++ „Wenn eine Vizepräsidentin des Europaparlaments sich bestechen lässt, dann ist das sehr schlimm und sollte nach den gegebenen Möglichkeiten hart bestraft werden. Die pauschale Verallgemeinerung, dass nahezu alle EU-Parlamentarier korrupt sind, wäre aber ungerechtfertigt. Eine faire Bewertung unserer Branche, statt von schwarzen Schafen auf alle zu schließen, wünschen wir uns auch für die Versicherungsbranche. Wenn man sich die ständige und manchmal weder inhaltlich noch zeitlich zusammenpassende Regulierung auf der europäischen Ebene anschaut, scheint man dort allerdings von einer Branche mit vielen kriminell handelnden Personen sowie daraus folgend von der Notwendigkeit massiver Eingriffe bei Produkten sowie bei der Beratung und Vermittlung überzeugt zu sein. Dabei werden Maß und offenbar auch der Überblick verloren.
Es ist schon bezeichnend, wenn die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA offiziell konstatiert, dass für Versicherungsvermittler Regelungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in Kraft treten, während dafür notwendige Unternehmens- und Produktregelungen noch gar nicht vorliegen: ,Derzeit sind wichtige aufsichtsrechtliche Initiativen zur Ermittlung und ordnungsgemäßen Angabe von Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten noch nicht abgeschlossen. Dies betrifft auch Investitionen im Rahmen der EU-Taxonomie (…) Einige Regeln sind noch nicht endgültig festgelegt. Auch stimmt die Umsetzung dieser Initiativen zeitlich nicht überein – so liegt insbesondere das Datum für die Anwendung der neuen Rechtsvorschriften im Rahmen der IDD vor den Fristen für die Meldung von Unternehmensdaten im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (…)‘.
++ Auf diese Problematik hat die BFV frühzeitig hingewiesen. So hat sich die BFV im Jahr 2022 mit sachlichen Argumenten und konstruktiven Vorschlägen u. a. im Rahmen der EIOPA-Konsultationen zu Aspekten des Kleinanlegerschutzes und zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage für Versicherungsmakler und Verbraucher eingesetzt.
++ Gleich zu Jahresbeginn setzt die Bundesarbeitsgemeinschaft dieses Engagement fort und wird an der Konsultation des BaFin-Merkblatts ,zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten‘ teilnehmen. Zwar ist ein LV-Provisionsrichtwert verhindert worden, aber auch das Merkblatt sieht maßgebliche Eingriffe bei Produkt, Beratung und Vergütung vor, für die es keine sachliche Grundlage gibt. Der Einsatz für Versicherungsmakler ist wichtig, denn Versicherungsmakler sind praktizierter Verbraucherschutz.“