Wenn ein Maklerpool Produkte zur Vermittlung ohne gewerberechtliche Erlaubnis anpreist, dann muss man hellhörig werden. So bat ein Vermittler unsere Schwesterredaktion ‚kapital-markt intern‘ um eine Einschätzung der von der Fonds Finanz Maklerservice GmbH (FF) angepriesenen Vermittlung des hauseigenen Edelmetalltarifs easyGoSi der GOLDEN GATES Edelmetalle GmbH. Unsere ‚k-mi‘-Kollegen kommen zu einer kritischen Bewertung.
Das führt zu weiteren Bedenken hinsichtlich der Haftungsfrage bei nicht vorhandener bzw. dafür nicht greifender Berufshaftpflichtversicherung: Das sind berechtigte Haftungsfragen, schließlich hält die Fonds Finanz ihren eigenen Kopf nicht hin, wenn ein von ihr bereitgestelltes Produkt nicht hält, was es verspricht: „Fonds Finanz übernimmt dem Vermittler gegenüber auch keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit zur Verfügung gestellter Informationen, egal, welches Produkt diese betreffen und egal, ob die Information mündlich, schriftlich, auf der Website von Fonds Finanz oder auf sonstige Weise zur Verfügung gestellt werden (…)“
Auf diese Weise entzieht sich der Maklerpool in seiner Vertriebsvereinbarung mit dem ‚Vermittler‘ unter Punkt 2.5. vertraglich aller Verantwortung. Dort heißt es sogar weiter: „(…) Fonds Finanz trifft aber keine Produktempfehlung“ bzw. „Eine Beratung oder Empfehlung im Hinblick auf einzelne Angebote erfolgt durch Fonds Finanz nicht.“ Kommen wir damit zu einer anderen Realität bei easyGoSi.
Dieses Produkt preist FF marktschreierisch an: ++ „Renditestarke Investmentprodukte und Edelmetalle für Ihre Kunden – auch ohne § 34f GewO!“ ++ „Neuer Edelmetalltarif easyGoSi: Glänzende Aussichten für Vermittler und ihre Kunden (…) Sie können ohne großen Aufwand ihre Produktpalette erweitern, ihr Renommee als Finanz- und Vermögensexperte stärken und sich zudem eine zusätzliche Einkommensquelle mit langfristigen Perspektiven sichern.“ Geht es werblich überhaupt noch reißerischer für einen Maklerpool, der sich vertraglich verpflichtet, keine Produktempfehlung zu geben? Blicken wir auf den easyGoSi-Kauf von Gold bzw. Silber als Barren oder Münzen:
Kaufgebühr: FF weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass der Vermittlerkunde durch die hohe Erwerbsmenge des Kooperationspartners Golden Gates Edelmetalle AG von „günstigen Einkaufspreisen“ profitiert. Dies mag sein, anhand der Vertragsunterlagen lässt sich das jedoch nicht feststellen. Denn zu welchen Konditionen der Anbieter selbst eingekauft und was er dem Anleger anschließend für Kauf bzw. späteren Verkauf der Edelmetalle in Rechnung stellt, dazu findet sich im Vertrag samt den AGB kein Wort.
Damit bleibt hier völlig nebulös, wie hoch die Marge bei Golden Gates eigentlich ist. Im Umkehrschluss weiß der Kunde überhaupt nicht, wie günstig oder wie teuer er das Edelmetall erwirbt. Stattdessen erfährt der Anleger lediglich, dass er eine Kaufgebühr (Agio), die im Regelfall 5 % beträgt, zu zahlen hat. Damit kann beim Käufer der falsche Eindruck entstehen, dass es sich dabei um die einzige Kostenbelastung handelt.
Lagerung der Edelmetalle: Goldbarren und Goldmünzen werden im Hochsicherheitslager in München, Silbermünzen in Rötha/Deutschland bzw. Silberbarren im Zollfreilager in Zürich aufbewahrt. Der Anbieter nennt zu den Lagerorten in Deutschland jeweils nur die Straßen, so dass wir darüber auf Pro Aurum und Geiger Edelmetalle AG neben dem Zollfreilager Loomis International AG als Aufbewahrungsorte kommen.
Wenig vertrauenserweckend erscheint uns die AGB-Formulierung § 6 Abs. 5 dazu: „Die Gesellschaft behält sich vor, den Lagerort zu wechseln. Der Kunde wird entsprechend über diesen Wechsel informiert.“ Wir erinnern uns noch gut daran, dass beim Skandal-Anbieter BWF Stiftung/Berlin („Enthüllungen zur BWF münden in hohen Haftstrafen“; vgl. ‚vt‘ 31/17) der Edelmetallbestand in einem privaten Keller lagerte. Die sich seitens Golden Gates eingeräumte Freiheit, ohne Richtlinien den Lagerort frei auszuwählen, halten wir für viel zu weitreichend! Jährlicher Prüfbericht über den Metallbestand: FF erklärt in FAQs zu easyGoSi, dass der Metallbestand in einem zweistufigen Verfahren durch Wirtschaftsprüfer regelmäßig überprüft wird. Bei BWF hatte ‚k-mi‘ frühzeitig die vorgelegten WP-Bescheinigungen angezweifelt.
