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Helvetia kündigt Versicherungsmaklern Produktionssteuerung an

In einem von Vertriebsvorstand Jürgen Horstmann unterzeichneten Schreiben der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Deutschland zur Datenschutz-Grundverordnung an Versicherungsmakler werden u. a. „Produktionssteuerung“ und „Zuverlässigkeitsprüfungen“ als Zweck der „Verarbeitung der personenbezogenen Vermittlerdaten“ aufgeführt. Produktionssteuerung bei Versicherungsmaklern? Die ‚vt‘-Redaktion hat den Vertriebschef um Stellungnahme gebeten, welche Maßnahmen die Helvetia hinsichtlich der Produktionssteuerung bei Versicherungsmaklern ergreift und wie sich diese Produktionssteuerung mit der Rechtsstellung des Versicherungsmaklers vereinbart. Ebenso wollen wir wissen, welche Zuverlässigkeitsprüfungen die Helvetia bei Versicherungsmaklern zusätzlich zur Prüfung der Registrierung sowie Beachtung der Löschliste und AVAD-Auskunft durchführen will und auf Basis welcher Rechtsgrundlage diese erfolgen. Klare Fragen die doch leicht zu beantworten sein müssten, wenn wohl Juristen der Helvetia dem Vorstand solche Regelungen für Versicherungsmakler mit auf den Weg geben. Jedenfalls wenn man voraussetzt, dass diese Juristen wissen, was sie tun. Doch statt zügiger Aufklärung steht seit Wochen eine Antwort aus. Damit sinkt auch unsere Hoffnung, dass die Helvetia die Kritik der Versicherungsmakler, die uns das Schreiben auf den Tisch legen, zu Herzen nimmt.

‚vt‘-Fazit: Ist die Helvetia bereit, kritisierte Passagen intern auf den Prüfstand zu stellen und ggf. ein geändertes Schreiben, das nicht notwendige Regelungen nicht mehr enthält und die Rechtsstellung des Versicherungsmaklers angemessen berücksichtigt, zu verfassen? Diese unsere zentrale Frage hat Jürgen Horstmann bisher ebenfalls nicht beantwortet. Wir haken für Sie bei der Helvetia nach, denn dem Ansinnen einer Produktionssteuerung sollten Versicherungsmakler vehement widersprechen.

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