Wenn Tchibo neben Kaffeebohnen und Nonfood-Artikeln immer wieder mal Versicherungsprodukte ins Regal legt, erstaunt es, dass der Kaffeeröster weiterhin versucht, im Versicherungsgeschäft Fuß zu fassen. Doch ein ‚gebranntes Kind scheut das Feuer‘ scheint für die Hamburger nicht zu gelten.
Kürzlich wanderte nebenbei noch die Versicherung ‚Krebs-Scan‘ der HanseMerkur über die Ladentheke. „Krebsfrüherkennung: Tchibo bietet innovatives Programm der HanseMerkur an“, lautete am 07.06.2023 die großspurige Ankündigung der Tchibo GmbH. Angereizt wurde der Abschluss mit einem Einkaufsgutschein in Höhe von 15 €. Damit lotete Tchibo den Maximalbetrag aus, um sich nicht eines Verstoßes gegen das Provisionsabgabeverbot schuldig zu machen.
Ein Blick auf das Produkt: Zum Baustein der Police ‚Krebs-Scan‘ gehört ein jährlicher Bluttest namens PanTum Detect, der angeblich Krebs im Frühstadium erkennen soll. Dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kommt dies allerdings suspekt vor. Ihm sind keine Studien bekannt, wonach Bluttests eine bessere Früherkennung bieten.
Entwickelt hat den Test, der sich auf mehr als 60 Veröffentlichungen stützen soll, die Zyagnum AG aus Darmstadt. Eine Studie stammt vom Uniklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Gegenüber dem ‚BR‘ erklärt der Versicherer: „Uns hat jedoch insbesondere die unabhängige Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf unter der Leitung von Prof. Smeets mit über 5.000 symptomlosen Patienten (aus Mai 2022) davon überzeugt, mit ‚Krebs-Scan‘ einen Beitrag zu leisten, die Lücke in der aktuellen Früherkennung zu schließen.“
Die Deutsche Krebsgesellschaft sieht in der Studie allerdings grundlegende Standards als nicht erfüllt an: „Es ist Scharlatanerie“, so Prof. Jutta Hübner, Medizinprofessorin an der Universität Jena, die in der Krebsgesellschaft die Arbeitsgemeinschaft Prävention und integrative Onkologie leitet.
Während HanseMerkur weiter von einer unabhängigen Studie ausgeht, konnte der ‚NDR‘ aufdecken, dass diese die Zyagnum AG – als Hersteller des Krebs-Bluttests Pan Tum Detect! – finanziert hat. 14 Monate nach der Erstveröffentlichung der Studie erfolgte nun ein entsprechender Hinweis zu deren Finanzierung.
Für das Image des Kaffeerösters ist das nicht förderlich. Allerdings ist das nicht die erste Pleite für Tchibo im Versicherungsbereich. Blicken wir auf eine knapp zehn Jahre alte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zurück, die auf einer ‚vt‘-Recherche beruht. Der BGH hatte mit Urteil vom 28.11.2013 (Az. I ZR 7/13) mit der ‚Tippgeber-Entscheidung‘ klar bestätigt:
Der Versicherungsvertrieb der Tchibo Direct GmbH war illegal (vgl. ‚vt‘ 49/13)! Damit hatte der BGH nach altem Recht (IMD-Richtlinie) die Tippgeber-Argumentation von Tchibo vom Tisch gefegt. Auf der Tchibo-Homepage waren u. a. klassische Versicherungen offeriert worden, ohne dass hierfür eine gesetzliche Genehmigung vorlag.
Der Kaffeeröster hatte sich selbst nur als Tippgeber betrachtet und als solcher von einer Genehmigungspflicht befreit gesehen. Dem BGH gingen die Tchibo-Aktivitäten für einen reinen Tippgeber zu weit, da nicht nur Kontaktdetails weitergegeben, sondern Kunden die Möglichkeiten zu einem Online-Abschluss für konkrete Produkte offeriert wurden.
Das BGH-Urteil fußt auf der im September 2008 begonnenen Recherche und Initiative der ‚vt’-Redaktion (vgl. ‚vt‘ 28/09) zum Kampf für die Einhaltung der Regeln des fairen Wettbewerbs! Illegal ist der Versicherungsverkauf von Tchibo nun nicht mehr. Doch ein Ruhmesblatt ist die Liaison des Kaffeerösters mit Versicherungen bisher auch nicht geworden: ++ „Sechs Jahre nach Ende des illegalen Tchibo-Versicherungsvertriebs steigt jetzt R+V ein“, informierten wir Sie in der ‚vt‘-Ausgabe vom 24.09.2019 über die u. E. unselige Kooperation der R+V Versicherungsgruppe mit der Tchibo, bei der der Kaffeeröster als gebundener Vertreter bei den Wiesbadenern Unterschlupf fand (vgl. ‚vt‘ 39/19).
Tchibo als „neuen GenoPartner“ zu ‚adeln‘, „halten wir für eine schlechte Entscheidung“ der R+V, kritisierten wir seinerzeit ++ Lange hat dieses Geschäftsmodell nicht gehalten, die Kooperation scheiterte schnell: „Tchibo und HanseMerkur kooperieren“, lautet die Überschrift einer Pressemitteilung der HanseMerkur Krankenversicherung AG. Vom 28.05.2020. Für die wird Tchibo laut Erstinformation „ausschließlich“ und „als Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 der Gewerbeordnung“ tätig. „Das ist ein rekordverdächtig schneller Patronatswechsel und wohl ein deutlicher Fingerzeig, wie wenig erfolgreich die Kooperation mit der R+V verlaufen ist“, kommentierten wir in der ‚vt‘-Ausgabe vom 02.06.2020 (vgl. ‚vt‘ 23/20). Und nun der Reinfall mit ‚Krebs-Scan‘.
Konsequenz des Kaffeerösters: Das Produkt ist, wie wir bei einer Recherche feststellen, nicht mehr bei Tchibo abschließbar. Von ‚vt‘ dazu befragt teilt Tchibo mit: „Wir sind seit mehreren Jahren Kooperationspartner der HanseMerkur und vermitteln im Rahmen der Kooperation unseren Kunden Krankenzusatzversicherungen, Tierversicherungen, Reiseversicherungen etc. Vor diesem Hintergrund hatten wir im Juni das Angebot um die neue Krankenzusatzversicherung Krebs-Scan ergänzt. Aufgrund der Irritationen in der letzten Zeit und der Tatsache, dass das Produkt Krebs-Scan sehr innovativ ist und deshalb mehr Erklärungsbedarf und eine intensivere Beratung für Kunden nach sich zieht, haben die HanseMerkur und wir zu Ende Juli gemeinsam die Entscheidung getroffen, Krebs-Scan vorerst nicht mehr bei Tchibo anzubieten.“
‚vt‘-Fazit: ++ Mit großem Werbe-Tam-Tam in den Markt gedrückt, müssen HanseMerkur und Tchibo kleinlaut eingestehen, dass es sich bei der zugrunde liegenden Studie zum PanTum Detect um bezahlte Auftragsarbeit handelt. Peinlicher kann es für Patron und Vertreter kaum kommen.
++ Versicherungen und Versicherungsvermittlung sind keine Scharlatanerie, sondern etwas für Profis. Bei qualifizierten Versicherungsmaklern sind Kunden für eine individuelle Beratung und Vermittlung von passenden Versicherungsprodukten seriöser Versicherer besser aufgehoben.
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