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Generali PK riskiert Imageschaden für Branche und Konzernschwester Dialog

Die Generali Deutschland Pensionskasse AG (GDPK), die bereits seit 2017 kein Neugeschäft mehr zeichnet, setzt seit einigen Monaten beitragsfrei gestellte Verträge nur noch dann wieder in Kraft, wenn es dazu „eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage gibt“, räumte Generali vor einigen Wochen auf ‚vt‘-Anfrage ein (vgl. ‚vt‘ 21/21). Eine gesetzliche Pflicht zur Wiederinkraftsetzung des Vertrages mit alter Beitragshöhe nach einer Beitragsfreistellung aufgrund AG-Wechsel oder längerer Krankheit besteht nicht, nur bei Elternzeit (§ 212 VVG) sowie Regelung in den AVB. Was in der Branche üblich ist und bisher auch bei der GDPK üblich war, hat die Generali von heute auf morgen außer Kraft gesetzt.

Wo es rechtlich zulässig ist, heißt es für Generali-Kunden nun: „Die Versicherung bleibt weiterhin beitragsfrei bestehen.“ Möglichst wenig Kundengelder für Verträge mit höheren Garantiezusagen – die GDPK befeuert damit die in einigen (und zunehmend mehr) politischen Lagern verbreitete Kritik: Versicherer können keine Altersvorsorge! Nicht nur diese für versicherte Personen (VP), Arbeitgeber und Vermittler nachteilige Vorgehensweise der GDPK sorgt für Verärgerung, auch die schlechte – weil nicht vorhandene – Informationspolitik und weitere Antworten der Generali, die wir in der Ausgabe vom 25.05.2021 veröffentlichten, führen zu kritischen Maklerstimmen.

Zwar ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Pensionskasse beitragsfreie Verträge nur noch dann wieder in Kraft setzt, wenn es eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht gibt. Gut ist das aber nicht. Insbesondere sollte eine solche neue Praxis, wie sie nach ,vt‘-Recherche bisher nur die GDPK betreibt, vorab allen Betroffenen kommuniziert werden. Aber auch zur angeblichen Aufklärung weichen die Sichtweisen von Generali und Versicherungsmaklern kräftig voneinander ab.

„Eine wichtige Maßnahme war die Entscheidung, kein Neugeschäft für die GDPK mehr zu zeichnen. Diese Entscheidung wurde bereits 2016 mit Wirkung ab Jahresbeginn 2017 getroffen. Sie bedeutet, dass keine neuen Verträge mehr angenommen werden und dass keine neuen Leistungszusagen außerhalb der bestehenden Verträge gezeichnet werden sollen. Dies umfasst auch Anfragen zu Wiederinkraftsetzungen, welche über die gesetzlichen oder vertraglichen Zusagen hinaus gehen“, lautete eine der Generali-Antworten auf die an den GDPK-Vorstandsvorsitzenden Mathias Enders gestellten Fragen.

Wenn man dieser Aussage Glauben schenken darf, lehnt die GDPK seit Anfang 2017 die Wiederinkraftsetzung beitragsfrei gestellter Verträge ab, soweit dies nicht anders in den AVB oder gesetzlich geregelt ist. Wann und wie die hat die GDPK Versicherungsmakler darüber informiert? Dazu teilte die Generali uns mit:

„Die Vertriebspartner wurden zu der ab 2017 geltenden Entscheidung bzgl. der Einstellung des Neugeschäfts informiert. Eine weitere Information war nicht erforderlich, da die GDPK Wiederinkraftsetzungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlicher Grundlagen durchführt.“ Informationspolitik auf Generali-Art – Versicherungsmakler wurden lediglich über die Einstellung des Neugeschäfts informiert, über die zukünftig möglichen schwerwiegenden und haftungsrelevanten Folgen einer Beitragsfreistellung aber nicht. Nachdem wir die Antworten veröffentlicht hatten, mehrten sich kritische Maklerstimmen, zudem wurden uns Schreiben vorgelegt, die mit den Generali-Aussagen nicht in Einklang zu bringen sind.

So heißt es im Zusammenhang mit Möglichkeiten zur Beitragsfreistellungen in nach 2016 ergangenen Schreiben der GDPK an VP und Makler u.a.: „Möchten Sie die Beitragszahlung erst einmal aussetzten? Dann bieten wir Ihnen an, die Beiträge befristet nicht zu bezahlen.“ Dabei sind Anlass der Beitragsfreistellungen/entgeltfreien Zeiten nicht die gesetzlich geregelte Elternzeit, und die den Verträgen zugrundeliegenden AVB sehen für Krankheit und AG-Wechsel keine Regelung vor. „Für den identischen Tarif wurde jüngst die Wiederinkraftsetzung abgelehnt“, berichtet uns ein Versicherungsmakler. Auch nach 2016 seien durch Krankheit und AG-Wechsel beitragsfrei gestellte Verträge wieder in Kraft gesetzt worden, heißt es unisono.

