„Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab!“ So lautet eine uralte Weisheit der Dakota-Indianer. Mit dem Vorhaben im Referentenentwurf zur Umsetzung der IDD-Richtlinie, mit dem man u. a. die Berufe der Versicherungsmakler und Versicherungsberater völlig unnötig total reformieren will, verkehrt sich der Wille der Brüsseler Kommission, den Verbraucherschutz stärken zu wollen, allerdings ins Gegenteil. So würde eine „Totgeburt“ daraus, sollten die einschlägigen Regelungen im Referentenentwurf tatsächlich unverändert Gesetz werden. Insbesondere wegen der beabsichtigten vielen Neuregelungen zu Lasten der Versicherungsmakler/innen (VersM), mit denen diese zu Erfüllungsgehilfen der Versicherer werden sollen, wird die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) das Gesetzgebungsverfahren mit „Argusaugen“ beobachten und alles ihr Mögliche tun, damit solche Nachteile verhindert werden. Unser Fokus liegt in diesem Jahr deshalb primär auf diesem Gesetzgebungsverfahren, welches wir aktiv begleiten. Nach diesem Frontalangriff auf den Status des unabhängigen VersM, der im Lager der VN steht und deren Interessen als Sachwalter wahrzunehmen hat, wurde ich oft gefragt, warum sich die vielen einzelnen Verbände nicht in einem Dachverband zusammen schließen, um gegenüber der Politik „mit einer Stimme zu sprechen“. In der Tat dürfte es gegenwärtig den politischen Entscheidern zeitlich kaum möglich sein, alle im Bundeswirtschaftsministerium eingegangen Stellungnahmen komplett zu lesen und dann noch mit der gebotenen Sorgfalt Änderungen in den Gesetzentwurf einzuarbeiten. Die Entscheidung des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf wurde deshalb schon auf den 20.1.2017 vertragt. Eine umfassende Stellungnahme, die alle von der Politik teils völlig verkannten Probleme aufgreift und praktische Lösungsvorschläge unterbreitet, wäre hier sicher sehr hilfreich. Denn es bliebe den Entscheidern damit genügend Zeit, sich intensiv damit auseinanderzusetzen und daraus praxistaugliche Regeln aufzustellen um nicht weiter auf einem „toten Pferd“ herumreiten zu müssen. Klingt einfacher, als es ist; wären da nämlich nicht die von einzelnen Verbänden verfolgten Interessen – die teils unterschiedlicher kaum sein können. Dies machte die Arbeit in einem gemeinsamen Dachverband zwar nicht unmöglich, erschwerte sie aber dennoch. Und so kochen die Verbände halt jeder für sich ihr „eigenes Süppchen“. Doch die Entwicklungen der jüngsten Zeit könnten ein Umdenken erforderlich machen. Erste Bestrebungen dafür sind bereits im Gange. Die IGVM hat stets betont, sich konstruktiver Gespräche in dieser Richtung nicht zu verschließen sondern sie zu fördern. Mit großer Sorge betrachtet die IGVM auch die jüngste Entwicklung in der Zusammenarbeit von VersM mit Versicherern. Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran und damit auch das berechtigte Bestreben nach möglichst papierloser Korrespondenz. Einige Versicherer geben den VersM widerrechtlich – weil einseitig – vor, dass sich diese die Vermittlerpost gefälligst im ExtraNet abzuholen haben. Eine Infomail der Versicherer an die VersM müsse als Hinweis für die Einstellung neuer Dokumente genügen. Damit würde allerdings die Bringschuld der Versicherer zur Holschuld der VersM und dies kann und darf nicht einseitig von Versicherern diktiert werden. Es bedarf dafür vielmehr einer beiderseits einvernehmlichen Vereinbarung. Denn Einsparungen auf Seiten der Versicherer dürfen nicht einseitig zu Lasten der VersM gehen und deren Kosten erhöhen. Es gilt vielmehr, hier Lösungen zu finden, von denen beide Seiten profitieren. Hierfür wird sich die IGVM auch in diesem Jahr verstärkt einsetzen. Weiterhin blickt die IGVM mit großer Sorge auf einige Versicherer, die sich in als „Courtagezusage“ überschriebenen Courtagevereinbarungen mit bis zu 80 Seiten Umfang einseitig Rechte zu ihren Gunsten ausbedingen wollen, die teils den unabhängigen Status der VersM gefährden. Änderungen oder Streichungen durch VersM? Fehlanzeige – solche werden nicht akzeptiert! Unterschreibt der VersM nicht, kommt eine Zusammenarbeit nicht zu Stande oder eine bestehende wird durch den Versicherer beendet. Versicherer nutzen ihre wirtschaftlich stärkeren Positionen teils schamlos aus, um VersM vorzuschreiben, was sie zu tun und zu lassen haben. Sie werden wie gebundene Versicherungsvertreter behandelt, obwohl sie im Lager der VN stehen. Das Problem ist zwar nicht neu, verschärfte sich aber in den letzten 2 Jahren zunehmend. Wenn die Versicherer und VersM hier keine Regelungen finden, die die beiderseitigen Interessen angemessen und ausgleichend berücksichtigen, muss die Politik dringend regulierend eingreifen, damit VersM auch den gesetzlichen Auftrag ungehindert erfüllen können. Auch daran wird die IGVM in diesem Jahr weiter arbeiten.“