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Maklerversicherer wollen im GDV-Präsidium vertreten sein – VoBu-Chef kandidiert

Satzungsgemäß wird, sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, alle zwei Jahre im Rahmen der GDV-Mitgliederversammlung (MV) das Präsidium neu gewählt. Die im Herbst anstehende Präsidiumswahl verspricht außergewöhnlich spannend zu werden – auch aus Maklersicht: Das GDV-Präsidium ist der Vorstand und setzt sich aus Wahlmitgliedern und Mitgliedern ‚kraft Amtes‘ zusammen.

Die insgesamt sechs Mitglieder ‚kraft Amtes‘ sind u. a. der Vorstandsvorsitzende des PKV-Verbandes und die Vorsitzenden der Präsidialausschüsse. Die Wahlmitglieder werden von der MV gewählt. Im Präsidium müssen mindestens fünf und dürfen maximal 13 Wahlmitglieder sein. Das beim GDV übliche Prozedere: Das Präsidium stellt für die bis zu 13 Wahlmitglieder eine Wahlliste auf, über die dann in der MV alle Mitglieder mit gleicher Stimme abstimmen. Das hat den Vorteil einer zügigen Wahldurchführung ‚en bloc‘.

Für die letzte Wahl am 25.09.2018 hatten kleine und mittlere Versicherungsunternehmen (KMVU), die überwiegend mit unabhängigen Versicherungsvermittlern zusammenarbeiten, aus ihren Reihen ein Mitglied in das Präsidium hieven wollen, namentlich Dietmar Bläsing, Sprecher der Vorstände der Volkswohl Bund Versicherungen (vgl. ‚vt‘ 31/18). Das wurde von zahlreichen KMVU und Maklerversicherern begrüßt (vgl. ‚vt‘ 35/18).

Das Timing der involvierten KMVU war aber nicht optimal: Als die geplante Kandidatur namentlich feststand, war die Wahlliste bereits erstellt. Grundsätzlich kann eine solche Liste zwar auch erweitert werden, so dass mehr Bewerber zur Wahl stehen als Präsidiumsplätze zu vergeben sind. Aber wohl um kein Öl ins Feuer zu gießen, zog Bläsing seine Kandidatur zurück:

Er habe den GDV-Hauptgeschäftsführer Dr. Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth „darüber informiert mit der Ankündigung, bei der nächsten Wahl in zwei Jahren unter Wahrung aller Fristen und Formen erneut zu kandidieren“, bestätigte der Volkswohl Bund-Chef seinerzeit auf Anfrage der ‚vt‘-Redaktion (vgl. ‚vt‘ 36/18).

Kürzlich wusste Versicherungsmonitor zur anstehenden Präsidiumswahl zu berichten, dass besagter Bläsing kandidieren würde, zudem zwei Frauen zur Wahl stehen würden und in diesem Jahr mehr Bewerber zur Verfügung stünden als zu vergebende Präsidiumsplätze. Bei den Frauen handele es sich um Claudia Andersch, Vorstandsmitglied der R+V Versicherungen, und Monika Köstlin, Vorstandsvorsitzende der Kieler Rück VVaG. Nun ist die Kieler Rück zwar den KMVU zuzurechnen, aber nicht überwiegend im Vertriebsweg der unabhängigen Vermittler tätig.

Auf ‚vt‘-Anfrage an den Hauptgeschäftsführer bestätigt der GDV, dass es keine ‚en bloc‘-Abstimmung geben wird, weil es mehr Kandidaten gibt, als Präsidiumsmitglieder zu wählen sind. Ebenso bejaht der GDV, dass in diesem Jahr zwei Frauen zur Wahl stehen. „Das GDV-Präsidium wird von der Mitgliederversammlung des GDV gewählt, die Mitgliederversammlung ist als virtuelle Veranstaltung für den 29.09.2020 geplant“, informiert der Versichererverband auch über das Datum.

Und Dietmar Bläsing steht zu seinem Wort und kandiert: „Ich habe der Geschäftsführung des GDV meine Kandidatur mit Schreiben vom 04.05.2020 angezeigt“, teilt der Volkswohl Bund-Boss auf Anfrage der ‚vt‘-Redaktion mit. Demnach kommt es quasi erstmals zu einer Kampfabstimmung. Es ist kaum anzunehmen, dass der GDV sich angesichts der in Deutschland heiß diskutierten Frauenquote die Blöße geben will, dass eine der Kandidatinnen nicht ins Präsidium gewählt wird.

Da lohnt ein Blick auf das Wahlprozedere: „Haben die stimmberechtigten Mitglieder je eine Stimme oder können die Mitglieder so vielen Kandidaten ihre Stimme geben, wie Präsidiumsmitglieder zu wählen sind?“ Der Antwort des GDV auf diese Frage der ‚vt‘-Redaktion an Dr. Frank von Fürstenwerth lässt sich entnehmen, dass jedes Mitglied bis zu 13 Kandidaten wählen kann. Dazu muss man wissen, dass mit stimmberechtigten Mitgliedern nicht Konzerne gemeint sind, sondern alle im GDV beheimateten operativen Versicherer. Das sind laut GDV „rund 460 Mitglieder“, so dass die großen Konzerne entsprechend viele Stimmen auf die Waage bringen.

‚vt‘-Fazit: ++ Es ist demokratisch und gut, wenn zu einer Wahl mehr Kandidaten antreten als Plätze zu vergeben sind. Dass das bei der GDV-Präsidiumswahl erstmals so ist und keine ‚en bloc‘-Abstimmung stattfindet, die allen auf der Liste einen Platz im Präsidium sichert, wenn just aus Reihen der Maklerversicherer ein Kandidat auf der Liste steht, ist hoffentlich nur Zufall

++ Die Erwartungen der überwiegend mit unabhängigen Versicherungsvermittlern zusammenarbeitenden KMVU an einen Vertreter aus ihren Reihen im GDV-Präsidium sind gewiss nicht erfüllt, wenn Frau Köstlin von der Kieler Rück ins Präsidium einzieht 

++ Ein Vertreter der kleinen und mittleren Maklerversicherer im Präsidium wäre gut. Eine Stimme kann nicht die GDV-Politik auf den Kopf stellen. Bläsing könnte aber im Präsidiumskreis Themen der Maklerversicherer adressieren. Das kann auch für Konzerne hilfreich sein, die mit Maklern zusammenarbeiten. Im Ergebnis dürfte das auch für die Maklerschaft von Vorteil sein 

++ Mit dem honorigen Verzicht auf die Kandidatur vor zwei Jahren hat Bläsing dafür gesorgt, dass er keine stimmberechtigten Mitglieder verärgert, daher sollte er auch für alle wählbar sein. Ob die Konzerne das auch so sehen? 

++ Die neue Wahlkonstellation sorgt für Spannung. Auch mit Blick darauf, ob verschiedene Lager wahltaktisch vorgehen und deren Mitglieder jeweils keine 13 Stimmen vergeben, sondern nur eine, um die Chancen ‚ihres‘ Kandidaten zu erhöhen.

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