Versicherungsmakler schließen daraus, dass sie bei der für sie haftungsrelevanten Beratung darauf vertrauen durften, dass Generali weiterhin beitragsfrei gestellte Verträge auch dann wieder in Kraft setzt, wenn das nicht vertraglich oder gesetzlich geregelt ist. Mit einer erneuten Anfrage machen wir GDPK-Boss Endres auf den Widerspruch zwischen der Praxis und den getätigten Generali-Aussagen aufmerksam und wollen wissen ++ seit wann die GDPK Verträge nach Beitragsfreistellung nur noch dann wieder in Kraft setzt, wenn es dazu eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage gibt ++ ob, und ggf. von wann datierend, für diese Vorgehensweise ein Beschluss des Vorstandes vorliegt und ++ ob Versicherungsmakler von der GDPK informiert wurden, dass in Abänderung der bis Ende 2020 geübten Praxis beitragsfrei gestellte Verträge nicht wieder in Kraft gesetzt werden, soweit es dazu keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage gibt.

„Die GDPK kommt ihren vertraglichen Pflichten selbstverständlich nach. Das heißt, Wiederinkraftsetzungen sind auch weiterhin möglich, sofern sie vertraglich in den AVB vorgesehen sind“, antwortet Generali. Der Hinweis ist enttäuschend, denn er trägt in keinster Weise zur Aufklärung der Vermittler bei. Mit unseren Fragen hat es erkennbar auch nichts zu tun.

Zu dem von uns hinterfragten Beschluss heißt es: „Einen Vorstandsbeschluss, von dieser Praxis abzuweichen, hat es zu diesem Thema nicht gegeben.“ Das ist in mehrfacher Hinsicht erstaunlich. So besagen uns vertraulich zugeflüsterte Interna anderes. Es erscheint ohnehin nicht glaubhaft, dass eine so schwerwiegende Entscheidung auf Sachbearbeiterebene getroffen wird. Zudem berichten Makler, übereinstimmend mit unseren Informationen, dass Endres im Frühjahr die Ablehnungsparole ausgegeben hat. Alles nur Gerüchte oder doch zutreffend? Für letzteres spricht, dass Endres seit Januar 2021 ‚Head of Cost Management‘, also Leiter des Kostenmanagements, der Generali Deutschland AG ist. Will Endres sich hier die Sporen verdienen für höhere Weihen im Konzernvorstand?

Das Problem will die GDPK kleinreden. Zu den weiterhin möglichen Wiederinkraftsetzungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen teilt Generali mit, dass das „in den weit überwiegenden Fällen“ so sei. Demnach steckt kein großes Einsparpotential in der kundenunfreundlichen Maßnahme. Doch dann ist die rigide Maßnahme umso unverständlicher. Oder ist die GDPK so ‚klamm‘, dass sie auf jeden Cent angewiesen ist? Der Pensionskassen-Vorstand sollte da mal über den Tellerrand schauen. Zum Konzern gehören bekanntlich auch die auf unabhängige Vermittler ausgerichtete Dialog Lebensversicherungs-AG und Dialog Versicherung AG.

Es darf nicht verwundern, wenn Versicherungsmakler sich nun fragen – und sich mit dieser Frage an die ‚vt‘-Redaktion wenden – wie groß das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Dialog noch sein darf, wenn das Vertrauen in eine Zusammenarbeit mit Generali-Versicherern so erschüttert wird. Hat der GDPK-Vorstand ‚übersehen‘, dass es noch operative Versicherer im Konzern gibt, die mit Versicherungsmaklern, die sich jetzt ‚in den Hintern getreten‘ fühlen, gerne zusammenarbeiten wollen?

Auf der einen Seite will sich die Dialog mit einem Millionen-Aufwand als zuverlässiger Partner unabhängiger Vermittler auch im Sachbereich profilieren, auf der anderen Seite dokumentiert man gerade diesen (potentiellen) Geschäftspartnern, wie mit Versicherten umgesprungen wird, selbst wenn es eine Haftungsgefahr für Versicherungsmakler bedeuten kann, weil diese nicht über die geänderte Vorgehensweise informiert wurden, sondern erst durch die Ablehnung der Wiederinkraftsetzung davon erfahren. Sieht der Generali-Konzern durch das Handeln der GDPK negative Einflüsse auf die Dialog-Versicherer, speziell Dialog Sach, die sich gerade mit viel Aufwand Versicherungsmaklern als zuverlässiger Partner anbieten wollen, zukommen? Auf diese Frage hat die Generali keine Antwort gegeben.

‚vt‘-Fazit: Beitragsfrei gestellte Verträge, die bisher auch ohne gesetzliche oder vertragliche Regelung problemlos wieder in Kraft gesetzt werden konnten, plötzlich nicht mehr in Kraft zu setzen, ohne Vermittler und VP vorab darüber zu informieren, ist ein Affront gegen Kunden und Versicherungsmakler. Das könnte sich als Schuss in den Ofen für die GDPK-Schwester Dialog erweisen. Da sehen wir den Konzernvorstand gefordert einzugreifen.

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