Die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe private Altersvorsorge unter dem Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs beim BMF, Dr. Florian Toncar, hat kürzlich ihren Abschlussbericht vorgelegt. Aufträge der Fokusgruppe waren einerseits ++ die Möglichkeit eines öffentlich verantworteten Fonds zu prüfen, der Altersvorsorgesparern ein kostengünstiges und effektives Angebot unterbreitet und abgewählt werden kann, sowie andererseits ++ die gesetzliche Anerkennung privater Produkte zu prüfen, die eine höhere Rendite als Riester-Verträge ermöglichen.
Die von der Fokusgruppe ausgesprochenen Empfehlungen „stellen Leitgedanken für die von der Bundesregierung angestrebte grundlegende Reform der geförderten privaten Altersvorsorge dar“, erläutert der Abschlussbericht. Die Empfehlungen lösen ein unterschiedliches Echo in der Branche aus. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) „sieht Vorschläge zur Altersvorsorgereform skeptisch“. BVK-Präsident Michael H. Heinz moniert: „Die Vorschläge sind für die Versicherungswirtschaft eher enttäuschend.“ Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW indes „begrüßt Ergebnisse der Fokusgruppe Altersvorsorge“. Der Geschäftsführende AfW-Vorstand Norman Wirth kommentiert: „Was hier vorliegt, ist mehr als zu erwarten war!“
Die Deutsche Aktuarvereinigung kritisiert Teile der Pläne als „staatlich geförderte Altersarmut“. Hauptkritikpunkt sei, dass „ein vollständiger Garantieverzicht für einzelne Produkte vorgeschlagen wird“, so die DAV. Positiv hebt der DAV-Vorsitzende Dr. Max Happacher hervor, „dass mit dem Ergebnispapier ein Bekenntnis zu mehr Reformwillen erfolgt, die Bedeutung der privaten Vorsorge für die Alterssicherung hervorgehoben und weiterhin eine sozial orientierte und vereinfachte staatliche Förderung angestrebt wird“. Für Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbands, ist der Abschlussbericht „ein erster Meilenstein auf dem Weg zur notwendigen Reform der Förderung privater Altersvorsorge, der Hoffnung macht“.
Die unterschiedlichen Sichtweisen dürften an der Fokussierung auf unterschiedliche Reformvorschläge liegen. Schauen wir auf einige Details: ++ Riester soll erhalten bleiben. Dabei soll es besonders hohe Förderquoten für untere Einkommensgruppen, junge Menschen, Familien und Auszubildende geben. Auch Selbstständigen soll die Zulagenförderung offenstehen. Das Produkt soll standardisiert und vereinfacht werden, um es kostenärmer und renditestärker zu gestalten. Zudem sollen die bisherigen Garantie- und Verrentungsverpflichtungen nicht mehr obligatorisch sein, womit der Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten hat ++ Das gilt nicht nur für Riester. Allgemein sollen die Garantieanforderungen bei Fondsprodukten sowie fondsgebundenen Versicherungsprodukten entfallen. Zugleich soll es für sicherheitsorientierte Anleger weiterhin Produkte mit Garantien geben.
Unter dem zentralen Thema „Rendite, Risiken und Garantien“ heißt es im Abschlussbericht: „Gerade bei einem langen Vorsorgezeitraum bergen Garantien den Nachteil, dass sie Anbieter vorrangig zu einer sicherheitsorientierten Anlage verpflichten und dadurch geringere Renditechancen bieten (‚implizite Kosten der Garantien‘). Die Garantieanforderung bei Fondsprodukten sowie reinen fondsgebundenen Versicherungsprodukten sollte daher entfallen. Die verpflichtende Beitragserhaltungszusage bei klassischen versicherungsförmigen und hybriden Produkten in der Ansparphase sollte reduziert werden. Die durch Garantiereduktion entstehenden Renditevorteile sind uneingeschränkt an die Vorsorgenden weiterzugeben und dürfen nicht durch höhere Kosten aufgezehrt werden. Für diejenigen, die einen hohen Wert auf Sicherheit legen, sollen aber auch weiterhin Produkte mit Garantien angeboten werden können.“
++ Dem insbesondere von Bündnis90/Die Grünen propagierten staatlich verantworteten Altersvorsorgefonds erteilt die Fokusgruppe nach „kontroverser Diskussion“ eine Absage, dies zum Leidwesen des vzbv. Denn der „sieht die Extrarente über einen öffentlich verwalteten Fonds mit Opt-Out-Möglichkeit als Antwort auf Probleme des Vertriebs, der hohen Kosten und niedrigen Renditen. Eine automatische Einbeziehung mache einen Provisionsvertrieb überflüssig und spare Kosten“, glauben die sogenannten Verbraucherschützer.
‚vt‘-Fazit: ++ Die Argumentation des vzbv ist praxisfern und ideologisch. Aber da diese Positionen in der Minderheit waren, bleibt die Hoffnung, dass aus dem Abschlussbericht eine zielführende Reform der privaten Altersvorsorge entstehen könnte. Welche verheerenden Folgen bspw. das Provisionsverbot im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland hatte, beschrieb jüngst die britische Finanzaufsicht FCA (vgl. ‚vt‘ 28/23: „Provisionsverbot: Vorbild Großbritannien dadurch in der ‚Cash-Falle‘!“)
++ Abzuwarten bleibt, was die Bundesregierung nun aus den von der Fokusgruppe ausgesprochenen Empfehlungen macht. Trotz vereinzelt berechtigter Kritik könnte auf Basis des Abschlussberichts ein großer Wurf für die geförderte private Altersvorsorge gelingen.
(Der Abschlussbericht kann hier heruntergeladen werden.)
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