++ „Wir mussten in 2019 feststellen, dass immer mehr Internet-Plattformen in die Versicherungsvermittlung eingestiegen sind, allerdings ohne dafür die vorgeschriebene Erlaubnis zu besitzen. Sie betrachten sich als Tippgeber, was sie aber durch die umfangreichen Informationen zu Versicherungsfragen, die sie zur Verfügung stellen, nicht mehr sind. Dagegen hat sich die IGVM bereits mehrfach gewandt und Gerichtsverfahren angestrengt. Bislang wurden alle Prozesse positiv entschieden, wenn sich die betroffenen Unternehmen weigerten, die Webseite abzuschalten oder sich eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung zu besorgen. Es handelt sich dabei um Unternehmen, die über Vergleichsrechner Informationen zu den einzelnen angebotenen Versicherungsverträgen zur Verfügung stellen und die Prämienberechnung für mehrere Anbieter ermöglichen. Auch der Abschluss wird dabei auf der gleichen Webseite ermöglicht. Das hat zur Folge, dass die Tippgebereigenschaft, als die sich die Webseitenbetreiber betrachten, erlischt. Einem Tippgeber ist es nämlich untersagt, Informationen zum Produkt zu geben. Sie werden damit zum Versicherungsvermittler, und dies ohne die hierfür notwendige Erlaubnis zu besitzen. Die IGVM fordert solche Webseitenbetreiber auf, sich eine Vermittlungserlaubnis zu besorgen oder die Webseite vom Netz zu nehmen. Werden die gesetzten Fristen nicht eingehalten, erfolgt eine Klage gegen die Betreiber. Unsere Mitgliedsunternehmen werden darüber im IGVM-Internetforum in Kenntnis gesetzt
++ Das IGVM-Forum liefert täglich Neues für Versicherungsmakler/innen. IGVM-Versicherungsmakler sind somit stets bestens informiert. Von gesetzlichen Veränderungen bis hin zu persönlichen Fragen und Schadensfällen, die sie haben und wo sie fachliche Unterstützung benötigen. Ein Vereinsservice, den die Mitgliedsunternehmen nicht mehr missen möchten
++ Die IGVM schaut insbesondere auf die Politiker in Berlin mit Bezug auf die Lebensversicherungs-Courtagen. Obwohl durch 2 Gutachten belegt wurde, dass dieses Vorhaben gegen deutsche und europäische Vorschriften verstößt, will die SPD daran festhalten, und dies, obwohl der Kooperationspartner CDU/CSU strikt dagegen ist. Die IGVM hat beschlossen, gegen diese Pläne gerichtlich vorzugehen, sollten die Politiker hier nicht davon ablassen, die Courtagen, wie angedacht, gemäß dem LVRG II zu senken. Versicherungsmakler/innen sind gehalten, ihre Mandantschaft ordentlich und umfassend zu beraten. Und in den vergangenen Jahren kamen stets neue Vorschriften dazu. Somit muss auch eine den erbrachten Leistungen angemessene Vergütung erwartet werden.“
Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette mit einem
'versicherungstip'-Abonnement.
Damit erhalten Sie
• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post
• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern
• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag
• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungschreiben etc.)
• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und
• Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.