Beim Versicherungstag 2018 am 26.09.2018 in Berlin und der GDV-Mitgliederversammlung steht die Neuwahl des Präsidiums an. Dass kleine und mittlere Versicherungsunternehmen (KMVU), die überwiegend mit unabhängigen Versicherungsvermittlern zusammenarbeiten, aus ihren Reihen ein Mitglied in das Präsidium hieven wollen, sorgt für Feuer unterm GDV-Dach.
Offenbar ist die Angst bei (mindestens einem der) üblicherweise das Präsidium stellenden Versicherer mit ausgeprägtem Ausschließlichkeits- und Bankenvertrieb so groß, dass sogar zum feigen Mittel anonymer böswilliger Äußerungen zur BaFin-Manndeckung gegriffen und mit einer Satzungsänderung der Stimmrechte gedroht wird: ‚Herbert Frommes Versicherungsmonitor‘ (VM) titelte am 19.07.2018 „Maklerversicherer suchen Einfluss im GDV“, die ‚Süddeutsche Zeitung‘ (SZ) berichtete am 20.07. Es ist kein Geheimnis, dass sich KMVU mit unabhängigen Vermittlern sowohl hinsichtlich der Unternehmensbedürfnisse als auch ihrer Vertriebspartner nicht ausreichend vertreten fühlen. Der keineswegs überraschende Wunsch dieser KMVU lautet, im zukünftigen GDV-Präsidium vertreten zu sein. Doch das sorgt laut SZ für „Ärger beim GDV“. Wie kann eine Kandidatur für Verärgerung sorgen?
Betrachten wir Details der GDV-Satzung: ++ Das GDV-Präsidium ist der Vorstand und setzt sich aus Wahlmitgliedern und Mitgliedern ‚kraft Amtes‘ zusammen ++ Die insgesamt sechs Mitglieder ‚kraft Amt‘ sind u. a. der Vorstandsvorsitzende des PKV-Verbandes und die Vorsitzenden der Präsidialausschüsse ++ Die Wahlmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Im Präsidium müssen mindestens fünf und dürfen maximal 13 Wahlmitglieder sein.
Das beim GDV übliche Prozedere: Das Präsidium stellt für die bis zu 13 Wahlmitglieder eine Wahlliste auf, über die dann in der Mitgliederversammlung alle Mitglieder mit gleicher Stimme abstimmen. Das hat den Vorteil einer zügigen Wahldurchführung. Zugleich hat es das alte Präsidium in der Hand, für den Großteil des neuen Präsidiums maßgeblich die Weichen zu stellen. Um den Vorwurf der ‚Erbhöfe’ erst gar nicht aufkommen zu lassen, ist u. E. ein sensibler Umgang mit der Wahlliste notwendig. Doch offenbar wird das demokratische Ansinnen aus dem KMVU-Lager bei zumindest einem Konzernvertreter als bedrohliche Majestätsbeleidigung aufgefasst.
Ein ebenfalls demokratisches Verfahren wäre, nicht nur 13 Wahlmitglieder auf der Liste aufzunehmen, sondern darüber hinaus weitere Kandidaten. Genau das ist auch die Bestrebung diverser KMVU, wie VM berichtet. Ralf Berndt, Vertriebsvorstand der Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Dietmar Bläsing, Sprecher der Vorstände der Volkswohl Bund Versicherungen, und Rainer M. Jacobus, Vorstandsvorsitzender Ideal Lebensversicherung a.G., hätten vor einigen Wochen mit GDV-Präsident Dr. Wolfgang Weiler und dem Vorsitzenden der GDV-Geschäftsführung, Dr. Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, darüber ein Gespräch geführt.
„Wir haben dort die Kandidatur eines Unternehmensvertreters aus dem Bereich der KMVU angekündigt“, zitiert VM aus einem Brief von Berndt und Jacobus vom 13.07. an andere Versicherer. Zunächst, so berichtet VM, habe Jacobus sich zu einer Kandidatur bereit erklärt, nun aber habe sich Bläsing als Kandidat zur Verfügung gestellt. „Mehr als 30 Gesellschaften unterstützen die Kandidatur“, berichtet SZ mit Verweis auf Brancheninfos. Die Kandidatur richte sich nicht gegen andere VU oder andere Kandidaten, schreiben Berndt und Jacobus, aber man sei „auch der Meinung, dass es in einem demokratisch geführten Verband möglich sein muss, mehr Kandidaten als Präsidiumsplätze zur Wahl zu stellen“.
