vt – Aktuelle Themen

Hat ARAG wegen massenhafter Deckungszusage-Verweigerungen Überblick verloren?

Im Zusammenhang mit Corona und Betriebsschließungsversicherungen (BSV), sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, verweigert die ARAG SE Rechtsschutz-Deckung (vgl. ‚vt‘ 33/20) mit Verweis auf den kürzlich ergangenen Beschluss des OLG Hamm (Az. 20 W 21/20) vom 15.07.2020 (vgl. ‚vt‘ 32/20).

Unsere Anfrage an ARAG-Boss Dr. Renko Dirksen ist weiterhin unbeantwortet, aber auf unseren Beitrag „Deckungszusage-Verweigerung: ARAG prellt BSV-Geschädigte um Rechtsschutz“ haben die Düsseldorfer auf Facebook reagiert. Die ARAG habe bzgl. BSV „bereits in mehreren hundert Fällen Rechtsschutz-Deckungszusagen erteilt“. Man wisse nicht, um welchen konkreten Fall es sich handele, daher könne man die Angaben nicht überprüfen. Eine individuelle Prüfung würde man auch hier vornehmen, wenn ‚vt‘ eine schriftliche Vollmacht des Kunden vorlege.

Zunächst ist es so, dass wir nicht explizit einen Einzelfall angefragt haben, sondern am Beispiel eines konkret benannten Versicherers. Die bisherige RS-Zusagen-Praxis bezweifeln wir nicht. Aber wenn die ARAG über Monate hinweg ‚nur‘ einige hundert RS-Deckungszusagen rund um Corona und BSV erteilt hat, stellen wir ARAG und Dr. Dirksen die Frage:

Wurden zwischen dem 29.07.2020 (Bekanntwerden des OLG-Beschlusses) und dem 10.08. (Anfrage der ‚vt‘-Redaktion) so immens viele RS-Deckungszusagen verweigert, dass die ARAG sich trotz vorliegender Hinweise keinen Durchblick verschaffen kann? Das nährt den Verdacht, dass die ARAG auf ein Ereignis wie den Beschluss gewartet hat, um mit einem quasi-Standardschreiben RS-Deckungsanfragen abzubügeln.

Wer das schluckt, der liegt der ARAG nicht auf der Tasche? Umso brisanter ist unsere Frage an Dr. Dirksen, ob es noch BSV-AVB gibt (wenn ja, von welchen Versicherern), bei denen die ARAG trotz Beschluss des OLG Hamm eine Deckungszusage erteilt.

‚vt‘-Fazit: Auf Tauchstation zu bleiben, ist keine Lösung. Besser wäre es, diese Verweigerungs-Praxis umgehend einzustellen. Das fordern wir weiterhin und bleiben für Sie am Ball!

Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette  mit einem

'versicherungstip'-Abonnement.

Damit erhalten Sie

• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post

• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern

• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag

• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungsschreiben etc.)

• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und

•  Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk