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Helvetia überfährt Versicherungsmakler mit einem Arbeitstag für Umstellungsaktion

Freitag, 21.02.2025. Es ist nach 15.00 Uhr. Versicherungsmakler und ihre Mitarbeiter blicken in Richtung Wochenende, da ploppt eine E-Mail der Helvetia Versicherungen auf. Darin kündigt die Deutschland-Direktion des Schweizer Versicherers eine „Photovoltaik Umstellungsaktion 2025“ an: „Mit diesem Schreiben möchten wir Sie vorab über unsere Photovoltaik Umstellungsaktion für Bestandsverträge informieren“, beginnt die Nachricht der Helvetia an die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner.

Doch schnell wird klar, dass mit „vorab“ die Versicherungsmakler eher auf die Schippe denn ernst genommen werden: Start der am Freitagnachmittag angekündigten „obligatorischen Aktion“, an deren Ende die Vertragskündigung stehen kann, ist am darauffolgenden Dienstag 25.02. – dann werden bereits die Kundenanschreiben versandt. Betroffen sind Verträge der Tarif-Generation 2015 (Bedingungen BL-EPH-1501) oder älter. Hier lässt die Helvetia ihren Geschäftspartnern gerade mal einen Arbeitstag zwischen Ankündigung und Vollzug! „Die Preisentwicklung der letzten Jahre bei den Anschaffungskosten, aber auch bei den Handwerkerleistungen, macht auch eine Anpassung der Prämien im Bestand erforderlich“, lautet die nachvollziehbare Begründung der Helvetia, mit der die aktuelle Grundprämie um jährlich 23,80 € (inkl. Versicherungssteuer) und damit nach uns vorliegenden Unterlagen um über 30 % angepasst werden soll.

Die Kurzfristigkeit stellt allerdings weder einen fairen Umgang mit Versicherungsmaklern dar noch werden Gründe für diese überstürzte Umstellungsaktion genannt. Mit dem Kundenschreiben der Helvetia erhält der Versicherungsnehmer ein Umstellungsangebot auf aktuelle Bedingungen (BL-EPH-2211). „Sollte Ihr Kunde das Umstellungsangebot ablehnen oder sich nicht dazu melden (auch nach einer Erinnerung nicht), so bleibt uns leider nur die Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit“, betont Helvetia die Konsequenzen, wenn Versicherungsmakler nicht schleunigst aktiv werden.

Für diese Eilbedürftigkeit einer Prämienerhöhung liefert die Helvetia in ihrem Schreiben keine Gründe, dafür aber ein Beispiel, dass eine Umstellungsaktion mit angemessenem Vorlauf möglich ist. „Ab 12.05.2025 beginnen wir dann mit dem Versand der freiwilligen Umstellungsangebote. Hierbei handelt es sich um Verträge ab Generation 2018 (Bedingungen BL-EPH-1801)“, teilt Helvetia mit. Freiwillig deshalb, weil Kunden, die dem nicht zustimmen, nicht zur nächsten Hauptfälligkeit rausgeworfen werden. Wir haben umgehend Volker Steck, den Hauptbevollmächtigten der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland, um Stellungnahme gebeten zu folgenden Fragen:

++ Warum werden Versicherungsmakler so kurzfristig darüber informiert, dass Helvetia deren Mandanten anschreibt?  ++ Haben Versicherungsmakler die Möglichkeit, diese kurzfristigen Kundenanschreiben zu stoppen?  ++ Zwischen Ankündigung am 21.02. und Versendung der Kundenanschreiben am 25.02. verbleibt den Versicherungsmaklern nur ein Arbeitstag. Gehört es nach Auffassung der Helvetia zum Mandanten-Service eines Versicherungsmaklers, diese vorab über eine anstehende Umstellungsaktion zu informieren, die mit einer Prämienerhöhung verbunden ist und bei Nichtannahme zur Vertragsbeendigung führt? Wie sollen Versicherungsmakler nach Auffassung der Helvetia in dieser kurzen Zeit ihre Mandanten über das anstehende Schreiben informieren?  ++ Warum startet die Helvetia nicht zuerst mit dem weniger problematischen, freiwilligen Umstellungsangebot?  ++ Vereinbart sich das direkte Kundenanschreiben mit der Korrespondenzpflicht? Wenn ja, wie?

Interesse an Transparenz und Aufklärung der Versicherungsmakler zeigt Helvetia nicht und teilt lapidar mit: „Wir möchten dazu keine Stellungnahme abgeben.“ Ein ähnliches Verhalten war vor knapp einem Jahr zu monieren, als wir unter der Überschrift „Helvetia lehnt Verzicht auf prämienrelevante Leistungsverbesserung ab“ (vgl. ‚vt‘ 25/24) berichteten. Auch damals ist Steck bei der ‚vt‘-Anfrage auf Tauchstation gegangen. „Es ist erkennbar, dass die Helvetia auch in anderen Sparten wie Geschäftsinhalt und Wohngebäude mit der Kettensäge durch den Bestand geht“, weiß Versicherungsmakler Dirk Brüggenthies, Brüggenthies Versicherungsmakler GmbH & Co. KG/Bad Salzuflen, zu berichten.

Der Versicherungsmakler vermutet, dass der Schweizer Konzern sich vom deutschen Markt zurückziehen will: „Soll damit die Braut aufgehübscht werden?“ Damit könnte Brüggenthies recht haben. „Helvetia verkauft Deutschland-Geschäft“, schreibt die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 24.02.2025. Die Helvetia wolle Deutschland verlassen und „sucht einen Käufer für die Einheiten in Frankfurt“. Auf Basis einer Präsentation des Unternehmens und seiner Investmentbanker habe die Helvetia „in den vergangenen Wochen von mehreren Bietern unverbindliche Angebote erhalten“, wird unter Hinweis auf ‚SZ-Informationen‘ berichtet.

‚vt‘-Fazit: Auch wenn der Helvetia, weil seinerzeit prämientechnisch auf der Höhe und einfach vom Handling und online abschließbar, Bestände zugeführt wurden, sollte man sich dort nicht wundern, wenn Versicherungsmakler jetzt Bestandsauswertungen anfordern, Tarifvergleiche vornehmen und eine eigene ‚Umstellungsaktion‘ fahren – nämlich Bestandsumdeckungen. Ob die Braut damit hübscher wird, darf bezweifelt werden. Doch wenn es um das Aufhübschen der Braut geht, sind weitere Beitragserhöhungen unter großem Zeitdruck nicht ausgeschlossen.

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