Im Nachhinein bestätigte sich, dass dort eine Verbrecher-Clique am Werk und der vorgegebene jährliche Bestandswert eine reine Luftnummer war. Deshalb sollte an dieser Stelle genauer hingeschaut werden. Welche (namhaften?) Wirtschaftsprüfer prüfen hier und was genau testieren sie? In den Anbieter-AGB heißt es unter § 2 (11): „Der Kunde erhält einmal pro Jahr eine Aufstellung, aus welcher sein Edelmetallbestand in Gramm und Unzen ersichtlich ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass diese Aufstellung in elektronischer Form übermittelt werden kann (…).“
Von Wirtschaftsprüfern finden wir jedoch keine Hinweise im Anhangswerk. Das heißt nicht, dass es eine ordentliche Prüfung, so wie vom Maklerpool behauptet, hier nicht gibt. Vielleicht hat FF-Chef Norbert Porazik von den Golden Gates-Geschäftsführern Herbert Behr bzw. Constantin Behr schriftliche Zusagen dazu erhalten. Vielleicht hat man sich auch (nur) locker bei einem Glas Wein darüber unterhalten. Vertraglich verpflichtet hat sich Golden Gates gegenüber dem Kunden im vorliegenden Vertragswerk jedenfalls zu nichts dergleichen!
Inflationsschutz: FF preist an, „gerade sicherheitsorientierten Anlegern bietet sich hier die optimale Möglichkeit für alternative Anlagemöglichkeiten, die von Nullzins oder Inflation nur marginal betroffen sind“. Starker Tobak, schließlich handelt es sich bei Edelmetallen um Rohstoffe, die den täglichen Kursentwicklungen an den weltweiten Börsen ausgesetzt sind – mit hohem Schwankungspotenzial! Und dieses Angebot soll laut FF ernsthaft für ‚sicherheitsorientierte Anleger‘ geeignet sein?
Lagerkosten: Jährlich fallen ca. zwischen 0,5 bis 1,0 % sogenannte Lagerkosten an. Für ein Investment, das selbst keine Erträge generiert und lediglich von der Hoffnung einer Wertsteigerung lebt, ein nicht zu unterschätzender weiterer Kostenfaktor bei diesem Investment!
Ratensparen: Die Edelmetalle können per Einmalanlage als auch als regelmäßiger Kauf bei Laufzeiten zwischen 5 und 25 Jahren erworben werden. Die Kaufgebühr von bis zu 5 % beim Ratensparen bezieht sich auf die Auftragssumme und ist vorab und innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Zugang der Annahmeerklärung fällig. Wird die Gebühr nicht vollständig anfänglich gezahlt, behält der Anbieter bis zu 50 % der laufenden Monatszahlungen bis zur vollständigen Begleichung der Kaufgebühr ein, was innerhalb der ersten 30 Monatszahlungen der Fall wäre.
Bei einem Vertrag über 25 Jahre mit bspw. 200 € Monatszahlung und 5 % Agio sind auf die Auftragssumme von 60.000 € somit 3.000 € vorab an Gebühren fällig. Eine Erstattung von zu viel geleisteten Zuschlägen (Kaufgebühr) bei Kündigung erfolgt allerdings nicht. Apropos Kosten: Der Maklerpool spricht von regelmäßigen monatlichen Zusatzeinkommen bei Edelmetallsparplänen für den Vermittler. Da die Kaufgebühr vorab fällig ist, aus welchem Topf werden die späteren Kickbacks dann fällig? Wie gesagt, die Verkaufsspanne bei Golden Gates Edelmetallen ist eine Wundertüte!
Widerrufsrecht: Kurz gefasst, ein solches gibt es hier bei Vertragsabschluss „außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzgesetzes“ nicht! „Es besteht daher kein Widerrufsrecht des Kunden.“ Schlecht für den Anleger!
Haftungsbegrenzung und Schadensersatzansprüche: Unter § 15 der AGB heißt es, dass Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden „gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung“ ausgeschlossen sind. Frei nach dem Motto: Der Anbieter kassiert und sichert sich bestens ab!
Vermittlerhaftung: Als „Rechtliche Hinweise zur Vermittlung von Edelmetallen“ führt Fonds Finanz auf: „Die Vermittlung von Edelmetallen stellt keine Anlagevermittlung im aufsichtsrechtlichen Sinne dar“ und „Edelmetalle sind auch von Vermittlern ohne Erlaubnis nach § 34f GewO vermittelbar.“ Für den Fall, dass ein Anleger vom Ergebnis seines Investments enttäuscht sein sollte und einen Schuldigen sucht, sollten Versicherungsmakler wissen, dass ihre übliche VSH nicht greift, sondern eine Zusatzvereinbarung notwendig ist. Ausgerechnet darüber informiert Fonds Finanz aber nicht!
‚vt‘-Fazit: Seriösen Vermittlern schaudert es, wenn sie auf ihre überregulierte Arbeitswelt blicken, während erlaubnisfrei aktive Gewerbetreibende über Fonds Finanz Produkte von Golden Gates Edelmetalle an ihre Kunden verkaufen können, die selbst vermutlich kaum eine Vorstellung über die tatsächliche Werthaltigkeit samt aller damit verbundenen Risiken des Investments haben.
Für uns gehört das Produkt nicht ins Vermittler- und Anlegerportfolio! Statt reißerischer Werbung für die Vermittlung sollte Fonds Finanz Versicherungsmakler auf die fehlende VSH-Absicherung hinweisen – das wäre faire Aufklärung der Geschäftspartner.
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