++ „Eine sehr große Veränderung kommt mit dem neuen Honorarberater-Gesetz im Versicherungsbereich auf uns zu. Falls der aktuelle Gesetzesentwurf in der derzeitigen Form umgesetzt wird, kommt es in Deutschland zu einer strikten Trennung zwischen Verkäufern und Beratern. Für die Provisionsmakler wird zwar das Provisionsabgabeverbot wiederbelebt, gleichzeitig wird jedoch ein Honorarannahmeverbot eingeführt. Auf der anderen Seite darf der neu geschaffene ‚Honorar-Versicherungsberater‘ sowohl Netto- als auch Provisionstarife vermitteln. Außerdem darf nur er isoliert gegen Honorar beraten und Kunden außergerichtlich vertreten. Im Gegensatz zur misslungenen §34h-Regelung im Anlagebereich wird dieses Gesetzesvorhaben die Honorarberatung nachhaltig bereits im kommenden Jahr fördern. Weiter zu erwartende Kürzungen von LV-Abschlussprovisionen werden diesen Trend verstärken. Im Bereich der Altersvorsorge werden Fondspolicen und Fonds-Direktanlagen aufgrund der Garantiezinssenkung an Bedeutung zunehmen. Da con.fee die kostengünstigsten Nettopolicen und Modellportfolios anbietet, erwarten wir in diesem Bereich eine deutliche Zunahme unseres Geschäfts. Eventuell entstehen bei einzelnen Lebensversicherungsgesellschaften erste ernsthafte Probleme aufgrund der zunehmenden Zinszusatzreserve. Dies wird dazu führen, dass unsere bonitätsstarken und z. T. Insolvenz-geschützten Partner-Gesellschaften weiter an Attraktivität gewinnen. ++ Wir wünschen uns, dass die Politik bei der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie nicht einknickt und den Gesetzesentwurf im Wesentlichen in der jetzigen Form umsetzt. Besonders sollte der Gesetzgeber dabei beachten, dass der neue Honorar-Versicherungsberater seine in der Vergangenheit als Provisionsmakler aufgebauten Bestandsprovisionen behalten darf und sie nicht wie bei der §34h-Regelung auskehren muss, sobald er Bestandskunden berät. Zur echten Förderung der Honorarberatung gehört auch die steuerliche Gleichbehandlung von Provisionen und Honoraren, d. h., jegliche Honorare sollten von den Kunden steuerlich absetzbar sein. ++ Wir unterstützen Honorarberater und die, die es werden möchten, im gesamten Beratungsprozess. Dies beinhaltet Honorarvergütungsmodelle, Vergütungsvereinbarungen, spezielle Beratungssoftware, exklusive Nettotarife, spezielle Modellportfolios und einen Honorareinzugsservice. Hinzu kommt ein spezialisiertes Schulungsangebot an Webinaren und Tagesseminaren. Natürlich werden wir einen Schwerpunkt auf den neuen Honorar-Versicherungsberater legen. Innerhalb der con.fee AG bauen wir ein spezielles bAV-Netzwerk für Berater auf, die auch in der bAV neue und exklusive Konzepte nutzen möchten. Marketing-technisch werden wir unsere Berater durch Interessenten-Zuführung und die Präsentation in unserem Endkundenportal unterstützen. Außerdem erhalten unsere angebundenen Berater eine eigene Honorarberater-Website.“