht nur Geld, sondern auch Freiheit und Unabhängigkeit im Alter.“ Wie realistisch ist aber, dass der neue Entwurf eine Chance auf Verabschiedung hat? Während in der Bundestags-Debatte Dr. Brodesser grundsätzliche Unterstützung seitens der Union signalisierte, sorgten die Ausführungen der Rest-Ampel-Koalitionäre für Ernüchterung.
Während die Grünen auf einem öffentlich verwalteten ‚Bürgerfonds‘ als Standardprodukt beharren, will die SPD mit fadenscheinigen Sozialneid-Argumenten an der Verknüpfung mit dem ebenfalls nicht verabschiedeten Rentenpaket II (Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung) festhalten. So bleibt eine Riester-Reform, solange Olaf Scholz und Dr. Jörg Kukies politische Verantwortung tragen, wohl weiter aus: Der neue Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies war in der letzten Legislaturperiode unter Bundesfinanzminister Olaf Scholz Staatssekretär im BMF. Damals wollten Scholz und Dr. Kukies einen LV-Provisionsdeckel durchdrücken (vgl. u. a. ‚vt‘ 49/19). Zugleich wurde die im Koalitionsvertrag der GroKo vereinbarte Riester-Reform vom zuständigen BMF torpediert (vgl. ‚vt‘ 24/21).
‚vt‘-Fazit: Schon in der GroKo wurde unter einem Bundesfinanzminister Scholz und nun auch unter einem Bundeskanzler Scholz die dringend notwendige Reform der pAV immer wieder fahrlässig auf die lange Bank geschoben. Der aktuelle Gesetzentwurf der FDP wird wohl keine Mehrheit im jetzigen Bundestag finden. Doch nun liegt zumindest ein Entwurf vor, der eine Basis für eine zügige Überarbeitung und Verabschiedung in der nächsten Legislaturperiode sein könnte – sollte es zu einer Schwarz-Gelben Koalition kommen. Zu den konkreten Aussichten und weiteren Themen haben wir aktuell die relevanten Finanzpolitiker befragt und präsentieren Ihnen demnächst die Antworten.
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