Die FDP-Bundestagsfraktion mit Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Frank Schäffler u. a. hat eine Kleine Anfrage „Neuer Referentenentwurf zum Provisionsdeckel in der Lebensversicherung“ (BT-DrS 19/11968 vom 29.07.2019) an die Bundesregierung gestellt. Diese beinhaltet 10 Fragen, die Abgeordneten wollen u. a. wissen: ++ Wie wird die Ausgestaltung der qualitativen Bewertung (Qualitätsprovision) kontrolliert, wenn laut Referentenentwurf keine Aufwandskosten bei der BaFin entstehen sollen? ++ Beabsichtigt die Bundesregierung ein sogenanntes drittes Element zur Festlegung der Provisionshöhe im Rahmen des Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen einzuführen? a) Wenn ja, wie soll dieses Element ausgestaltet werden? b) Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Referentenentwurf beschriebenen unterschiedlichen Geschäftsmodelle ihrem unterschiedlichem Leistungsumfang entsprechend angemessen vergütet werden? In der vom BMF namens der Bundesregierung gegebenen Antwort (BT-DrS 19/12359 vom 13.08.2019) wird auf die am 18.04.2019 eingeleitete „Beteiligung der Länder und der Verbände“ hingewiesen. „Darüber hinaus wurden keine weiteren aktualisierten Referentenentwürfe“ vom BMF veröffentlicht. „Die Bundesregierung kann daher nur zum oben genannten konsultierten Referentenentwurf Stellung nehmen.“ Über die vom BMF nicht veröffentlichte Version vom 14.06. hatten wir Sie informiert (vgl. ‚vt‘ 26/19). Auch liege „derzeit kein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor“. Die weitere Zeitplanung hänge „vom Zeitpunkt ab, zu dem der Gesetzentwurf in das Bundeskabinett eingebracht werden kann“.
‚vt‘-Fazit: Die spannende Frage ist: Wie sieht dann der ins Kabinett eingebrachte Gesetzentwurf aus?
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