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GetSafe: „Die Versicherungsmakler da draußen beraten komplett provisionsorientiert“

Die Versicherungsapp GetSafe ist ein Produkt der als Versicherungsmaklerin registrierten Plan Forward GmbH/Heidelberg. Christian Wiens, Gründer und Geschäftsführer des Startups, diffamiert in einem aktuellen Zeitungsbericht stationäre Versicherungsmakler und behauptet: „Die Versicherungsmakler da draußen beraten nicht kundenorientiert, sondern komplett provisionsorientiert.“ Nicht nur dieser steilen These ist ‚vt’ auf den Grund gegangen. Wer auf der Suche nach Investoren ist, die Millionen in ein Startup schießen, dessen Zukunft ungewiss ist, der liefert am besten eine gute (Wachstums-)Story und bringt sich mit markigen Aussagen bei Medien ins Gespräch. Letzteres ist Wiens jedenfalls bei der Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ, Ausgabe vom 24.05.2016) gelungen, indem er den Vergleich mit dem Vertrieb MLP Finanzdienstleistungen AG/Wiesloch, dessen Konzernzentrale sich quasi in Nachbarschaft befindet, keineswegs scheut: „Wir werden innerhalb der nächsten drei Jahre bei der Anzahl der aktiv betreuten Kunden größer werden als MLP – und die haben dafür 30 Jahre gebraucht.“ MLP ist nach eigenen Angaben deutschlandweit an mehr als 90 Standorten mit fast 2.000 Kundenberatern vertreten und hat mehr als 511.000 Familien- und rund 18.500 Firmenkunden. Laut Wiens hat das im April 2015 an den Markt gegangene Startup 60.000 Versicherungsverträge, 15.000 Kunden und rund 70 Mitarbeiter. Der Redakteur greift die vollmundigen Wachstums-Ankündigen zwar auf und titelt: „Heidelberger Startup ‚Getsafe‘ will in ein paar Jahren MLP überholen.“ Doch die Unterzeile lässt die Skepsis des Redakteurs an den großspurigen Ankündigungen des InsurTech-Chefs erkennen: „Noch Untermieter, bald Überflieger?“ So befinde sich am offiziellen Unternehmenssitz „lediglich ein großer Briefkasten“ und an anderer Stelle sitzen „die Mitarbeiter als Untermieter in den hinteren Räumen eines Personaldienstleisters“, hat der RNZ-Journalist herausgefunden. Wiens begründet das mit den häufigen Umzügen. Wenn die Zahlen stimmen, dann darf man 15.000 Kunden nach einem Geschäftjahr als großen unternehmerischen Erfolg bezeichnen, jedenfalls umsatzbezogen, denn unterm Strich bleibt noch gar nichts hängen: Die Firma erwirtschaftet „laut Wiens ‚natürlich’ noch keine Gewinne“, berichtet die RNZ. Umso mehr werden Investoren benötigt, womit wir wieder bei der Wachstumsstory und dem MLP-Vergleich sind. Ob der GetSafe-Chef da potentielle Probleme und Marktschwierigkeiten völlig ausgeblendet hat – insbesondere andere als Versicherungsmakler registrierte InsurTechs, die als maßgebliche Wettbewerber um die vergleichbare, online-affine Kundschaft buhlen?

Da stürzt sich Wiens lieber auf Sie als ‚stationären’ Versicherungsmakler: „Die Versicherungsmakler da draußen beraten nicht kundenorientiert, sondern komplett provisionsorientiert.“ Die Anfrage der ‚vt’-Redaktion, auf welche repräsentative Studie er sich bei dieser Behauptung stützt, blieb bisher unbeantwortet. Es wurde aber eine Antwort angekündigt. Ergänzend zur pauschalen Verunglimpfung aller Versicherungsmakler hängt sich Wiens ein Verbraucherschutzmäntelchen um. „Um sicherzustellen, dass die Kundenberater nicht unnötige Versicherungen verkaufen, nur um die Provisionen abzukassieren, werden die Boni der Berater bei GetSafe nach den Bewertungen der Kunden berechnet“, berichtet RNZ. Was das bedeutet, kann man den Antworten auf ‚Häufige Fragen’ auf dem GetSafe-Online-Portal entnehmen: „Im Gegensatz zu allen anderen Versicherungsvertretern und -maklern sind unsere Berater festangestellt und erhalten keine Provisionsanreize, sondern werden nach der Kundenzufriedenheit bewertet und vergütet.“ Auch wenn die GetSafe-Berater tatsächlich keine Courtagen bekommen sollten: GetSafe selbst kassiert diese. Das lässt zumindest Spielraum, um das Geschäftsmodell durch interne Anweisungen bei den Vergütungen zu optimieren.

