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Kritik an Untätigkeit bei sittenwidrigen RSV-Provisionen

Überaus klare Worte adressierte CDU/CSU-Finanzexperte Dr. Carsten Brodesser in Richtung Banken und Versicherer und deren Lobby sowie BaFin bei der 1. Lesung zum Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz im Zusammenhang mit der Regulierung der Restschuldversicherung (vgl. ‚vt‘ 07/21). „Wir hätten uns diesen ordnungspolitisch sicherlich diskutablen Eingriff in die freie Preisbildung gerne erspart“, bedauert Dr. Brodesser mit Blick auf den Provisionsdeckel (AP maximal 2,5 % des Darlehensbetrages).

Aber „wir hätten es auch als besser empfunden, wenn die Anbieter auf die Marktuntersuchungen reagiert und im Rahmen einer Selbstverpflichtung angemessene Abschlusskosten kalkuliert hätten“, spricht der Finanzexperte die RSV-Marktuntersuchungen der BaFin an, die Provisionshöchstsätze oftmals über 50 % und in der Spitze 79 % der erhobenen Beitragssätze für das Risiko ‚Tod‘ erbrachten.

Dr. Brodesser macht aus der Enttäuschung über die Versicherer, die eine RSV anbieten und Banken, die die RSV verkaufen, keinen Hehl, und spricht zugleich die Lobbyverbände der Anbieter und Verkäufer an. „Ferner hätten wir es als angebracht angesehen, wenn die BaFin im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemäß § 48a VAG eingegriffen und die schwarzen Schafe aus dem Markt genommen hätten“, attestiert der Finanzexperte vorhandene Instrumente und der Aufsicht Untätigkeit. „Da aber weder das eine noch das andere passiert ist, haben wir als Union im Sinne der Verbraucher eine gesetzliche Regelung angemahnt, die nun Teil dieser Beratung ist.“

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