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Kann der Provisionsdeckel doch in den nächsten Monaten ‚um die Ecke‘ kommen?

Es erscheint relativ sicher, dass der von der SPD geforderte und dem SPD-geführten Bundesfinanzministerium in einen Gesetzentwurf gegossene LV-Provisionsdeckel in der laufenden Legislaturperiode der Großen Koalition nicht durchgeboxt wird. Von einem Kompromiss-Gesetzentwurf des BMF, der den berechtigten Gegenargumenten der Union Rechnung trägt, ist weithin nichts bekannt, so dass in den ersten Monaten des Jahres ein solcher plötzlich vom Himmel fallen – oder besser gesagt, aus der Hölle emporsteigen – müsste.

Nach Ostern wird der Wahlkampf für die Bundestagswahl wohl dafür sorgen, dass ein Gesetzentwurf zu einem solch umstrittenen Thema nicht mehr den Weg ins Bundeskabinett oder gar den Bundestag finden wird. Insbesondere steht die Union mit der AG Finanzen der CDU/CSU klar gegen einen LV-Provisionsdeckel. Im Gespräch mit der ‚vt‘-Redaktion bekräftigt MdB Dr. Carsten Brodesser (CDU), Berichterstatter der AG Finanzen der Union: „Beim Provisionsdeckel rechne ich nicht mehr mit einer Einigung in dieser Wahlperiode.“

Allerdings hat die SPD den Kampf noch nicht aufgegeben, wie der Antwort kurz vor Weihnachten von MdB Lothar Binding (SPD), Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, an uns zu entnehmen ist: „Ich bin froh, dass das Bundesministerium der Finanzen nach wie vor Handlungsbedarf sieht. Die SPD-Bundestagsfraktion würde auch eine parlamentarische Einbringung befürworten, um endlich überhöhte verbraucherfeindliche Provisionen zu verbieten. (…) Vor dem Hintergrund erwarten wir, dass die Unionsfraktion sich im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher bewegt. So könnte uns eine Einigung im ersten Halbjahr 2021 gelingen.“ Die ausführlichen Statements finden Sie auf den Seiten 18 und 19 dieser ‚vt‘-Ausgabe.

‚vt‘-Fazit: Relativ sicher heißt nicht zu 100 % sicher, aber hier wohl fast 100 % sicher. Die letzten Sorgen-Promille sehen wir in der Verquickung eines LV-Provisionsdeckels mit dem Provisionsdeckel für Restschuldversicherungen (RSV) in einem Gesetz. Die unanständig hohen Vergütungen für die Vermittlung von RSV – wir würden es in den meisten Fällen als Verkauf mit hohem Druck bezeichnen – stehen zu Recht in einer breiten Kritik.

Wohler wäre uns, wenn dazu zeitnah eine Regulierung, wie bspw. eine zeitliche Entkopplung der Vermittlung von Kredit und der RSV, erfolgen würde. Es kann nur von Vorteil sein, wenn das äußerst kritikwürdige Banken-Thema RSV vom Tisch kommt. Bleibt es erhalten, wird sich die nächste Bundesregierung darum kümmern, und dann ist zu befürchten, dass der LV-Provisionsdeckel wieder mit reinrutscht.

Ob in den kommenden Monaten oder in der nächsten Legislaturperiode – wir behalten das für Sie im Auge und setzten uns für Ihre berechtigten Belange ein.

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