Diese demokratische Selbstverständlichkeit wird hier äußerst zurückhaltend formuliert. Doch die Reaktion ist schlichtweg skandalös, hierzu zitieren wir VM: „Unter den größeren Mitgliedern hat die Kandidatur Bläsings nicht nur Freunde. ‚Der Volkswohl Bund ist unter Manndeckung der BaFin‘, sagt ein Insider, der nicht namentlich genannt werden wollte. Das sei natürlich eine Belastung für den Chef, der dennoch in das Leitungsgremium wolle.“ Den von BaFin-Präsident Felix Hufeld verwendeten, aber nicht konkret definierten Begriff der ‚aufsichtsrechtlichen Manndeckung’ hatten wir vor über zwei Jahren beleuchtet (vgl. ‚vt’ 21/16) und sind in unserem zweiteiligen ‚Spezial Beratung’ (zu ‚vt’ 18 und 19/17) für Sie der Frage nachgegangen:
„Solvency II und Folgen für die Beratung – Was sagen die Quoten und was sagen sie nicht?“ Wir erläuterten u. a. warum „in der Praxis die Gleichung ‚Niedrige Solva-Quote = Wackelkandidat’ nicht aufgeht“. Wenn dann ein ungenannter ‚Insider’ bei dem zu Fehlinterpretationen neigenden Thema einen Wettbewerber nennt, dann ist das üble Nachrede im Schutze der Anonymität. Durch einen Wettbewerber, der seinen eigenen Platz im GDV-Präsidium gefährdet sieht oder will jemand einem Konkurrenten eins auswischen? Zu den Vorgängen haben wir Präsident Weiler um Stellungnahme gebeten:
++ Wie stehen Sie zu dem Bestreben der KMVU mit unabhängigen Vermittlern, dass ein Vertreter von diesen KMVU einen Sitz im GDV-Präsidium erhält? ++ Wie sieht die Satzung des GDV das Prozedere zur Wahl der Präsidiumsmitglieder vor? ++ Laut Bericht sind ‚die Plätze im Präsidium knapp‘. Wäre es eine Option, die Zahl der Präsidiumsplätze um einen Platz (oder mehrere Plätze) aufzustocken? Wenn nein, warum nicht? Auf „die Fragen im Einzelnen“ an GDV-Chef Dr. Weiler will der Versichererverband „nicht eingehen“. Aber ein GDV-Sprecher erklärt:
„Wie in jedem Jahr werden im Vorfeld der Mitgliederversammlung Wahlvorschläge gesammelt und in den in der Satzung vorgesehenen Fristen der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Die Wahl des Präsidiums erfolgt in geheimer Wahl. Die Mitgliederversammlung ist eine nicht öffentliche Veranstaltung. Dies ist ein völlig übliches demokratisches Verfahren. Ebenso ist es üblich und Ausdruck des Respekts vor den Mitgliedsunternehmen des Verbandes, dass wir vereinsinterne Wahlverfahren gegenüber der Öffentlichkeit nicht kommentieren.“ Bereits die erste Hürde für den KMVU-Vertreter mit der Aufnahme in die Präsidiumsliste ist hoch, berichtet Versicherungsmonitor: „Die Präsidiumssitzung, auf der die Liste für die Präsidiumswahl beschlossen wird, wird kaum einfach werden. Es ist überhaupt nicht sicher, dass Bläsing nominiert wird.“
Das GDV-Präsidium hat aber die Möglichkeit, Bläsing und ggf. weitere Kandidaten aus dem KMVU-Bereich als Wahlvorschlag zu sammeln und der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Aber auch ohne Aufnahme in den Präsidiums-Wahlvorschlag kann ein Kandidat gewählt werden, womit auch KMVU-Vertreter auf jeden Fall gleichberechtigt zur Wahl stehen können. Genau das hat offenbar den für die Öffentlichkeit anonym bleibenden ‚Insider’ zu den Schmutzanwürfen, die letztlich auch für die Gesamtbranche negativ sind, veranlasst. Ein GDV-Mitgliedsunternehmen äußert sich unter Verweigerung der Namensangabe imageschädigend über ein anderes GDV-Mitglied.
Dazu wollten wir von GDV-Präsident Dr. Weiler ein Statement, aber der GDV schweigt. Das heizt die Spekulation an, wer der feige Heckenschütze ist, der zudem via VM eine massive Drohung verbreitet. „Jedes Mitgliedsunternehmen hat eine Stimme“, regelt die Satzung. Doch das könne geändert werden. Sollten große VU tatsächlich das Prinzip ‚ein VU, eine Stimme’ in eine beitrag- bzw. umsatzabhängige Stimmzuteilung umwandeln wollen, dürfte erst recht Feuer unter dem GDV-Dach sein.
‚vt‘-Fazit: ++ Das GDV-Präsidium kann für die Wahl am 26.09. sämtliche Kandidatenvorschläge sammeln und der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorlegen. Das demokratische Wahlverfahren kann damit untermauert werden.
++ Im GDV-Präsidium sitzen Chefs von Versicherern, die ihre LV-Kunden an Run Off-Plattformen mit fremdländischen Investoren verkaufen woll(t)en. Wenn die Wahlliste auf 13 Kandidaten begrenzt bleiben soll, könnte der GDV hier ansetzen.
++ Unsäglich ist, dass ein Wettbewerber im Schutz der Anonymität einen mittelständischen Versicherer zu schädigen versucht, dessen Vorstandssprecher sich zu einer Kandidatur im GDV-Präsidium bereit erklärt hat. Wer nicht den Mumm hat, mit offenem Visier zu kämpfen, ist ein feiger Heckenschütze. Ebenso skandalös ist die Drohung einer Stimmrechts-Änderung. Zumindest dieser ‚Insider’ dokumentiert ein fehlendes demokratisches Verständnis, wenn er das ‚Recht des Stärkeren’ propagiert.