So zahlen die VN mit der Prämie die Betreuungsvergütung, die das InsurTech von den Versicherern kassiert. „In der Versicherungsbranche lässt sich gut Geld verdienen“, zitiert die RNZ Wiens. Das wirft die Frage nach der Betreuungsintensität auf. Auch die Generierung von Maklervollmachten der InsurTechs bleibt sehr fragwürdig. Erst kürzlich hat die Ideal Versicherung wegen unklarer Erfüllung der Beratungspflichten und vielen Kunden-Beschwerden wegen vermeintlich nicht erteilter Maklervollmachten drei Courtagezusagen widerrufen (vgl. ‚vt’ 18/16). Deren Vorstandsvorsitzender Rainer M. Jacobus begründete das im Gespräch mit der ‚vt’-Redaktion so: „Wir registrieren viele Widerrufe von Maklermandaten durch die Versicherungsnehmer. Wir führen das darauf zurück, dass den Kunden bei der Zustimmung zu den AGBs der gewählten App nicht bewusst wird, dass zugleich eine Maklervollmacht erteilt wird und somit ein Maklerwechsel erfolgt, der gar nicht beabsichtigt war.“ Das entspricht dem, was uns Versicherungsmakler über die Erlebnisse ihrer erstaunten Kunden immer wieder berichten. Klar ist jedenfalls, dass die Krickelkrakel-Unterschrift am Tablet oder Smartphone nicht die Anforderungen an eine Vollmachtsurkunde nach § 174 BGB erfüllt und vom Versicherer zurückgewiesen werden können (vgl. Spezial Recht zu ‚vt’ 19/16). Das gilt zwar auch für eine in Kopie vom stationären Makler eingereichte Vollmacht. Aber hier kann die Vollmachtsurkunde vermutet – und vor allem kurzfristig vorgelegt – werden, während sie mit dem bisherigen Ausstellungs-Prozederes beim digitalen Makler grundsätzlich nicht gegeben ist. Wird von diesem eine Kündigung ausgesprochen, kann das unerfreuliche Folgen für den VN haben und bringt den InsurTech-Makler in Haftungsgefahr. Aufgrund der Kundenbeschwerden könnte für Versicherer aus der Möglichkeit der Zurückweisung möglicherweise sogar aufsichtsrechtlich ein ‚müssen’ werden. Bestehen Versicherer aus berechtigten Gründen auf Vorlage der Originalvollmacht, werden die InsurTech-Makler keineswegs benachteiligt. Sie müssen lediglich Geschäftsprozesse einrichten, aus denen Maklervollmachten resultieren, die als Vollmachtsurkunden zu werten sind.

‚vt’-Fazit:  ++ GetSafe legt lautstark Wert auf eine unglaubliche Wachstumsstory. Da kämpft wohl ein Startup im Rennen mit anderen InsurTech-Vermittlern um weitere Investoren und Millionen. Doch was passiert eigentlich mit der Kundebetreuung, wenn das Investorengeld nicht mehr wie erhofft fließt und das Geschäftmodell weiterhin rote Zahlen schreibt?  ++ Wenn InsurTechs als Versicherungsmakler auftreten, dann müssen sie auch die gleichen rechtlichen Vorgaben einhalten wie stationäre Versicherungsmakler. InsurTechs generieren keine Vollmachtsurkunden und können zurückgewiesen werden, womit auch Korrespondenzpflicht und Bestandscourtage hinfällig sind  ++ Folgt eine Zurückweisung bei einer Vertragskündigung, drohen für den VN unerfreuliche Folgen  ++ Klären Sie Ihre Kunden über die möglichen Konsequenzen der Nutzung von InsurTech-Apps auf! Nutzen Sie dazu auch die ‚vt’ -Recherche! Erfahrungen Ihrer Kunden können Sie gerne der ‚vt’-Redaktion auf den Tisch legen.

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