„Bei Krankheit gut abgesichert“ lautet die Überschrift in ‚Finanztest‘ (Ausgabe 06/2018) zu einem aktuellen Krankentagegeld-Test. Doch wenn man die Gewichtung für die Prämie berücksichtigt, müsste die Überschrift der sogenannten Verbraucherschützer eigentlich „Bei Krankheit billig abgesichert“ lauten: Finanztest hat anhand dreier Modellkunden (alle mit Eintrittsalter 32 Jahre) insgesamt 76 KTG-Tarife für gesetzlich Krankenversicherte mit hohem Einkommen getestet. Für Modellkunde 1 wird ein Absicherungsbedarf von 40 € pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit errechnet. Die HUK-Coburg (Tarif KT6/40) landet mit der Note 1,8 vorne auf Platz 2, hinter der Deutschen Familienversicherung. Dabei schneiden qualitativ bessere Tarife schlechter als die HUK-Coburg ab. Die Concordia (KTG43/40) wird mit dem Finanztest-Qualitätsurteil 2,9 eingestuft, die Barmenia (T42+40) mit 3,0. Letztere beiden verzichten aber auf ihr ordentliches Kündigungsrecht, während die VN der HUK-Coburg in den ersten drei Jahren ihren Versicherungsschutz verlieren können. Ausweislich der Benotung der Vertragsbedingungen hält auch Finanztest den Tarif der HUK-Coburg für ‚schlecht’, jedenfalls reicht es nur zu einem ‚ausreichend’ (3,6). Dem entgegen schneiden Concordia (2,4) und Barmenia (2,5) mit ‚gut’ ab. Des Rätsels Lösung, wie ein ‚ausreichender’ Tarif dann doch zu einem Qualitätssiegel und optisch für den Leser in die Spitzengruppe gehievt werden kann, ist die Gewichtung der Kriterien: Während die von Finanztest herangezogenen Vertragsbedingungen nur mit 30 % eingehen, entfallen auf das ‚Preis-Leistungs-Verhältnis Tagegeldhöhe’, also die Prämie für das zu Grunde gelegte KTG, 70 %. Und da kann die HUK-Coburg mit 10 € Monatsbeitrag den Sieg einfahren (‚sehr gut’ mit 1,1), während die beiden besseren Tarife 18 € kosten und damit laut Finanztest nur ‚befriedigend’ (3,1) sind. Zu welchen Kapriolen diese fragwürdige Gewichtung führt, zeigt sich auch bei Modellkunde 2 (Freiberufler, der ab dem 29. Tag der AU 120 € KTG absichert). In den Top-10 landet die ARAG (34/120), obwohl die Vertragsbedingungen ‚mangelhaft’ (4,8) abschneiden. Der Preis reicht Finanztest für ein Qualitätsurteil ‚befriedigend’ (mit 2,7 sogar fast noch ‚gut’!). Unsere Frage, warum Finanztest es für sachgerecht hält, dem Preis eine so hohe Bedeutung beizumessen, während den für Vertrag und Leistungsfall relevanten Bedingungen eine geringe Gewichtung zufällt, haben die Berliner bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.
‚vt’-Fazit: Warum eine vom Beitrag dominierte Note zu einem „Qualitätsurteil“ führt, kann Finanztest offenbar selbst nicht erklären. Die Prämie ist für den Verbraucher ein wichtiges Kriterium. Aber billig versichert ist eben nicht ‚gut’ versichert. Daher werten wir den Finanztest-Test als dem Verbraucherschutz nicht dienlich, selbst wenn die HUK-Coburg ein Testsiegel kaufen und damit werben sollte.